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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MeckPomm77 am 02.12.2021 08:13

Titel: E13 oder E14
Beitrag von: MeckPomm77 am 02.12.2021 08:13
Moin,

an einer Universität gibt es ein Team von drei Kollegen, die im Bereich wissenschaftlicher Personalentwicklung und Doktorandenförderung tätig sind. Alle drei sind unstrittig in E13 eingruppiert. Person A leitet das Team, ist den anderen gegenüber inhaltlich weisungsbefugt und führt auch Mitarbeitergespräche, genehmigt Urlaube, etc.. Nun kommt über ein gefördertes Drittmittelprojekt ein vierter Kollege - ebenfalls E13 - für drei Jahre befristet hinzu. Person A ist der Meinung, dass Entgeltordnung Teil 1 der Passus

Entgeltgruppe 14

4. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch
ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.


greift und er damit automatisch nach E14 eingruppiert werden müsste. Der Arbeitgeber sieht das anders und stelt sich auf den Standpunkt, dass sich die "Tätigkeiten durch die zusätzliche Person im Team nicht verändert haben".

Hat Person A Recht und was kann er tun?

Beate
Titel: Antw:E13 oder E14
Beitrag von: WasDennNun am 02.12.2021 08:24
Wenn die 3 Person A durch ausdrückliche Anordnung seitens des AG ständig unterstellt sind, dann hat sich die Tätigkeit nicht verändert, dass ist korrekt, aber die Eingruppierung hat sich geändert.

Also: Person A sollte
1.) sich vom AG bestätigen lassen das die 3 Personen im unterstellt sind.
2.) dann sein Entgelt einfordern und ggfls. eine Eingruppierungsfeststellungsklage vorbereiten.
Titel: Antw:E13 oder E14
Beitrag von: Lars73 am 02.12.2021 08:55
Ob sich die Eingruppierung geändert hat oder ggf. vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit vorliegen würde ist noch offen. Die drei Jahre sprechen erstmal für vorübergehende Übertragung. Dann würde ggf. Anspruch auf ein Zulage und nicht auf eine Höhergruppierung bestehen.

Die Personen sind alle in Vollzeit tätig?
Titel: Antw:E13 oder E14
Beitrag von: MeckPomm77 am 02.12.2021 10:40
Die Personen sind alle in Vollzeit tätig.

Person A scheut aber den Klageweg, um sich spätere Aufstiegschancen nicht durch einen schlechten Ruf als "Prozesshansel" zu verbauen.
Titel: Antw:E13 oder E14
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 10:50
Wer in einem Rechtstaat den Rechtsweg nicht beschreitet, um sein Recht zu bekommen, ist an seinem Elend selbst schuld. Wie soll man jemanden helfen, der seine rechtlichen Möglichkeiten nicht zu nutzen bereit ist?
Titel: Antw:E13 oder E14
Beitrag von: Albeles am 02.12.2021 10:52
Die Personen sind alle in Vollzeit tätig.

Person A scheut aber den Klageweg, um sich spätere Aufstiegschancen nicht durch einen schlechten Ruf als "Prozesshansel" zu verbauen.

Wie sollte er sonst zu seinem Recht kommen? Schließlich ist der Arbeitgeber nicht gewillt seine Meinung zu ändern. Und ich wüsste keine dritte Institution, die sonst da weiterhelfen könnte, außer der Gerichtsbarkeit.
Nicht schön, aber manchmal nicht anders machbar. Oder halt verzichten...dann ist man zwar nicht der "Prozesshansel" aber für den AG der "Dummhansel" mit dem man es machen kann  ;)

LG Albeles
Titel: Antw:E13 oder E14
Beitrag von: WasDennNun am 02.12.2021 11:47
Die Personen sind alle in Vollzeit tätig.

Person A scheut aber den Klageweg, um sich spätere Aufstiegschancen nicht durch einen schlechten Ruf als "Prozesshansel" zu verbauen.
Wenn der AG ihm bestätigt hat, dass die 3 Personen im unterstellt sind, kann er sich überlegen was er macht.
Wenn nicht, dann würde ich auch keinen Urlaubsantrag unterschreiben oder sonst was machen.
Der AG muss wissen was er will.
Wie dann bezahlt wird hat er dann nicht zu entscheiden.