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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Lisa4321 am 23.11.2021 15:32
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Hallo,
mein Dienstherr bietet uns kein Homeoffice an. Obwohl es in der ersten Jahreshälfte (bis Ende Juni 2021) problemlos möglich war. Wir kriegen keine Informationen dazu. Auf Nachfragen wird mit Ausreden reagiert (Ministerium hat das Homeoffice abgelehnt oder wir können nicht befördert werden, wenn wir zu oft im Homeoffice arbeiten....).
Es geht nicht nur darum, dass man im Homeoffice arbeiten möchte, sondern besonders darum, dass wir im öffentlichen Dienst arbeiten und die Erlasse/Regelungen nicht umgesetzt werden. Wir werden einfach für doof verkauft und es wird ausgesessen. Unser PR wird auch nicht wirklich tätig.
Was können wir tun?
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Schade dass Arbeitgeber / Dienstherren stellenweise immer noch so dickköpfig reagieren, wenn es um Home-Office geht. Machen bzw. erzwingen könnt ihr nichts, es besteht mW aktuell kein Rechtsanspruch auf Home-Office
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Es versteht auch keiner warum... es ging vorher ja auch.. und mit den Ausreden werden wir nur hingehalten. Wirklich schade!
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Aufsichtsbehörde anrufen.
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Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer anbieten, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus durchzuführen, sofern dem betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Zu einer Begründung gegenüber dem Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Er müßte sich jedoch gegenüber der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde erklären. Oder im Rahmen eines vom Arbeitnehmer angestrengten Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.
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Was ihr machen könnt? Sich krankmelden und bei laufenden Bezügen dauerhaft das Ganze gemütlich aussitzen
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Was können wir tun?
Mit verweis auf das gültige Arbeitsschutzgesetz im HO arbeiten und abwarten wie der AG reagiert.
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Vielleicht mit einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
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Vielleicht mit einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
unwahrscheinlich, da Lisa Beamtin zu sein scheint.
Die aufsichtsführende Behörde einzuschalten hielte ich für zweckmäßig, zumal es laut Ausgangspost wohl eine Erlasslage zu dem Thema gibt.
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Sofern sie nicht im Pluralis Majestatis spricht, müssen nicht alle unter "wir" Beamte sein, zumal sie ja von "mein Dienstherr" und nicht "unserem Dienstherrn" spricht.
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Same here. Obwohl während des Lockdowns die notwendige IT-Infrastruktur aufgebaut wurde, beruft sich der Dienstherr nun ohne nähere Erläuterung auf die "zwingenden betriebsbedingten Gründe", um kein Home Office anbieten zu müssen. Unsere Bundesregierung hat mal wieder einen zahnlosen Papiertiger kreiert, der nicht kontrolliert wird und nur nach Lust und Laune des Führungspersonals umgesetzt wird.
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..es besteht nun wieder die gesetzliche Verpflichtung des AG, HomeOffice anzubieten...
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Nein. Zumindest so formuliert ist das falsch.
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...dann formulier es doch einfach richtig, anstatt zu nörgeln... 8)
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Habe ich dorch bereits.
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...aber zum falschen Zeitpunkt...da war die Regelung noch nicht in Kraft...
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Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer anbieten, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus durchzuführen, sofern dem betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Zu einer Begründung gegenüber dem Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Er müßte sich jedoch gegenüber der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde erklären. Oder im Rahmen eines vom Arbeitnehmer angestrengten Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.
Nur zur Info: Die neue Angebots- und Annahmepflicht für Homeoffice findet sich einerseits im § 28b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes, andererseits sicher auch in den Corona-Notfallverordnungen der Bundesländer. Es handelt sich hierbei um infektionsschutzrechtliche Regelungen, deren Kontrolle und Vollzug nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörden fällt.
Zuständige Behörden dafür sind i. d. R. die Landkreise und Kreisfreien Städte mit ihren Gesundheitsämtern.
Die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörden erstreckt sich ausschließlich auf den Vollzug der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Siehe hier, nur Punkt 2: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText2
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Hallo,genau meine Kollegen und ich sind Beamte.
Wir bekommen auch keine Begründung, warum es nicht möglich ist. In der ersten Jahreshälfte ging es ja auch.
Es wird einfach weg ignoriert!!!
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Hallo,genau meine Kollegen und ich sind Beamte.
Wir bekommen auch keine Begründung, warum es nicht möglich ist. In der ersten Jahreshälfte ging es ja auch.
Es wird einfach weg ignoriert!!!
Hier würde schon etwa 100 Mal kolportiert, daß eine Begründung gesetzlich nicht vorgesehen ist. ;D
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Überlege dir, ob du nicht zu einer anderen Behörde wechseln willst. Es gibt einige Behörden, da ist Homeoffice (inzwischen) Standard, mit 2-3 Tagen die Wochen.
Bewirb dich einfach und falls du genommen wirst, lass dich abordnen, mit dem Ziel der Versetzung. Sobald du gewechselt hast, deinem Chef und dem Personalrat mitteilen, dass Homeoffice der Ausschlaggebende Grund war.
Manche denken erst um, wenn sie gutes Personal verlieren.
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Manche denken erst um, wenn sie gutes Personal verlieren.
...na ja...ich denke, wirklich gutes Personal hätte diese Frage hier gar nicht erst gestellt... 8)
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zur Ergänzung noch die dazugehörige Bundestagsdrucksache zum § 28 b:
Die Regelung verpflichtet Arbeitgeber bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Die Belange von Beschäftigten mit Behinderungen sind zu beachten. Nur wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten abgesehen werden. Solche betriebsbedingten Gründe können vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten. Beispiele können sein: mit einer Bürotätigkeit verbundene Nebentätigkeiten wie die Bearbeitung und Verteilung der eingehenden Post, die Bearbeitung des Wareneingangs und Warenausgangs, Schalterdienste bei weiterhin erforderlichen Kunden-und Mitarbeiterkontakten, Materialausgabe, Reparatur-und Wartungsaufgaben (zum Beispiel IT-Service), Hausmeisterdienste und Notdienste zur Aufrechterhaltung des Betriebes, unter Umständen auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb. Technische oder organisatorische Gründe, wie zum Beispiel die Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung, notwendige Veränderung der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten, können in der Regel nur vorübergehend bis zur Beseitigung des Verhinderungsgrunds angeführt werden. Auch können besondere Anforderungen des Betriebsdatenschutzes und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen gegen die Ausführung von Tätigkeiten im Homeoffice sprechen. [ Gesetzesbegründung zum Bundesinfektionsschutzgesetz, Bundestagsdrucksache 25/80, zu § 28 Abs.4]
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Die Beschreibung deutet darauf hin, dass man sich mit dem Arbeiteber austauscht und natürlich auch eine Prüfung stattfindet, welche Gründe des Gesetzes hier vorliegen.
Hinderungsgründe: kein Homeoffice
keine Hinderungsgründe: Homeoffice
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Nein, darauf deutet nichts hin. Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer ein Angebot machen, seine Bürotätigkeit von zu Hause aus zu erledigen, sofern keine Gründe der ausgeführten Qualität entgegenstehen. Der Arbeitnehmer muß das Angebot annehmen, sofern seinerseits keine Gründe entgegenstehen. Keinem von beiden wird eine Begründung gegenüber dem anderen auferlegt. Auch gibt es kein Initiativrecht des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber kein Angebot macht. Die Konstruktion einer Begründungspflicht wirkt bereits deshalb absurd, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber nicht einmal eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen muß. Und zwar nicht einmal dann, wenn dieser explizit nachfragt.
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Mir bringt die Arbeit in der Behörde sehr viel Spaß! Ich kann mir eigentlich nichts anderes mehr vorstellen. Eigentlich bin ich sehr motiviert und nehme auch gerne Nebenaufgaben an. Leider ist die Leitung nur so schwierig. :( ich hoffe das meine Freude an der Arbeit nicht kaputt geht. Es wird einfach jedes Recht des Personals unter den Tisch gekehrt und wenn mal was gesagt wird (mit Öffentlichkeit regelrecht gedroht wird) passiert vielleicht mal was. Bei Homeoffice ist es jetzt das gleiche... ich traue mich nicht, dagegen was zu sagen. Mir wurde schon gesagt,dass ich dann nicht befördert werde.
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Habt ihr denn keinen Personalrat?
Die Drohung, nicht zu befördern, würde ich aktenkundig machen, Datum und Uhrzeit aufschreiben. Vor Zeugen würde ich zurück fragen: Habe ich Sie da richtig verstanden? Wenn ich .... in Anspruch nehme, werde ich nicht befördert?
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Unfassbar, da ist wirklich die Frage, welches Verständnis dort von wertschätzender Führung herrscht. Wie im Mittelalter.....
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Es gibt Behörden, die bieten nur Homeoffice für Personen an, welche sich ein Büro teilen müssen und kein Einzelbüro besitzen. (Die mobile Arbeit kostet den AG eine "menge Geld" und daher versuchen sie hier natürlich die Kosten zu senken....) Das gleiche auch zum Thema Möglichkeit: Auto ja/nein.... 🤷
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Es gibt Behörden, die bieten nur Homeoffice für Personen an, welche sich ein Büro teilen müssen und kein Einzelbüro besitzen. (Die mobile Arbeit kostet den AG eine "menge Geld" und daher versuchen sie hier natürlich die Kosten zu senken....) Das gleiche auch zum Thema Möglichkeit: Auto ja/nein.... 🤷
Ist immer eine Frage des "Könnens" oder des "Wollens". Es gibt Lösungen für datenschutzkonformes Homeoffice bei denen nur eine Appliance im Firmennetzwerk aufgesetzt wird. Meist reicht dazu schon eine Windows VM und ein paar einfache Konfigurationen in der Firewall. Die Clients entsprechend vorbereiten und schon kann man mit einem beliebigen USB Stick ein Stück Software ausführen und sich von einem Unix, Mac oder Windows PC von überall auf der Welt in einer völlig gekapselten Verbindung per Single-Sign-On auf seinem Arbeitsplatz im Büro anmelden und hat alle Programme und Unterlagen im Zugriff. Kosten liegen bei 75 Euro pro Client pro Jahr.
Welchem Arbeitgeber also 6,25€ pro Monat zu viel sind um einen Bediensteten ins Homeoffice zu schicken. Dem ist nicht mehr zu helfen.
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Ist die technische Lösung nicht nur eine winzige Teilkomponente? Was ist mit der Ertüchtigung der Arbeitnehmer dazu, überhaupt die Geeignetheit des häuslichen Arbeitsplatzes zu beurteilen? Spid hat dazu ja seitenlang ausgeführt. Arbeitsschutz endet ja nicht durch Corona. Was ist mit der physischen Absicherung von Akten? Wenn der Arbeitnehmer Infrastruktur und technische Ausstattung stellt (sofern er dazu bereit ist), wer trägt dann das Ausfallrisiko? Was ist eigentlich mit der Firewall des Arbeitnehmers? Wer konfiguriert die? Wer kümmert sich um die Supportanfragen der DAUs? Das sind alles Kosten, die anfallen. Wobei er die in einem "Home Office"-Angebot auch auf den Arbeitnehmer abwälzen könnte. Auch ein unannehmbares Angebot ist ein Angebot...
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Es gibt Behörden, die bieten nur Homeoffice für Personen an, welche sich ein Büro teilen müssen und kein Einzelbüro besitzen. (Die mobile Arbeit kostet den AG eine "menge Geld" und daher versuchen sie hier natürlich die Kosten zu senken....) Das gleiche auch zum Thema Möglichkeit: Auto ja/nein.... 🤷
Ist immer eine Frage des "Könnens" oder des "Wollens". Es gibt Lösungen für datenschutzkonformes Homeoffice bei denen nur eine Appliance im Firmennetzwerk aufgesetzt wird. Meist reicht dazu schon eine Windows VM und ein paar einfache Konfigurationen in der Firewall. Die Clients entsprechend vorbereiten und schon kann man mit einem beliebigen USB Stick ein Stück Software ausführen und sich von einem Unix, Mac oder Windows PC von überall auf der Welt in einer völlig gekapselten Verbindung per Single-Sign-On auf seinem Arbeitsplatz im Büro anmelden und hat alle Programme und Unterlagen im Zugriff. Kosten liegen bei 75 Euro pro Client pro Jahr.
Welchem Arbeitgeber also 6,25€ pro Monat zu viel sind um einen Bediensteten ins Homeoffice zu schicken. Dem ist nicht mehr zu helfen.
Wir gehen über Citrix rein und das kostet um die 30€ Monat pro AN. Bei aktuell knapp 60.000 Zugängen, kommt da einiges zusammen 😅🤷. Scheinbar gibt es da günstigere Lösungen...
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Aber auch da ist das Problem, dass der AN eigene Hardware nutzen muss. Konsequent gedachtes und auch sicheres mobiles Arbeiten kann nur mit dienstlich gelieferter mobiler Hardware mit entsprechendem Internetzugang (Laptop + Mobilfunkkarte) funktionieren. Darüber hinaus optional fürs Homeoffice ein Monitor, Tastatur und Maus.
Uns selbstverständlich einer elektronischen Vorgangsbearbeitung inkl. E-Akte, was aber laut EGovG ohnehin verlangt wird.
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Stimmt schon, auch ich arbeite mit priv. Laptop, aber auf dem Server/auf dem Rechner im Büro. Bei uns kann man ja auch den Mini PC von der Arbeit aus mitnehmen, aber das macht so gut wie keiner...
Manche haben auch einen dienstlichen Laptop, anstatt einen Rechner, somit wird an diesem im Büro oder Zuhause gearbeitet.
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Eine gute Alternative stellen Thin- bzw. Zero-Clients dar. Die verbrauchen so gut wie keinen Strom, sind kompakt, leicht, klein und normalerweise wartungsarm. Man schließt nur Strom und "Internet" an, und dann bauen sie eine gesicherte Verbindung zum Netz des AG auf.
Monitore kann der AG stellen, das ist sicher kein Problem, ebenso Maus und Tastatur. Aber wer zahlt mir die Stromkosten, die dafür entstehen, wenn ich jeden Tag zwei oder drei Monitore acht Stunden lang betreibe, falls diese höher sind als meine Einsparung des dank des eingerichteten Telearbeitsplatzes ja nicht mehr benötigten ÖPNV-Tickets?
Zudem habe ich auf meinem Schreibtisch keinen Platz für zusätzliche Monitore; es müsste also ein weiterer Schreibtisch her. Das müsste er sowieso, denn mein bisheriger ist mir schlicht zu tief für langes Arbeiten. Und meinen Stuhl habe ich mal für 50 Euro oder so im Sonderangebot bei REWE gekauft - geht für 'ne schnelle Gaming-Session zwischendurch, aber das war's dann auch.
Das bringt uns zum nächsten Punkt: Wo stelle ich denn die ganze vom AG gelieferte Büroeinrichtung auf? Mein Wohnzimmer ist voll, in meinem Schlafzimmer will ich sie nicht, und wenn ich sie ins Gästezimmer packe, dann fällt die mögliche Nutzung dessen für seinen eigentlichen Nutzungszweck weg. Hm.
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Eine gute Alternative stellen Thin- bzw. Zero-Clients dar. Die verbrauchen so gut wie keinen Strom, sind kompakt, leicht, klein und normalerweise wartungsarm. Man schließt nur Strom und "Internet" an, und dann bauen sie eine gesicherte Verbindung zum Netz des AG auf.
Monitore kann der AG stellen, das ist sicher kein Problem, ebenso Maus und Tastatur. Aber wer zahlt mir die Stromkosten, die dafür entstehen, wenn ich jeden Tag zwei oder drei Monitore acht Stunden lang betreibe, falls diese höher sind als meine Einsparung des dank des eingerichteten Telearbeitsplatzes ja nicht mehr benötigten ÖPNV-Tickets?
Zudem habe ich auf meinem Schreibtisch keinen Platz für zusätzliche Monitore; es müsste also ein weiterer Schreibtisch her. Das müsste er sowieso, denn mein bisheriger ist mir schlicht zu tief für langes Arbeiten. Und meinen Stuhl habe ich mal für 50 Euro oder so im Sonderangebot bei REWE gekauft - geht für 'ne schnelle Gaming-Session zwischendurch, aber das war's dann auch.
Das bringt uns zum nächsten Punkt: Wo stelle ich denn die ganze vom AG gelieferte Büroeinrichtung auf? Mein Wohnzimmer ist voll, in meinem Schlafzimmer will ich sie nicht, und wenn ich sie ins Gästezimmer packe, dann fällt die mögliche Nutzung dessen für seinen eigentlichen Nutzungszweck weg. Hm.
Lange rede kurzer Sinn, du hast genügend Gründe um HO abzulehnen.
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Naja, klar.
Allerdings habe ich auch genug Gründe, es zu wollen: Das geht damit los, dass ich keine Fahrzeiten mehr habe. Während das im Sommer ja noch okay ist, fühlen sich 29 Minuten Warten auf den Nachtbus, weil man den vorher gerade verpasst hat, im Winter bei Minusgraden schon auch mal wie 29 Jahre an.
Weiter geht's damit, dass mein Kühlschrank und meine Küche immer griffbereit sind. Ich muss also nicht fürs Mittagessen bei der völlig überteuerten Hipster-Bäckerei, die im gleichen Haus wie mein Büro ist, ein belegtes Hipster-Brötchen für ein halbes Monatsgehalt kaufen, ich muss nicht missmutig auf dem langweiligen Salat von Feinkost Schwarz herumkauen, und von unserer Kantine für MA mit ihrem diätfördernden Angebot mal ganz zu schweigen. Nee, ich kann mich an den Herd stellen und mir Spaghetti kochen - so, wie ich sie mag. Zum Nachtisch noch das Tiramisu - oder doch lieber einen Früchtequark?
Dank Gleitzeit kommt dann gleich der nächste Vorteil zum Tragen: Bin ich nach dem Mittag müde, leg' ich mich einfach für ein Stündchen oder zwei hin und mach 'ein Mittagsschläfchen. Danach schaffe ich dann - satt und wieder ausgeruht - in einer oder zwei Stunden, wofür ich sonst mitunter 'nen halben oder ganzen Tag brauchen würde.
Es ist halt am Ende eine Frage der Abwägung. Wenn ich ein komplett ungenutztes Zimmer hätte, das ich zum Arbeitszimmer machen könnte, und der AG eine vernünftige Ausstattung bereitstellte (die müsste er ja nicht mal neu kaufen - all das, was ich brauche, habe ich ja bereits in meinem Büro), wäre das für mich ein absoluter No-Brainer.
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Eine gute Alternative stellen Thin- bzw. Zero-Clients dar. Die verbrauchen so gut wie keinen Strom, sind kompakt, leicht, klein und normalerweise wartungsarm. Man schließt nur Strom und "Internet" an, und dann bauen sie eine gesicherte Verbindung zum Netz des AG auf.
Monitore kann der AG stellen, das ist sicher kein Problem, ebenso Maus und Tastatur. Aber wer zahlt mir die Stromkosten, die dafür entstehen, wenn ich jeden Tag zwei oder drei Monitore acht Stunden lang betreibe, falls diese höher sind als meine Einsparung des dank des eingerichteten Telearbeitsplatzes ja nicht mehr benötigten ÖPNV-Tickets?
Zudem habe ich auf meinem Schreibtisch keinen Platz für zusätzliche Monitore; es müsste also ein weiterer Schreibtisch her. Das müsste er sowieso, denn mein bisheriger ist mir schlicht zu tief für langes Arbeiten. Und meinen Stuhl habe ich mal für 50 Euro oder so im Sonderangebot bei REWE gekauft - geht für 'ne schnelle Gaming-Session zwischendurch, aber das war's dann auch.
Das bringt uns zum nächsten Punkt: Wo stelle ich denn die ganze vom AG gelieferte Büroeinrichtung auf? Mein Wohnzimmer ist voll, in meinem Schlafzimmer will ich sie nicht, und wenn ich sie ins Gästezimmer packe, dann fällt die mögliche Nutzung dessen für seinen eigentlichen Nutzungszweck weg. Hm.
Home-Office ist ja auch nur ein Angebot des Arbeitgebers. Im Vergleich zur Telearbeit gibt es keine Notwendigkeit für einen separaten Arbeitsplatz mit dienstlich gelieferten Möbeln.
Ob man ggf. den privaten Internetanschluss bereitstellen will und die Kosten für Strom auf sich nimmt muss jeder selber entscheiden.
Bei Bedarf nen gebrauchter Schreibtisch und Bürostuhl und fertig.
Für mich ist die Abwägung zwischen 1 Stunde Fahrtweg täglich oder zusätzlichen Stromkosten von 10 € pro Monat ganz einfach.
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Home-Office ist ja auch nur ein Angebot des Arbeitgebers. Im Vergleich zur Telearbeit gibt es keine Notwendigkeit für einen separaten Arbeitsplatz mit dienstlich gelieferten Möbeln.
Klar, deshalb gibt es bei uns ja auch nur ein per DV verbrieftes Anrecht auf "mobiles Arbeiten" (sofern keine dienstlichen Belange dem im Wege stehen), aber eben nicht auf Telearbeit.
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Naja, klar.
Allerdings habe ich auch genug Gründe, es zu wollen: Das geht damit los, dass ich keine Fahrzeiten mehr habe. Während das im Sommer ja noch okay ist, fühlen sich 29 Minuten Warten auf den Nachtbus, weil man den vorher gerade verpasst hat, im Winter bei Minusgraden schon auch mal wie 29 Jahre an.
Weiter geht's damit, dass mein Kühlschrank und meine Küche immer griffbereit sind. Ich muss also nicht fürs Mittagessen bei der völlig überteuerten Hipster-Bäckerei, die im gleichen Haus wie mein Büro ist, ein belegtes Hipster-Brötchen für ein halbes Monatsgehalt kaufen, ich muss nicht missmutig auf dem langweiligen Salat von Feinkost Schwarz herumkauen, und von unserer Kantine für MA mit ihrem diätfördernden Angebot mal ganz zu schweigen. Nee, ich kann mich an den Herd stellen und mir Spaghetti kochen - so, wie ich sie mag. Zum Nachtisch noch das Tiramisu - oder doch lieber einen Früchtequark?
Dank Gleitzeit kommt dann gleich der nächste Vorteil zum Tragen: Bin ich nach dem Mittag müde, leg' ich mich einfach für ein Stündchen oder zwei hin und mach 'ein Mittagsschläfchen. Danach schaffe ich dann - satt und wieder ausgeruht - in einer oder zwei Stunden, wofür ich sonst mitunter 'nen halben oder ganzen Tag brauchen würde.
Es ist halt am Ende eine Frage der Abwägung. Wenn ich ein komplett ungenutztes Zimmer hätte, das ich zum Arbeitszimmer machen könnte, und der AG eine vernünftige Ausstattung bereitstellte (die müsste er ja nicht mal neu kaufen - all das, was ich brauche, habe ich ja bereits in meinem Büro), wäre das für mich ein absoluter No-Brainer.
Selber Brote schmieren und mitnehmen geht nicht?
Yogamatte ins Büro nehmen auch nicht?
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Genau solche Kommentare sind doch ein Mitgrund, warum mobiles Arbeiten bzw. Homeoffice zu Recht auch verpöhnt sind.
5 Minuten Zeitpuffer in die Morgenroutine einbauen um den Nachtbus eben nicht zu verpassen ist natürlich unzumutbar. Für das 1-2 stündige Mittagsschläfchen erhöhst Du ja bestimmt in eurer Arbeitszeiterfassung die Pausenzeit?
Wer zwingt dich, teure Hipster-Backwaren zu kaufen? Millionen von Arbeitnehmer bereiten sich zu Hause in ihrer Freizeit täglich Lebensmittel/Proviant vor um diese(n) dann tagsüber zu verzehren. Das soll auch mitunter ziemlich günstig sein, aber kostet natürlich Freizeit.
Aus meiner Sicht gehört diese immer krankhaftere "Homeoffice-Kultur", die dem Arbeitszeitbetrug erst richtig Tür und Tor öffnet wieder ziemlich ausgedünnt. Aber ich bin da auch etwas klassischer veranlagt.
Damit das wirklich sinnvoll funktioniert, braucht es gewissenhafte Mitarbeiter und gute Führungskräfte. Beide Gruppen sind aus meiner Erfahrung im Öffentlichen Dienst nicht gerade überrepräsentiert.
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Aus meiner Sicht gehört diese immer krankhaftere "Homeoffice-Kultur", die dem Arbeitszeitbetrug erst richtig Tür und Tor öffnet wieder ziemlich ausgedünnt. Aber ich bin da auch etwas klassischer veranlagt.
Damit das wirklich sinnvoll funktioniert, braucht es gewissenhafte Mitarbeiter und gute Führungskräfte. Beide Gruppen sind aus meiner Erfahrung im Öffentlichen Dienst nicht gerade überrepräsentiert.
Auf keinen Fall: Sie gehören nur da aus gedünnt, wo die von dir beschriebenen MA verwesen.
In meinem öD Umfeld möchte ich die HO Möglichkeiten nicht mehr missen, da die MA wesentlich produktiver geworden sind.
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Bleibt die Frage, ob es am HO liegt oder an der eigentlich nachgewiesenen maximalen Effizienz beim Arbeiten von etwa 6 Stunden am Tag. ;D
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Diese These mit den 6 h teile ich nicht, wenn man eine ausreichend Pausen zur Mittagszeit hat, hat man bei 8h (5h+3h) eine "maximalere" Effizienz.
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Diese These mit den 6 h teile ich nicht, wenn man eine ausreichend Pausen zur Mittagszeit hat, hat man bei 8h (5h+3h) eine "maximalere" Effizienz.
Das ist keine These, sondern im Kern wissenschaftlich erwiesen. Mindestens die fünf Minuten Pause jede Stunde.
Das merke ich jeden Freitag, wenn kürzere Arbeitstage anstehen.
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Diese These mit den 6 h teile ich nicht, wenn man eine ausreichend Pausen zur Mittagszeit hat, hat man bei 8h (5h+3h) eine "maximalere" Effizienz.
Das ist keine These, sondern im Kern wissenschaftlich erwiesen. Mindestens die fünf Minuten Pause jede Stunde.
Das merke ich jeden Freitag, wenn kürzere Arbeitstage anstehen.
Es ist nicht wissenschaftlich erwiesen, dass man mit 6h Arbeit genauso viel schafft wie mit 8 h Arbeit, wenn man entsprechend die Arbeit verteilt.
Bei einer Verteilung von morgen 5h dann 2-3h Pause und nachmittags 3 h wird man mehr leisten als in 6 h mit 5 min Pausen.
Das kann man doch klar an der Leistungskurve der Menschen ablesen.
Wo ich dir Recht gebe, dass man anstelle von 8h am Stück mit entsprechender "gesetzlichen" 30min, die gleiche Arbeitsleistung in 6 h erbringen könnte.
Trotzdem kann man in 8h pro Tag mehr leisten als mit 6 h am Tag.
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Deine Annahme stimmt sicherlich, aber wer macht denn bitte 2 bis 3 Stunden Mittagspause?
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Spanier z.B. (Siesta). Könnte hier auch noch kommen, insbesondere bei Berufen außerhalb klimatisierter Büros...
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Spanier z.B. (Siesta). Könnte hier auch noch kommen, insbesondere bei Berufen außerhalb klimatisierter Büros...
Die meisten Arbeitgeber sind ja nicht mal in der Lage Gleit- und Kernzeiten nach Leistungshochs zu vergeben. Bei Ärzten ist das in Bezug auf Schmerzen auch noch Neuland. ;)
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Wir haben 2 h Mittagspause bei uns, wer will kann also bei uns sich optimiert die Zeit einteilen.
(nur warum sollte man das machen??)
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Wir haben 2 h Mittagspause bei uns, wer will kann also bei uns sich optimiert die Zeit einteilen.
(nur warum sollte man das machen??)
Bis auf die Fahrgemeinschaften... ;) - die haben übrigens bei uns durch HO massiv Probleme bekommen. Habe den Eindruck, das die Fahrten duch HO sogar mehr geworden sind, so kurios wie sich das anhört.
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Technisch ist es bei uns leider Problem. ALLE haben Laptops. Wie gesagt, die erste Jahreshälfte konnten wir im Homeoffice arbeiten. Auf einmal nicht mehr.
Der Personalrat macht hier nichts.... denen musste ich Erdgas sagen, dass es auch im Infektionschutzgesetz geregelt ist. Wer weiß womit denen gedroht wird, wenn die sich für Mitarbeiter einsetzen. Echt schade... logische Konsequenz: Bewerbungen schreiben.
Aber ich gesagt mir bringt die Arbeit dort so viel Spaß :(
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Der Personalrat macht hier nichts.... denen musste ich Erdgas sagen,
Steckt euer PR mit Putin unter einer Decke???
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Der Personalrat macht hier nichts.... denen musste ich Erdgas sagen,
Steckt euer PR mit Putin unter einer Decke???
;D
Sehr schön.
Bei uns in der Behörde sieht es ähnlich aus wie von der Threaderstellerin beschrieben:
AG bietet 3 Tage HO an. 2 Tage sollen wir kommen.... dass das Infektionsschutzgesetzt HO wenn möglich ganze 5 Tage vorsieht interessiert nicht. Dazu kommt das technische Ausstattung natürlich gegeben ist und zumindest unser Arbeitsbereich als IT sagen wir mal 90% von zuhause erledigen kann... wenn man vor Ort muss kommt man eben vor Ort... hat Anfang des Jahres ja auch funktioniert. Wir werden an die Aufsichtsbehörde und zum Anwalt gehen. Wenn das nicht reicht gerne auch zur BILD :)
Das Kurfürstentum mancher HöDis ist einfach nicht mehr zum Aushalten!
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Frag doch mal direkt den Vorgesetzen nach den zwingenden dienstlichen Gründen im Sinne und unter Auslegung im Lichte des § 28b Infektionsschutzgesetz.
Auf eine direkt Frage sollte auch eine direkte Antwort kommen.
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Die direkte Antwort kann auch lauten: "Zu einer Begründung sind wir nicht verpflichtet."
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Die direkte Antwort kann auch lauten: "Zu einer Begründung sind wir nicht verpflichtet."
Ggü dem AN kann die Antwort schon so lauten. Ggü der Aufsichtsbehörde oder beim AG wird's dann was schwieriger.
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Doch, der Arbeitgeber muss Versagungsgründe benennen.
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Der Arbeitgeber versagt ja nichts, er macht kein Angebot. Ein Begründungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer wurde ihm nicht auferlegt.
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Erkenntnis aus diesem Thread: Ob der HO-Pflicht nachgekommen wird oder nicht ist vollkommen willkürlich - das I-Tüpfelchen der ohnehin auf jeder Ebene desolaten Pandemie-Politik.
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Hamburgs Finanzsenator Dressel zum Abschluss: "An den Grenzen des Machbaren..." ;D
Der lacht sich bestimmt immer noch schlapp, wenn er diese Schlagzeile im Abendblatt liest.
Ein paar Zeilen weiter:
Für Hamburg bedeutet der Tarifvertrag zusätzliche Kosten in den Jahren 2022 und 2023 von rund 215 Mio. Euro. Dressel: „Das ist angesichts der finanziellen Gesamtlage zweifellos eine Herausforderung. Da wir aber eine gewisse Tarifvorsorge auch in den nächsten Jahren getroffen haben, ist die Umsetzung des Tarifvertrages nach jetzigem Stand machbar ohne Kürzungen an anderer Stelle.“
Zum Schluss kommt er zur Verhöhnung der Gewerkschaftsdarsteller, aber die bekommen es ja noch nicht mal mit.
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Erkenntnis aus diesem Thread: Ob der HO-Pflicht nachgekommen wird oder nicht ist vollkommen willkürlich - das I-Tüpfelchen der ohnehin auf jeder Ebene desolaten Pandemie-Politik.
Welche "Home Office"-Pflicht?
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"Betrieblicher Infektionsschutz", siehe:
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText4
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Das ist aber keine Pflicht, sondern eine Pflicht ein Angebot zu machen, sofern es keine betrieblichen Gründe gibt.
Und da die immer sehr schnell "konstruiert" sind, ohne großartig dieses zu Begründen ist....
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Eben. Also keine "Home Office"-Pflicht. Stattdessen die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zum machen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen.
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Und hier sind wir ehrlich gesagt wieder bei einem der Grundprobleme "des" öD enagekommen: Haben wir schon immer so gemacht, warum sollen wir da was ändern?
Das wird auch durch die schnellen Antworten von XTinaG und WasDennNun nur unterstrichen. Wie hier sofort Lösungvorschläge kommen wie der Arbeitgeber das Ganze umgehen kann - herrlich!
Fakt ist: Die Arbeitswelt hat sich in den letzten zwei Jahren verändert und sie wird sicher weiter verändern. Der öD wird sich hier auch bewegen müssen, wenn er nicht komplett abgehängt werden möchte.
Meine Frau ist seit je her in der PW. In ihrer Firma besteht seit 1,5 Jahren für die Verwaltung keine Anwesenheitspflicht mehr im Büro - es arbeiten alle remote. Ein Vorteil war, dass es in der Verwaltung zu keinerlei coronabedingten Ausfällen kam.
Ein Blick auf den Koalitionsvertrag zeigt übrigens auch wo die Reise hingehen wird. Die Ampelparteien wollen ein Gesetz zur generellen Homeofficepflicht auf den Weg bringen.
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Bei uns gab es zumindest noch eine unterhaltsame Wendung: Mitarbeiter mit positiven PCR-Test, der im größten Büro sitzt und zudem in den Mittagspausen ein sehr geselliger Mensch ist. Statt ein paar Wochen politisch gewünschten Home Office hat der Arbeitgeber nun mit allerhand Quarantänefällen und AUs zu hadern, da sich die "kontaktgefährdeten" Mitarbeiter jetzt natürlich alle etwas "unwohl" fühlen und zur Vorsicht ein paar Tage "das Bett" hüten.
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Und hier sind wir ehrlich gesagt wieder bei einem der Grundprobleme "des" öD enagekommen: Haben wir schon immer so gemacht, warum sollen wir da was ändern?
Das wird auch durch die schnellen Antworten von XTinaG und WasDennNun nur unterstrichen. Wie hier sofort Lösungvorschläge kommen wie der Arbeitgeber das Ganze umgehen kann - herrlich!
Fakt ist: Die Arbeitswelt hat sich in den letzten zwei Jahren verändert und sie wird sicher weiter verändern. Der öD wird sich hier auch bewegen müssen, wenn er nicht komplett abgehängt werden möchte.
Meine Frau ist seit je her in der PW. In ihrer Firma besteht seit 1,5 Jahren für die Verwaltung keine Anwesenheitspflicht mehr im Büro - es arbeiten alle remote. Ein Vorteil war, dass es in der Verwaltung zu keinerlei coronabedingten Ausfällen kam.
Ein Blick auf den Koalitionsvertrag zeigt übrigens auch wo die Reise hingehen wird. Die Ampelparteien wollen ein Gesetz zur generellen Homeofficepflicht auf den Weg bringen.
Wenn es eine solche Pflicht gibt, gibt es sie halt. Jetzt gibt es sie nicht. Die Anwendung geltender rechtlicher Regelungen ist keine Umgehung einer eingebildeten Pflicht, sondern schlicht Rechtsanwendung.
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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.
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Mal angenommen, dass ein Arbeitnehmer oder Beamter auch ohne Angebot des Arbeitgebers/Dienstherrn ins Homeoffice übergeht und dort weiterhin zu 100% seinen Tätigkeiten nachkommt. Gesetzt dem Fall, dass es in der ersten Jahreshälfte bereits problemlos funktioniert hat.
Welche Folgen hätte das für ihn und wie würdet ihr die Wahrscheinlichkeit bewerten, dass er vor einem Arbeitsgericht erfolgreich gegen diese Folgen klagen könnte? Natürlich mit den derzeitigen Sonderregeln.
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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.
Weil es keine "Home Office"-Pflicht gibt. Im IfsG ist klar geregelt, was zu tun ist und vom wem. Eine "Home Office"-Pflicht gehört nicht dazu. Stattdessen gibt es die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus zu erledigen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, unterliegt zunächst der Einschätzungsprärogative des jeweils Verpflichteten.
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Mal angenommen, dass ein Arbeitnehmer oder Beamter auch ohne Angebot des Arbeitgebers/Dienstherrn ins Homeoffice übergeht und dort weiterhin zu 100% seinen Tätigkeiten nachkommt. Gesetzt dem Fall, dass es in der ersten Jahreshälfte bereits problemlos funktioniert hat.
Welche Folgen hätte das für ihn und wie würdet ihr die Wahrscheinlichkeit bewerten, dass er vor einem Arbeitsgericht erfolgreich gegen diese Folgen klagen könnte? Natürlich mit den derzeitigen Sonderregeln.
Ein Arbeitnehmer könnte jedenfalls abgemahnt und bei weiterer Vertragsverletzung gekündigt werden. Ich sehe nicht, daß eine dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage erfolgreich sein könnte. Selbst dann nicht, wenn im Nachhinein zum vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers festgestellt würde, daß der Arbeitgeber ein Angebot hätte machen müssen.
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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.
Weil es keine "Home Office"-Pflicht gibt. Im IfsG ist klar geregelt, was zu tun ist und vom wem. Eine "Home Office"-Pflicht gehört nicht dazu. Stattdessen gibt es die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus zu erledigen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, unterliegt zunächst der Einschätzungsprärogative des jeweils Verpflichteten.
Also ist der AG verpflichtet HO anzubieten. Das war ja das ursprüngliche Problem dieses Threads.
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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 28b Abs. 4 den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder bei vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, dass sie diese Tätigkeiten in ihren Wohnungen ausführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe dem entgegenstehen.
Wenn der Arbeitgeber jetzt sagt es liegen zwingende Gründe vor, dann ist das halt so.
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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.
Weil es keine "Home Office"-Pflicht gibt. Im IfsG ist klar geregelt, was zu tun ist und vom wem. Eine "Home Office"-Pflicht gehört nicht dazu. Stattdessen gibt es die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus zu erledigen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, unterliegt zunächst der Einschätzungsprärogative des jeweils Verpflichteten.
Also ist der AG verpflichtet HO anzubieten. Das war ja das ursprüngliche Problem dieses Threads.
Du unterschlägst das wesentliche Wort "bedingte". Es ist eben nur eine bedingte Pflicht. Und auch nur die bedingte Pflicht zu einem Angebot. Das muß der Arbeitnehmer auch erstmal annehmen. Auch dazu hat dieser lediglich eine bedingte Pflicht. Also ist eine "Home Office"-Pflicht eben nur eingebildet. Welche Pflichten, und diese auch nur bedingt, tatsächlich bestehen, habe ich geschrieben.
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Das Ganze geht hier in die zweite Runde:
"Begründung" warum unser Arbeitsbereich nicht im HO arbeiten kann oder nur in 2 oder 3 Tagen die Woche ist:
"da sich die Gesellschaft nicht in einem Lockdown befindet und andere OEn ebenfalls vor Ort arbeiten tun wir das ebenso. Des weiteren gibt es innerhalb der Behörde eine hohe Impfquote und sehr niedrige Infektionszahlen"
Großartig :D
Zugegeben wir haben (wie wohl fast jedes Unternehmen und jede Behörde) Organisationseinheiten, welche einfach nicht von zu Hause aus arbeiten können. An keinem Tag die Woche.
Das als Begründung zu nehmen finde ich schon sehr gewagt.
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Hierzu eine theoretische Frage, da ich nicht das Problem habe dass sich mein AG irgendwelche Gründe ausdenkt, weshalb wir nicht im HO arbeiten könne sollten, sondern uns das selbst entscheiden lässt (Wir haben das Angebot bekommen so viele Tage im HO zu arbeiten, wie es die dienstlichen Belange zulassen - heißt es war lediglich die Abstimmung in der Orgaeinheit von Nöten):
Sollte der AG jetzt, wie hier auch des Öfteren dargestellt, ausführen, dass betriebliche Gründe dagegen stehen und kein HO anbieten - so muss er das vor seinen AN nicht begründen - ist dies gerichtlich nachprüfbar, ob tatsächlich objektive Gründe vorliegen? - Ich denke darauf zielt auch die Frage des TE ab: Kann man sich dagegen wehren, bzw. gibt es die Möglichkeit zumindest die Ist-Situation hinsichtlich der Hinderungsgründe überprüfen zu lassen?
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Das ist auch einer gerichtliche Überprüfung zugänglich.
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Hierzu eine theoretische Frage, da ich nicht das Problem habe dass sich mein AG irgendwelche Gründe ausdenkt, weshalb wir nicht im HO arbeiten könne sollten, sondern uns das selbst entscheiden lässt (Wir haben das Angebot bekommen so viele Tage im HO zu arbeiten, wie es die dienstlichen Belange zulassen - heißt es war lediglich die Abstimmung in der Orgaeinheit von Nöten):
Sollte der AG jetzt, wie hier auch des Öfteren dargestellt, ausführen, dass betriebliche Gründe dagegen stehen und kein HO anbieten - so muss er das vor seinen AN nicht begründen - ist dies gerichtlich nachprüfbar, ob tatsächlich objektive Gründe vorliegen? - Ich denke darauf zielt auch die Frage des TE ab: Kann man sich dagegen wehren, bzw. gibt es die Möglichkeit zumindest die Ist-Situation hinsichtlich der Hinderungsgründe überprüfen zu lassen?
Gesetzlich vielleicht nicht, da bei uns in der Dienstvereinbarung vereinbart ist, daß bei Ablehnung immer der Personalrat involviert werden muss. Das steht in der DV.
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Gesetzlich vielleicht nicht, da bei uns in der Dienstvereinbarung vereinbart ist, daß bei Ablehnung immer der Personalrat involviert werden muss. Das steht in der DV.
Wenn der AG gegen das IfSG oder ArbSchG verstößt, dann kann das nicht durch ein PR legitimiert werden.
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wird es ja auch nicht. Im Gegenteil. Deswegen muß die Ablehnung ja über den PR laufen.
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Also DV hin oder her. Der PR wird nicht durchsetzen können, dass ein Angebot seitens des AG gemacht wird, ihm wird auch nicht der Grund einer Ablehnung mitzuteilen sein. Wir als PR sind doch in vielen Fällen schlicht zahnlose Tiger...
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Bei der gesetzlichen Verpflichtung gibt es aber keine Ablehnung, sondern lediglich den Verzicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu unterbreiten.
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Beispiel hier aktuell: Anfrage an Verwaltungsleitung, wie ab dem 1.1.2022 verfahren wird.
Antwort: keine Zuständigkeit, den direkten Vorgesetzten fragen.
Den gefragt - keine Antwort. Es gibt schlichtweg keine verbindliche Aussage des AG (wie schon immer üblich), keine konkrete Weisung.
In Kürze starten allg die Weihnachtsferien und ist eh niemand mehr erreichbar. Ich bin jetzt schon im Urlaub.
Ich gedenke, diesmal die Sache auszusitzen. Keine sinnlose Energieverschwendung. 2 Anfragen sollten genügen.
Homeoffice hatten wir bis Juli. Die im Homeoffice genutzte Technik hatte jeder AN selbst stellen. Es ist also alles vorhanden und erprobt. Inklusive seit Jahren existierendes IT-Netzwerk nach draußen.
Es genügt doch, wenn der AN seine Arbeitsleistung anbietet. Pflicht somit erfüllt.
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Wenn Du nicht an Deinem Arbeitsplatz erscheinst, hast Du Deine Arbeit nicht angeboten. Die gesetzliche Regelung enthält keinen Anspruch auf "Home Office". Es gibt die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause zu erledigen. Macht er keines, ist man verpflichtet, seiner Arbeit an seinem Arbeitsplatz nachzugehen. Tut man das nicht, kann man zügig abgemahnt und gekündigt werden.
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Wer kümmert sich denn in der Zeit um deine Kakteen @Britta2?