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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: JuAn am 20.11.2021 12:07
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Hallo,
demnächst wird sich mein Honorarvertrag in einen festen Arbeitsvertrag TvöD E9 ändern.
Ich bin seit 2014 mit diesem Honorarvertrag bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt.
Nun meine Frage in welche Stufe ich damit kommen müsste?
Ist es die 3 oder die 4?
Vielen Dank
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Welcher Tarifvertrag findet auf das zukünftige Arbeitsverhältnis Anwendung? Handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung?
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Es müsste der Tarifvertrag Tvöd VKA sein, da ich dann bei der städtischen Musikschule angestellt bin.
Berufserfahrung würde ich als einschlägig bezeichnen, da eben seit 7 Jahren an der selben Musikschule als Instrumentalpädagogin tätig, sowie Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master) vorhanden.
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Im TVÖD gibt es keine E9. Das müßte die E9a, E9b oder E9c sein. Sofern die Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird, handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung. Liegt sie im Umfang von mindestens 3 Jahren vor, besteht ein Anspruch auf Einstellung in Stufe 3.
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Es handelt sich um E9b. Ich vergas den Buchstaben zu schreiben.
Müsste ich nicht mit 7 Jahren beim selben Arbeitgeber dann schon in die Stufe 4 rutschen? Oder wäre das dann nach 8 Jahren erst?
Oder ist es so, dass man bei Vertragsunterzeichnung max. in die Stufe 3 kommen kann?
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Und wenn der AG will kann er dir Stufe 4 mittels Anerkennung von förderliche Zeiten geben.
Anspruch hat man aber nur auf Stufe 3.
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Ein Honorarvertrag hat keinen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern einen Auftraggeber und einen Auftragnehmer. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Schon gar nicht um eines nach TVÖD. Es fehlt mithin an Zeiten in einer Entgeltgruppe beim Arbeitgeber. Es kommt also lediglich auf (einschlägige) Berufserfahrung an. Den sich daraus ergebenden Anspruch habe ich dargestellt.
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Und trotzdem kann der AG förderliche Zeiten anerkennen und in der Stufe 4 einstellen, wenn er will.
Oder etwa nicht?
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Sicher.
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Liebe XTinaG,
ich schließe daraus, dass ich nach 7 Jahren beim selben zukünftigen Arbeitgeber und vormals Auftraggeber nicht mehr als Stufe 3 erwarten kann, richtig? Oder gibt es da einen Verhandlungs- und Ermessensspielraum?
Die zu sammelnden Jahre in Stufe 3, um in Stufe 4 zu kommen, kann ich demnach erst nach Vertragsunterzeichnung beginnen?
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Wie ließe sich das aus meinen Beiträgen schließen?
Ich habe ausgeführt, welchen Anspruch es gibt, Wasdennun hat ergänzt, was über eine Kann-Regelung erreicht werden könnte, dem habe ich explizit zugestimmt.
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Liebe JuAn,
wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, dann kannst du nicht mehr verhandeln.
Die Stufe 4 ist nur vor Vertragsabschluss verhandelbar.
Du kannst die Stufe 4 erwarten und fordern.
Der AG kann dir diese Stufe geben, wenn er will.
Der AG muss dir nur Stufe 3 geben, dass ist nicht verhandelbar.
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Hallo,
demnächst wird sich mein Honorarvertrag in einen festen Arbeitsvertrag TvöD E9 ändern.
Ich bin seit 2014 mit diesem Honorarvertrag bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt.
Nun meine Frage in welche Stufe ich damit kommen müsste?
Ist es die 3 oder die 4?
Vielen Dank
Es kommt auf die "förderlichen Zeiten an". Bsp.: Man arbeitet seit zehn Jahren im selben Beruf, auch bei verschiedenen Arbeitgebern, muss man mindestens in Stufe 3 eingruppiert werden. Man wäre allerdings blöd, sich nicht mehr anrechnen zu lassen und so z. B. gleich in Stufe 5 einzusteigen. Möglich ist das. Der Arbeitgeber muss nur wollen.
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Honorarvertrag heißt doch selbständig. Da gibt es doch keine Entgeltstufe.
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Honorarvertrag heißt doch selbständig. Da gibt es doch keine Entgeltstufe.
Das ist richtig, aber was hat das mit dem Fall zu tun?
Was zählt sind die förderlichen Zeiten.