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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Versorger112 am 12.11.2021 06:34
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Hallo mal eine Frage an die Experten in der Runde,
wir hatten gestern Urlaubstage als Thema, und dabei kam heraus, dass einige MA über 50 Jahre, 33 Tage Erholungsurlaub haben, andere "nur" 30 Tage.
Kann es sein, dass dies auch an der Beschäftigungsdauer liegt, also länger wie 25 Jahre im ÖD?
Bei uns greift der TVÖD VKA, Kommune im schönen Hessenland
Danke schon mal für die Antworten.
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Die Regelung findet sich in einem bezirklichen Tarifvertrag [landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 24/2010 v. 24.08.2011 bzw. ggf. eine entsprechende Nachfolgeregelung] i.V.m. der Hessischen Urlaubsverordnung (siehe § 17 HUrlVO). Die tarifliche Regelung müsste beim Arbeitgeber vorliegen. Neben dem Alter kommt es auch darauf an den Anspruch schon seit einiger Zeit zu haben. Neueingestellt Personen in dem Alter haben ggf. keinen Anspruch
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27HBR_Ges_0f535a72f737a951a3feed528256c566%27%20and%20%40outline_id%3D%27HBR_Ges%27%5D
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Leider funktioniert der Link nicht, und § 17 HUrlVO, gilt so wie ich das herauslese nur für Beamte.
Vielleicht hat noch jemand einen anderen Hinweis, bzw. Link?
Danke im voraus
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Nimm den: https://bit.ly/3Hf5j8u
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Super, Dankeschön