Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SoMa am 24.11.2021 13:56
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Servus miteinander,
wie verhält es sich damit, wenn der AG sich nicht an vereinbarte Fristen (welche in einer Dienstvereinbarung festgelegt wurden) hält.
Hat hier der PR eine Möglichkeit zu handeln?
Vielen Dank schonmal :) Ganz liebe Grüße an alle da draußen
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Welche Pflicht wird denn gegenüber dem PR verletzt?
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Die Pflicht gegenüber den Mitarbeitern mein ich versch. Fristen einzuhalten.
Deswegen wollte ich wissen ob es eine Handhabung gibt
Aber auch allgemein, wenn vereinbarte Dinge nicht eingehalten werden :)
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Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeiter frei auf die Nichteinhaltung von Dienst- und Geschäftsordnungen oder dergleichen aufmerksam zu machen. Wenn es "nur" um Fristen geht ließe sich eine ausreichende Begründung für die Verzögerung und ein verbindlicher Bearbeitungszeitraum einfordern.
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Wenn sich die Dienststelle nicht an gemeinsamen Verabredungen hält, kann die Konsequenz sein: DV kündigen und den Beschäftigten mitteilen warum der PR das macht.
Denn, was nützt einem eine DV wenn sich der Vertragspartner nicht an die Inhalte hält? Zudem macht es den PR unglaubwürdig, wenn er nicht dafür einsteht und die Dienststelle zum vertragskonformen handeln anhält.