Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 07:08

Titel: Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 07:08
Hallo liebes Forum,

ich bräuchte Eure Hilfe. Ich möchte versuchen, den Fall etwas anonymisiert darzustellen, also verzeiht mir bitte, wenn es etwas schwammig wird.

Ich bin für einen "Beauftragten" (stellt Euch Datenschutz oder sowas vor) in Stellvertretung angestellt. Also als Verhinderungsstellvertreter, der Urlaube, Krankheit etc. abdecken soll. Jetzt hat der zu Vertretende aber den Job gewechselt und die Stelle ist seit ca. 4 Wochen vakant. Mit einer schnellen Nachbesetzung ist derzeit nicht zu rechnen.

Ich bin eine Entgeltstufe tiefer eingruppiert, als es der zu Vertretende war. Ich habe kein Schriftstück o.Ä., dass mir bescheinigt, dass nun kommissarisch den Hut auf habe. Faktisch habe ich das aber, da ich die Einzige bin, die sich noch mit dem Thema beschäftigt und arbeite seitdem bedeutend mehr Zeitanteile in dem Bereich, als in meiner Stellenbeschreibung steht (40%). Nun wird mir kommuniziert, dass ich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zur höheren Stufe hätte, das sei mit meiner Stellvertretung schon abgegolten. Das kann aber doch nicht sein, dass ich dieses Amt faktisch inne habe, dafür auch die Verantwortung dazu trage und das für das gleiche Geld machen soll, wie vorher?

Könnt Ihr mir da helfen? Ist das wirklich so? Wie sehen meine Ansprüche aus? Wenn Ihr mehr Infos braucht, um die Frage sinnvoll zu beantworten, sagt es bitte.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 07:40
Warum weichst Du denn von der Vorgabe des Arbeitgebers ab, was Du in welchem Umfang zu tun hast? Damit riskierst Du doch nur eine Abmahnung.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 07:48
Man bekommt in der Verwaltung eine Abmahnung, wenn man vakuumsbedingt mehr Verantwortung übernimmt?

Das beantwortet meine Frage erstmal nicht, aber trotzdem danke für den Hinweis.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: veeam am 02.12.2021 08:12
Man bekommt in der Verwaltung eine Abmahnung, wenn man vakuumsbedingt mehr Verantwortung übernimmt?

Das beantwortet meine Frage erstmal nicht, aber trotzdem danke für den Hinweis.

Du meinst bestimmt aufgrund von Vakanz.

Aber unabhängig davon hat Tina da schon recht. Du bist zu keinem Zeitpunkt dazu verpflichtet worden mit eintretender Vakanz auch nur einen Handschlag mehr zu leisten. Auch wenn das Gegenteil nicht eintreffen wird, weil es ja im Sinne der Behörde ist, könnte es aber zu einer Abmahnung führen wenn Du eigenmächtig mehr als die vertraglich geregelten 40% Stellenanteile ausführst. Anders gefragt, wer leidet denn gerade darunter das Du die 60% Zeitanteile für die anderen vereinbarten Tätigkeiten nicht ausführst? Hier könnte es ja schon zu unangenehmen Nachfragen kommen.

Auch wenn das vielleicht nicht Dein persönlicher Anspruch ist und man ja alles nach bestem Wissen und Gewissen erledigt und am Laufen haben will. Arbeite einfach weiterhin deine 40% dieser Tätigkeit ab und alles was darüber hinausgeht bleibt liegen. Denn erst wenn die Dienststelle schriftlich von Dir verlangt darüber hinaus zu Arbeiten steht Dir auch eine Zulage zu.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Organisator am 02.12.2021 08:20
Denn erst wenn die Dienststelle schriftlich von Dir verlangt darüber hinaus zu Arbeiten steht Dir auch eine Zulage zu.

unter der Voraussetzung, dass die genannte Tätigkeit auch höherwertig ist. Dazu hat sich die TE noch gar nicht geäußert.

Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: veeam am 02.12.2021 08:24
Denn erst wenn die Dienststelle schriftlich von Dir verlangt darüber hinaus zu Arbeiten steht Dir auch eine Zulage zu.

unter der Voraussetzung, dass die genannte Tätigkeit auch höherwertig ist. Dazu hat sich die TE noch gar nicht geäußert.

Das nahm ich in meinem jugendlichen Leichtsinn aufgrund dieser Aussage an:

Zitat
Ich bin eine Entgeltstufe tiefer eingruppiert, als es der zu Vertretende war.

Kann allerdings auch eine Falschannahme sein. Würde aber die 40% Stellenanteil erklären, da bei über 50% eine identische Eingruppierung erfolgen würde.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: WasDennNun am 02.12.2021 08:28
Man bekommt in der Verwaltung eine Abmahnung, wenn man vakuumsbedingt mehr Verantwortung übernimmt?

Das beantwortet meine Frage erstmal nicht, aber trotzdem danke für den Hinweis.

Mache einfach nicht die höherwertigen Dinge, solange du nicht dazu offiziell aufgefordert wirst, mit dem Hinweis, dass es ansonsten - bedingt durch die jetzt höheren Zeitanteile - eine eingruppierungsrelevant  Tätigkeitsänderung wäre, die du nicht einseitig durchführen kannst.

Dann läßte du 90% der Dinge liegen und wartest ab.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 08:31
Danke erstmal für die etwas ausführlichere Antwort. Soweit habe ich das vertsanden.

Das Problem ist, dass mir mündlich durch Vorgesetzte durchaus kommuniziert wird, dass ich das Thema betreuen soll und muss. Es stand in den letzten 3 Wochen bspw. die Bearbeitung einer Sachlage an, bei der wir gegenüber einer übergeordneten Behörde zur Berichterstattung verpflichtet sind. Die Erstellung dieses Berichts war Aufgabe des Beauftragten, die habe ich nun gezwungenermaßen machen müssen. Das wurde auch vom Vorgesetzten so verlangt. Mündlich.

Und dann vielleicht doch zum besseren Verständnis: es geht um Informationssicherheit. Mich erreichen eigentlich täglich Anfragen der Beschäftigten, vor allem Weiterleitungen von E-Mails, bei denen sich die Leute nicht sicher sind, ob Sie Anhänge öffnen oder Links anklicken können. Wenn ich dort sage "Sorry, bin ich nicht zuständig" bzw. "Meine Zeitanteile sind eigentlich für 2021 komplett aufgebraucht, weil ich 2 Wochen lang fast in Vollzeit Bericht X vorbereiten musste", dann kann das doch nicht zielführend sein, oder? Darüber hinaus erreichen mich Anfragen der IT zu den Fragestellungen. Ich bin der Meinung, dass man Informationssicherheit nicht liegen lassen kann. Weils dann schief geht. Und wenns schief geht, wird mein Arbeitgeber MICH angucken udn MICH fragen, warum ich mich nicht gekümmert habe.

Aber gut. Wenn die Sachlage so ist, dann muss ich eben zusehen, dass ich nur die 40% mache. Das hätte im Beispiel des o.g. Berichts aber bedeutet, dass wir nicht fristwahrend hätten antworten können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich dafür Ärger bekommen hätte.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Lars73 am 02.12.2021 08:49
Es wird ja nicht jeden Tag geschaut wie die Zeitanteile sind. Da kann man auch deutlich längere Zeiträume heranziehen. Als solches ist bisher nicht erkennbar, dass es nicht von den übertragenden Aufgaben abgedeckt ist.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: veeam am 02.12.2021 09:05
Du machst Dir Gedanken über Probleme die nicht Deine sind.
Auch die Dir vorgesetzte Person wird wohl nicht befugt sein vertragliche Änderungen durchzuführen.

Mein Vorschlag:

Ein gemeinsamer Termin mit Vorgesetztem, Personalamtsleiter und Behördenleitung.
Arbeite Deine aktuelle Situation kurz aus und frage einfach mal wie man sich da nun verhalten soll? Vertragswidrig mit Gefahr einer Abmahnung? Wenn die Arbeiten ausgeführt werden müssen, kann es ja auch ganz einfach in einem Dreizeiler angeordnet werden und Dir wird für die Dauer der Ausführung eine Zulage gezahlt.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Organisator am 02.12.2021 09:16
Aber gut. Wenn die Sachlage so ist, dann muss ich eben zusehen, dass ich nur die 40% mache. Das hätte im Beispiel des o.g. Berichts aber bedeutet, dass wir nicht fristwahrend hätten antworten können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich dafür Ärger bekommen hätte.

bzw. deine Führungskraft auf das Problem hinweisen und sie bitten, eine entsprechende Anpassung zu veranlassen.

Allerdings stellt sich dann weiterhin die Frage, wie die weiteren Tätigkeiten zu bewerten sind. Es könnte da durchaus zu keiner Änderung oder zu einer Herabgruppierung kommen. Daher wäre das von veeam angesprochene Gespräch durchaus sinnig, um zumindest die Meinung der Dienststelle einzuholen.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 09:22
Ok, danke für den konstruktiven Vorschlag, auch an alle anderen hier. Ich versuche es auf diesem Weg.

Das Unverständnis für diese Regelung kommt wohl vor allem daher, dass ich aus der freien Wirtschaft komme. Dort wird eigentlich versucht, Personal zu halten, vor allem im Bereich IT.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Johann am 02.12.2021 09:43
Dort wird eigentlich versucht, Personal zu halten, vor allem im Bereich IT.

Ja ne, damit brauchen wir im öD gar nicht anfangen. Arbeite auch in einer IT-Behörde und hier muss man schon sehr dafür kämpfen, um etwas extra zu bekommen. Mit viel Geduld und Erpresserei (Bewerbungen auf andere Stellen) klappt es dann auch irgendwann. Bei einem Kollegen gabs erst nach Jahren eine Zulage, als er sich intern auf eine andere Stelle beworben hat und dort aufgrund der Bestenauslese hätte genommen werden müssen, der Geschäftsführer dann aber höchstpersönlich ein Einstellungsverbot erteilt hat und es stattdessen auf der derzeitigen Position eine Zulage gab. Dazu muss ich aber auch sagen, dass wir definitiv am Arsch wären ohne ihn und er die Arbeit dermaßen gut macht, dass er eine Zulage mehr als verdient hat.

Zum Thema ist es wie oben beschrieben. Hier musst du einfach mal auf deine Rechte & Pflichten beharren. Im öD darfst du als Angestellter nur im Rahmen deiner Tätigkeiten denken. Gibts dort Probleme, die dich im Rahmen dieser nicht tangieren und dir fällt es auf, bist du höchstens noch verpflichtet, deinem Vorgesetzten eben jene Probleme zu melden. Am besten schriftlich. Dann kann er sich überlegen, wie er darauf reagiert. Du kannst ihm höchstens noch Vorschläge machen "Wenn du meine Zeitanteile für die Aufgabe erhöhen lässt, dann ist das Problem gelöst". Was dann ggf. für dich eine Zulage zur Folge hat.

Wenn Fristen nicht eingehalten werden können, weil eine Stelle vakant ist und du nur maximal 40% deiner Zeit für die Stellvertretung ausüben kannst, bleiben halt idealerweise 60% der Aufgaben der Vakanz liegen. Für die Kreativität der Lösung solcher Probleme werden mittlere Führungskräfte bezahlt, aber nicht die Sachbearbeiter. Wenn du das Problemlösen auch noch selbst übernimmst, machst du diese Führungskraftebene obsolet. Will doch keiner.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: josephinepfeiffer am 02.12.2021 09:56
In einem Wort: Frust. Inwiefern man so gerade im Bereich IT Fachkräfte anlocken oder halten will, erschließt sich mir nicht.

Erlaubt mit bitte die Gegenfrage: unter welchen Vorraussetzungen stünde mir denn die Zulage zur höheren Gruppe zu? Unter welchen Vorraussetzungen gar eine Höhergruppierung?
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Johann am 02.12.2021 10:03
In einem Wort: Frust. Inwiefern man so gerade im Bereich IT Fachkräfte anlocken oder halten will, erschließt sich mir nicht.

Erlaubt mit bitte die Gegenfrage: unter welchen Vorraussetzungen stünde mir denn die Zulage zur höheren Gruppe zu? Unter welchen Vorraussetzungen gar eine Höhergruppierung?

Jeweils wenn du Tätigkeiten nach der höheren Entgeltgruppe ausführst. Zulage bei befristeter Ausführung, Höhergruppierung bei permanenter Tätigkeitsänderung.

Relevant ist die Entgeltordnung.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 10:34
Nicht "ausführst", sondern "auszuführen hast". Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an, nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.

Der Arbeitgeber verteilt Ressourcen, zu denen gehört auch die Arbeitskraft seiner Arbeitnehmer, auf zu erledigende Aufgaben. Für den Bereich Organisation und Personal gibt es zwei große Seuchen: Jobcrafter, die meinen, sich ihre Aufgaben selbst zusammenstellen zu können und sich dabei nicht nur im Recht fühlen, sondern auch noch meinen, man müsse ihnen dafür dankbar sein; und Führungskräfte auf niedrigen und mittleren Ebenen, die eine solche Ressourcenallokation nicht vornehmen dürfen, sie dennoch vornehmen und sich dabei nicht nur im Recht fühlen, sondern auch noch meinen, man müsse ihnen dafür dankbar sein.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Danielr am 02.12.2021 12:21
Für den Informationssicherheitsbeauftragten bedarf es keiner IT-Qualifikation. Das sollte nicht gleichgesetzt werden.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: SeppiBeppi am 02.12.2021 12:42
@xTinaG: Das funktioniert immer dann besonders gut, wenn die Anforderungen an ein ganzes Aufgabengebiet  gar nicht richtig beschrieben sind und man erstmal Leute einstellen muss, die dann dem genannten Bereich Organisation und Personal und diesem niedrigen und mittlerem Management erläutern was das Problem überhaupt darstellt.
Grade IT scheint eine Spezialität des ÖDs zu sein ;)

@Danielr: Wenn du willst das der ISB seinen Job scheisse macht, dann suchst du dir natürlich einen ISB der keine Ahnung von der Materie hat die er da strategisch absichern soll. Dann findest du immer diese Leute die theoretischen Krimskrams schön zitieren können und keinen operativen Nutzen generieren. Die sind auch schön bequem...

@OP: Führe ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten. Der einen Hälfte wird nichtmal bewusst sein, dass du da grade "nebenbei" die Aufgaben des ISBs ausführst und die andere Hälfte hat nicht den geringsten Schimmer was man dafür können muss.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 12:53
@xTinaG: Das funktioniert immer dann besonders gut, wenn die Anforderungen an ein ganzes Aufgabengebiet  gar nicht richtig beschrieben sind und man erstmal Leute einstellen muss, die dann dem genannten Bereich Organisation und Personal und diesem niedrigen und mittlerem Management erläutern was das Problem überhaupt darstellt.
Grade IT scheint eine Spezialität des ÖDs zu sein ;)

Die Anforderungen an ein ganzes Aufgabengebiet sind weder falsch noch richtig beschrieben, sondern es sind die Anforderungen, die der Arbeitgeber stellt. Und zwar solange, bis er andere stellt.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: SeppiBeppi am 02.12.2021 12:59
Was dann ganz oft zu Unstimmigkeiten führt etc. etc.

Wir haben das Thema in unserer Organisation grade hinter uns gebracht - da sind dann auch Theorie (die Anforderungen des Arbeitsgebers) mit der Praxis (so muss es in der echten Welt funktionieren) kollidiert. War ein lustiges Schauspiel, dass auch ne Menge verbrannter Erde hinter sich hergezogen hat.

In einer Welt in der sich der ÖD gegenseitig die Leute abwirbt ein höchst effektives Vorgehen.

Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 13:01
Ich sehe da keine Unstimmigkeiten. Der Arbeitgeber legt die Anforderungen fest. Punkt.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: SeppiBeppi am 02.12.2021 13:23
Funktioniert ja auch, wenn die Anforderungen die Realität gut genug abbilden.

In der Praxis kannst du bereits in ganz vielen Stellenausschreibungen im ÖD im Bereich der IT herauslesen, dass da gar nicht so genau klar ist was "dieser Arbeitgeber" genau sucht.

Ich hab da mal so Random ein Beispiel aus Interamt.de rausgegriffen:

Zitat
Ihr Aufgabengebiet:

Administration, Analyse und Störungsbeseitigung der Netzwerk-, Firewall- und DMZ-Umgebungen
Mitarbeit bei der Konzeption von aktiven Security- und Kommunikationsdiensten (mit Netzübergängen/Firewall-Technologie) und bei der Weiterentwicklung der bestehenden Netzinfrastruktur (Konzeption, Optimierung, Dokumentation)
Mitwirkung beim Betrieb einer komplexen Netzwerkumgebung inkl. Firewall, einschlägiger Netzinfrastrukturserver (NTP, LDAP, DNS, Mail, etc.) sowie bei Netzwerk-Security und Intrusion-Detection
Betrieb von Lastverteiler und Bandbreitensteuerung in der Netzinfrastruktur
Mitarbeit bei netzwerkspezifischen Projekten
Ihre Qualifikationen:

abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH), Bachelor) in IT-Studiengängen (Informatik, Informations- und Kommunikationstechnik, Computer Science o. ä.), alternativ vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch einschlägige Berufserfahrung erworben wurden
sehr gute Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrung in den Bereichen Firewall und Netzwerk-/ Internetdienste
fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Routing und Switching, LAN/WAN, Routingprotokolle, Authentication, TCP/IP-Networking, Network Security, Proxys und Netzwerkdienste
sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1)
ausreichende Englischkenntnisse für die fachliche Kommunikation mit internationalen Support-Dienstleistern

In meiner Welt wird hier (mal wieder) die laufende IT auf zwei Beinen für ~52.000 € brutto im Jahr gesucht.
In Organisationen außerhalb des ÖDs sind Personen mit diesen Qualifikations- und Fachanforderungen für 52.000 € für 40PT im Jahr als unterschiedliche Berater buchbar.

Du kannst oft schon an den Inhalten der Stellenausschreibungen ableiten, dass hier mit signifikanter Wahrscheinlichkeit eine größere Baustelle aufzufinden ist. Hier werden zig fachliche Themen alle in einen Topf geworfen.

Kann man machen, aber dann wird's mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Griff ins Klo und der Arbeitnehmer der die Erwartungen für 52.000 € erfüllen kann, wird mit Erwartungen für 100.000 € konfrontiert.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 13:28
Anforderungen formen die Realität. Sie sind normativ. Deskripitve Anforderungen braucht kein Mensch.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: SeppiBeppi am 02.12.2021 13:32
Dann frag mal in der Stadt Witten was es bedeutet kann, wenn Anforderungen die Realität formen sollen und nicht die Realität die Anforderungen formt.

Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 13:39
Warum sollte ich? Welche Bedeutung soll das Versagen eines, mehrerer oder auch vieler Arbeitgeber für eine generalistische Aussage haben?
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: SeppiBeppi am 02.12.2021 13:56
Die echte Welt ist etwas komplizierter ist und der (vielleicht) gerechtfertigte Rückzug in eine generalisierte Welt produziert nicht schnell genug die notwendigen Lösungen.

Du siehst doch an josephinepfeiffer, dass hier genau dieser Konflikt beschrieben wird.

Da ist jemand, der wahrscheinlich durchblickt was es bedeutet, wenn bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden. Da ist aber auch jemand, der scheinbar nicht bereit ist, dass diese Tätigkeiten auch entsprechend entlohnt werden müssten. In der echten Welt können jetzt oft folgende Szenarien beobachtet werden:

- der Arbeitnehmer überschreitet seine normativen Anforderungen dauerhaft aus Eigenantrieb (du nennst ihn Jobcrafter)

- der Arbeitnehmer akzeptiert die direkte Aufgabenübertragung des unteren und/oder mittleren Management (du nennst sie eigenständige Ressourcenallokierer)

- der Arbeitnehmer macht einfach nix mehr und wartet das irgendwas passiert, da er nicht mehr weiß was er eigentlich tun soll/darf/muss (übrigens sind die Chancen hier am höchsten, dass der Organisation ein langfristiger Schaden entsteht)


Offenbar sind in dieser echten Welt viele Organisationen nicht schnell genug, um ihre " normativen Anforderungen an die Realität" schnell genug neu zu formulieren. Und leider ändert sich die Realität in der IT schneller, als die Anforderungen an die Realität nachformuliert werden können. Dies kannst du u.a. auch an diesen Stellenausschreibungen für IT auf zwei Beinen erkennen für 52.000 € brutto im Jahr.

Ich würde gerne mal eine IT-Organisation zu besuchen in der sich alle Arbeitnehmer an die "normativen Anforderungen des Arbeitgebers" halten.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Danielr am 02.12.2021 14:26
Und schon wieder falsch... es Bedarf nicht dieser Qualifikation. Der ISBA ist für ein Managementsystem zuständig, welches dem Schutz aller Informationen dient. Und Informationen bestehen nicht nur aus Bits und Bytes.
Verantwortlich für den Schutz der Informationen ist immer der Assetowner und nicht der Beauftragte.

Das System funktioniert bei allen Systemen.  Umwelt Qualität Energie...
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 14:30
Die echte Welt ist etwas komplizierter ist und der (vielleicht) gerechtfertigte Rückzug in eine generalisierte Welt produziert nicht schnell genug die notwendigen Lösungen.

Du siehst doch an josephinepfeiffer, dass hier genau dieser Konflikt beschrieben wird.

Da ist jemand, der wahrscheinlich durchblickt was es bedeutet, wenn bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden. Da ist aber auch jemand, der scheinbar nicht bereit ist, dass diese Tätigkeiten auch entsprechend entlohnt werden müssten. In der echten Welt können jetzt oft folgende Szenarien beobachtet werden:

- der Arbeitnehmer überschreitet seine normativen Anforderungen dauerhaft aus Eigenantrieb (du nennst ihn Jobcrafter)

- der Arbeitnehmer akzeptiert die direkte Aufgabenübertragung des unteren und/oder mittleren Management (du nennst sie eigenständige Ressourcenallokierer)

- der Arbeitnehmer macht einfach nix mehr und wartet das irgendwas passiert, da er nicht mehr weiß was er eigentlich tun soll/darf/muss (übrigens sind die Chancen hier am höchsten, dass der Organisation ein langfristiger Schaden entsteht)


Offenbar sind in dieser echten Welt viele Organisationen nicht schnell genug, um ihre " normativen Anforderungen an die Realität" schnell genug neu zu formulieren. Und leider ändert sich die Realität in der IT schneller, als die Anforderungen an die Realität nachformuliert werden können. Dies kannst du u.a. auch an diesen Stellenausschreibungen für IT auf zwei Beinen erkennen für 52.000 € brutto im Jahr.

Ich würde gerne mal eine IT-Organisation zu besuchen in der sich alle Arbeitnehmer an die "normativen Anforderungen des Arbeitgebers" halten.

In der "echten Welt" beobachtet man so etwas nur dort, wo der Arbeitgeber organisatorisch versagt. Wer für einen Versager-Arbeitgeber arbeitet, ist selbst schuld. Und wer ein Versager-Arbeitgeber ist, auch.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: SeppiBeppi am 02.12.2021 14:38
@XTinaG: Ich glaube dann sind wir uns einig :)

@Danielr: Theoretisch bestimmt. Wenn du diesen "Assetowner" in der echten Welt gefunden hast, dann sag mir Bescheid :) Mit dem gemeinsam besuche ich gerne die Organisation in der alle Arbeitnehmer den normativen Anforderungen des Arbeitsgebers entsprechen.



Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Danielr am 02.12.2021 14:56
Hab ich ;)
Die Assetowner sind ja Faktisch vorhanden. Und wer das ist sollte in den jeweiligen Regelungen zum Managementsystem niedergeschrieben sein. Findet sich bei allen Systemen die nach high Level Strukture aufgebaute sind. Sollte dies nicht der Fall sein haben der Beauftragte und die auditoren gepennt. Ist aber weniger schlimm, weil dann ist der Owner automatisch die oberste Leitung.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: SeppiBeppi am 02.12.2021 15:19
Es lässt sich ja aktuell ganz gut beobachten wo diese prozessbasierten Managementsysteme implementiert sind und funktionieren. Und wo dies nicht der Fall ist...


Du kannst doch schon an den Aussagen erkennen ["Mich erreichen eigentlich täglich Anfragen der Beschäftigten, vor allem Weiterleitungen von E-Mails, bei denen sich die Leute nicht sicher sind, ob Sie Anhänge öffnen oder Links anklicken können."], dass hier (wahrscheinlich auf kommunaler Ebene) irgendwer "diese Informationssicherheit" machen soll. Viel weiter von einem prozessbasierten ISMS kannst du kaum noch entfernt sein. Hier ist der "ISB" wahrscheinlich gleichzeitig "DSB" und "1-st Levelsupporter".


Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 15:59
Und dabei ist doch jeder Arbeitgeber selbst Herrscher des Verfahrens. Der Arbeitgeber legt fest, ob und wie er seine Informationssicherheit ausgestaltet. Er legt auch fest, wie er sein Personalwesen organisiert. Da gibt es auch Arbeitgeber mit einem Personalentwicklungskonzept für jeden einzelnen Mitarbeiter und solche, die Personal überhaupt nicht entwickeln. Und man ist ja in der schönen Situation, sich den Arbeitgeber aussuchen zu können.
Titel: Antw:Dauer-Stellvertretung wg. Arbeitsplatzwechsel --> Ausgleichszahlung?
Beitrag von: Danielr am 02.12.2021 18:25
Ja wirkt wirklich als ob da viel in einen Topf geworfen wurde und kräftig umgerührt wurde. Dann ist es nicht verwunderlich,  wenn ein stellv ISB mit 40% nicht hinkommt. Das haben viele haupt QMB und CO nicht zur Verfügung.

Der TE müsste da wirklich mal sortieren was wirklich in die Rolle des ISB fällt und was eher zum IT-Sichherheitsfritzen gehört.