Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: CB am 27.11.2021 23:03
-
Hallo zusammen,
ich bin momentan in Elternzeit und arbeite ab März wieder einen Tag in der Woche. Mein Arbeitgeber verlangt dann, dass ich pro Woche 5 Tage Urlaub nehme, obwohl ich nur einen Tag pro Woche arbeite. Weiß jemand, ob das rechtens ist?
-
Ich vermute du hast eine 20% Beschäftigung. Das ändert an der Zahl der Urlaubstage in der Regel nichts. Du hast trotzdem 30 Tage Urlaub beispielsweise, erhältst aber pro Urlaubstag entsprechend nur 1/5 der Stunden.
Sonst würdest du ja bei 30 Urlaubstagen 30 Wochen Urlaub haben ;)
-
Wer nur einen Tag pro Woche arbeitet, hat pro vollem Kalenderjahr Anspruch auf 1/5 der Urlaubstage, also 6 Tage, was 6 Wochen Urlaub entspricht.
-
Die TE schilderte explizit die Verteilung der Arbeitszeit auf einen Tag pro Woche. Daraus ergibt sich sowohl der während dieser Zeit entstehende Urlaubsanspruch als auch die Zahl der Urlaubstage, die für eine Woche Urlaub aufgewendet werden muß.
Für den Arbeitgeber mag es sich um eine Verwaltungsvereinfachung handeln. Auf den ersten Blick erscheint diese auch sachgerecht. Tatsächlich ist sie jedoch spätestens dann rechtswidrig, da den Arbeitnehmer benachteiligend, wenn Urlaubsansprüche aus der Zeit bestehen, als die Arbeitszeit noch auf 5 Tage verteilt war.
-
Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt.
Daraus ergibt sich bei Teilzeitbeschäftigung
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 1 Tag = 6 Arbeitstage Urlaub
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 2 Tage= 12 Arbeitstage Urlaub
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 3 Tage = 18 Arbeitstage Urlaub
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 4 Tage = 24 Arbeitstage Urlaub
Wird die Verteilung der Arbeitszeit im Laufe eines Urlaubsjahres verändert, so muss der Urlaubsanspruch neu berechnet werden.
-
Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben nur bei der Berechnung des tariflichen Urlaubs unberücksichtigt. Beim gesetzlichen Urlaub fehlt es an einer Rechtsgrundlage zur Nichtberücksichtigung von geringeren Bruchteilen.
-
Danke für eure Infos!
Bei mir ist das so, dass ich aus der Zeit vor meiner Elternzeit noch Resturlaub habe. Damals hatte ich allerdings eine fünf Tage Woche. Und jetzt werde ich eben ab März wieder einen Tag arbeiten und soll pro Woche trotzdem fünf Tage Urlaub nehmen. Steht denn das irgendwo? Falls ich doch im Recht bin, müsste ich ihnen das ja irgendwie nachweisen können.
-
Das ist die Frage, die Du dem Arbeitgeber stellen solltest: wo steht das? Die Anzahl der Urlaubstage errechnet sich aus der Anzahl Arbeitstage pro Woche, um einen gleichbleibenden Urlausbanspruch zu gewährleisten. Das läßt sich beim tariflichen Urlaub unmittelbar den Berechnungsvorschriften entnehmen, beim gesetzlichen Urlaub der umfangreichen Kommentarliteratur zum BUrlG.
-
Wenn du z. B. 5 Tage Resturlaub aus der Zeit der 5-Tage-Woche hast, ist das eine Urlaubswoche. Dein Arbeitgeber hat Recht. Aber dir steht das Urlaubsentgelt in dem Umfang zu, wie du damals gearbeitet hast. Falls das Vollzeit war, bekommst du für die eine Woche Vollzeitentgelt.
-
M.E. dürfen die Urlaubstage aus der 5-Tagewoche nicht "umgerechnet" werden. Die Urlaubstage bleiben erhalten. Bei einer 1-Tagewoche braucht man dann nur einem Urlaubstag pro Woche.
-
Das sehe ich auch so wie Lars. Aus der jüngst sehr getriebenen Rechtsprechung des BAG meine ich herauszulesen, daß eine Umrechnung von Ansprüchen aus der 5-Tagewoche nicht statthaft wäre. In die andere Richtung (erst 1 Tag/Woche, dann 5 tage/Woche) wäre jedoch umzurechnen, zumindest soweit, daß der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erreicht würde. Alles sehr unschön, was die EU mit dem deutschen Urlaubsrecht macht.
-
Sorry, mein Beitrag von 08:09 entspricht nicht der neuesten EUGH und BAG-Rechtsprechung. Lars73 und XTinaG haben Recht.
-
Vielen herzlichen Dank!!!
Das hier war übrigens eine der Antworten von meinem Arbeitgeber zu der ganzen Sache:
"Dass eine 5-Tage Woche vorzusehen ist, sind getroffene Entscheidungen aus dem Bereich Personal auf die wir keinen Einfluss haben, dass grundsätzlich 5-Tage Wochen zu berücksichtigen sind."
Dann werd ich mein Glück weiterhin versuchen und auf mein Recht bestehen.
-
Bist du sicher, dass du eine 1Tage Woche hast? oder arbeitest du nur einen Tag. Und der AG hat einfach nur die tägliche Stundenzahl reduziert und die glaubst nur eine 1Tageswoche zu haben weil es die Gleitzeit ermöglicht?
-
Nein, ich habe ganz sicher eine 1 Tages Woche.
In meinem Vertrag steht drin, dass ich teilzeitbeschäftigt während meiner Elternzeit für einen Tag a 5 Stunden pro Woche angestellt bin.
-
Entscheidungen des Bereichs Personal sind völlig bedeutungslos, wenn sie vertraglichen Vereinbarungen widersprechen. Urlaub in der gewünschten Form beantragen und ggfs. gerichtlich durchsetzen.
-
Nein, ich habe ganz sicher eine 1 Tages Woche.
In meinem Vertrag steht drin, dass ich teilzeitbeschäftigt während meiner Elternzeit für einen Tag a 5 Stunden pro Woche angestellt bin.
Dann musst du m.E auch nur 1 Tag Urlaub nehmen🤷. Außerdem reduzieren sich ja deine Urlaubstage dadurch auf 6 Tage im Jahr, oder nicht? Wir bekommen bei Reduzierung der Stunden und/oder Arbeitstage immer eine Vertragsänderung und die ggf. dazugehörige angepassten Urlaubstage.
-
Die Reduzierung der Urlaubstage erfolgt nur für den Teilanspruch der Monate mit 1-Tagewoche.