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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: E15 am 02.12.2021 14:38

Titel: Verwaltung / Rathaus / Bürgerbüro - Geschäft des täglichen Bedarfs
Beitrag von: E15 am 02.12.2021 14:38
Hallo, ist eine Verwaltung/Rathaus/Bürgerbüro ein "Geschäft des täglichen Bedarfs"?

Müsste hier 2G bzw. 3G für Besucher gelten? Einige Rathäuser haben dies bereits auf 3G für Besucher umgesetzt. Wie seht ihr das? Ein persönliches Erscheinen z.B. bei einem Kirchenaustritt (Niederschrift), oder auch bei einem Personalausweis muss zwingend der Antragsteller persönlich erscheinen.

Kann man jemand ausschließen, weil dieser kein 2/3 G erfüllt? Oder muss man sogar?
Titel: Antw:Verwaltung / Rathaus / Bürgerbüro - Geschäft des täglichen Bedarfs
Beitrag von: was_guckst_du am 02.12.2021 14:56
...also schnell impfen lassen...ohne Impfung würde ich erstmal in der Kirche bleiben 8)
Titel: Antw:Verwaltung / Rathaus / Bürgerbüro - Geschäft des täglichen Bedarfs
Beitrag von: Kaiser80 am 02.12.2021 14:59
Also für NRW: Es gibt  keine generelle Regelung für 3G in Rathäusern in CoronaSchVO.  Das schließt   aber   nicht   aus, eine Zutrittsbeschränkung (3G)  anzuordnen. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das jeweilige Hausrecht. Das gilt M.E. selbst für die Fälle, in denen Bürger verpflichtet sind zu erscheinen.

Aus Gründen des Infektionsschutzes und zuz Schutzes der Beschäftigten find ich das auch logisch und maßvoll die    3G-Regel   vorzugeben.   Es gibt ja auch genug Testmöglichkeiten.
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Beitrag von: E15 am 02.12.2021 15:12
"Durch die Anwendung der 3G Regel werden, anders als bei der Anwendung der 2G Regel, keine Bürger von der Teilhabe an behördlichen Leistungen ausgeschlossen. Jeder Bürger hat weiter die Möglichkeit, Zugang zu der Behörde zu erhalten und deren Leistungen in Anspruch zu nehmen."

Mehrere Juristen weisen zudem darauf hin, dass inzwischen wieder kostenlose Schnelltests möglich sind. Das sei also durchaus zumutbar.

https://kommunal.de/2g-ins-rathaus-nur-fuer-geimpfte

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Beitrag von: BAT am 02.12.2021 16:25
Die kostenlosen Schnelltests sind aber auf einen Test pro Woche begrenzt.

Da haben die Bürger bei uns Probleme mit. Wir haben kreisweit 2Gplus und damit öfters den Bedarf für tägliche Tests.

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Beitrag von: Organisator am 02.12.2021 16:45
Dann müssen die Bürger wohl ihre Amtsgeschäfte mit persönlichem Kontakt auf 1x pro Woche begrenzen oder fürs Testen bezahlen.

Der Schutz der anderen Bürger und Amtsbediensteten sollte die 15 € wert sein.
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Beitrag von: BYL am 02.12.2021 17:58
3G in der Grundversorgung ist nichtig. Unterstützer sind vom VerfS zu beobachten!
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Beitrag von: BAT am 02.12.2021 18:16
Der Schutz der anderen Bürger und Amtsbediensteten sollte die 15 € wert sein.

Naja. Die Amtsbediensteten sind ja in der Regel ungetestet. Warum sollte es beim Besucher mehr sein?
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Beitrag von: Organisator am 02.12.2021 19:32
Der Schutz der anderen Bürger und Amtsbediensteten sollte die 15 € wert sein.

Naja. Die Amtsbediensteten sind ja in der Regel ungetestet. Warum sollte es beim Besucher mehr sein?

wenn die Regel 2G+, also geimpft und getestet ist, dann können die Amtsbediensteten nicht ungetestet sein.
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Beitrag von: RsQ am 02.12.2021 20:47
Die kostenlosen Schnelltests sind aber auf einen Test pro Woche begrenzt.

... als wenn es einen Abgleich der Daten (zumindest zwischen verschiedenen Testanbietern) gäbe ...  ;D

These: Man kann sich ohne Sanktionen faktisch beliebig oft testen lassen.
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Beitrag von: PrinzP am 02.12.2021 21:27
Die kostenlosen Schnelltests sind aber auf einen Test pro Woche begrenzt.

Da haben die Bürger bei uns Probleme mit. Wir haben kreisweit 2Gplus und damit öfters den Bedarf für tägliche Tests.

Beispielsweise in der NRW Verordnung heisst es: "mindestens 1 kostenloser Test pro Woche". Und das bedeutet nichts anderes als kostenlose Tests so oft man will.
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Beitrag von: blondie am 03.12.2021 07:51
Ist es korrekt, dass die erforderlichen Testungen für 2Gplus kostenlos sind?
Ja! Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist die kostenlose Bürgertestung für asymptomatische Personen wieder eingeführt worden. Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit (12.11.2021) haben jetzt alle Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (Antigen-Schnelltest) bei Bedarf mindestens einmal pro Woche (§ 4a und § 5 TestV). Möglich sind jedoch auch mehrere kostenlose Tests pro Woche!

Seite vom MW Niedersachsen
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Beitrag von: BAT am 03.12.2021 09:16
wenn die Regel 2G+, also geimpft und getestet ist, dann können die Amtsbediensteten nicht ungetestet sein.

Für die Verwaltung gilt bei uns 3G.

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Beitrag von: BAT am 03.12.2021 09:19

These: Man kann sich ohne Sanktionen faktisch beliebig oft testen lassen.

Ja, nur faktisch. Zumindest fehlen an vielen Stellen die Testkapazitäten.
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Beitrag von: XTinaG am 03.12.2021 09:31
Wo sind diese "vielen Stellen"? Überall im Umkreis könnte ich mich sogar mehrmals täglich testen lassen, wenn ich wollte.

Ansonsten besucht man einfach eine Einrichtung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 36 Abs. 1 Nummer 2 und 7 IfsG, dann wird man von der Einrichtung getestet (§ 28b Abs. 2 IfsG). Die kotzen gerade richtig ab...
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Beitrag von: BAT am 03.12.2021 09:36
Wo sind diese "vielen Stellen"? Überall im Umkreis könnte ich mich sogar mehrmals täglich testen lassen, wenn ich wollte.


???

Es geht nicht um das digitale, sondern um das Zeitmoment.
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Beitrag von: XTinaG am 03.12.2021 09:46
Es geht um:
Ja, nur faktisch. Zumindest fehlen an vielen Stellen die Testkapazitäten.

Und da frage ich mich, wo diese "vielen Stellen" sein sollen, denn überall im Umkreis könnte ich mich sogar mehrmals täglich testen lassen, wenn ich wollte.
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Beitrag von: BAT am 03.12.2021 09:51
Das kannst Du dich gerne fragen... ;D

Das ist aber wohl mehr dann eine Frage von Sprache. Wir feiern hier z. B. auch auf dem Saal... und Stellen werden bei uns als örtliches und zeitliches Moment verstanden.

Alles wird gut....
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Beitrag von: XTinaG am 03.12.2021 10:09
Und wo sind nun diese "vielen Stellen"?
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Beitrag von: Landsknecht am 03.12.2021 11:34
Bei uns ,Bürgeramt (BY), dürfen alle Bürger rein auch Ungeimpfte und Ungetestete, außer offensichtliche Erkältungssymptome liegen vor, dann lässt sie der Sicherheitsdienst nicht rein. FFP2-Maske und Terminvereinbarung sind Pflicht.

Zum Schutz der Mitarbeiter sind Plexiglasscheiben angebracht, beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist FFP2-Maske zu tragen. 95 % der Kollegen sind doppelt oder schon dreifach geimpft. Nächste Woche gibt es noch einen Sonderimpftermin für Mitarbeiter im intensiven Parteiverkehr, meistens Booster-Impfungen. Umgeimpfte Mitarbeiter müssen täglich unter Aufsicht im Keller (Aufenthaltsraum ist da) einen Schnelltest unter Aufsicht durchführen.
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Beitrag von: BAT am 03.12.2021 15:36
Na, dann ist es ja kein Wunder, das in Bayern die Zahlen so hoch sind ;)

Ernsthaft. Ungeimpft und ungetestet in die Verwaltung rein?
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Beitrag von: dregonfleischer am 03.12.2021 17:44
Der Schutz der anderen Bürger und Amtsbediensteten sollte die 15 € wert sein.

Naja. Die Amtsbediensteten sind ja in der Regel ungetestet. Warum sollte es beim Besucher mehr sein?

Sehr witzig die bediensteten sind ja 2 mal geimpft und nein hier wird keinbesucher gebetet imgendwas nachzuweisen wer soll das machen der unterbezahlte wachdienst
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Beitrag von: BAT am 03.12.2021 17:57

Sehr witzig die bediensteten sind ja 2 mal geimpft und nein hier wird keinbesucher gebetet imgendwas nachzuweisen wer soll das machen der unterbezahlte wachdienst

Zunächst führ dir die Diskussion nochmal ausführlich zu Gemüte. Zudem: selbstredend steht bei uns ein Wachdienst an den Türen. Wir sind ja nicht in Bayern oder Sachsen.  ;)
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Beitrag von: vip3r am 05.12.2021 18:50
Hier im Ort ist der Zutritt zum Bürgerbüro aktuell nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter Angabe des Grundes (Auswahlfeld) und mit nachgewiesenem Impfstatus möglich. Erdreistet man sich dann, pünktlich zum besagten Termin freitags 11:30 Uhr zu erscheinen und auch noch ein 2. (zuvor bei der Buchung im Bemerkungsfeld angegebenes) Anliegen vorzubringen, sieht man sich dann sofort Schimpftiraden ausgesetzt, weshalb das Bürgerbüro überhaupt geöffnet hätte, dass man ja gern 12:00 Uhr Schluss machen würde, was man überhaupt mit einem Reisepass will und dass die Rentner, deren Ausweise im Februar 2022 ablaufen, doch gefälligst zu Hause bleiben sollen.

Gelebtes Subordinationsprinzip eben. ;D

Die Übergabe des beantragten Zeugs erfolgt dann durch ein Fenster im Rathaushof, ohne vorherigen Termin.

Glücklicherweise habe ich das Kasperltheater dann für die nächsten 10 Jahre hinter mit.

Titel: Antw:Verwaltung / Rathaus / Bürgerbüro - Geschäft des täglichen Bedarfs
Beitrag von: ProfTii am 06.12.2021 07:27
Hier im Ort ist der Zutritt zum Bürgerbüro aktuell nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter Angabe des Grundes (Auswahlfeld) und mit nachgewiesenem Impfstatus möglich. Erdreistet man sich dann, pünktlich zum besagten Termin freitags 11:30 Uhr zu erscheinen und auch noch ein 2. (zuvor bei der Buchung im Bemerkungsfeld angegebenes) Anliegen vorzubringen, sieht man sich dann sofort Schimpftiraden ausgesetzt, weshalb das Bürgerbüro überhaupt geöffnet hätte, dass man ja gern 12:00 Uhr Schluss machen würde, was man überhaupt mit einem Reisepass will und dass die Rentner, deren Ausweise im Februar 2022 ablaufen, doch gefälligst zu Hause bleiben sollen.

Gelebtes Subordinationsprinzip eben. ;D

Die Übergabe des beantragten Zeugs erfolgt dann durch ein Fenster im Rathaushof, ohne vorherigen Termin.

Glücklicherweise habe ich das Kasperltheater dann für die nächsten 10 Jahre hinter mit.

Naja, unzufriedene/unfähige AN gibt es überall und haben im Grunde nichts mit der Ausgangssituation bzgl. des Infektionsschutzes zu tun.
Dass man einen Termin vereinbaren muss, zu dem man dann auch einen 3G-Nachweis vorzeigen muss und am Ende die Unterlagen ohne weitern persönlichen Kontakt ausgehändigt bekommt halte ich für eine durchaus gut praktikable Vorgehensweise. - In dem Zusammenhang habe ich zudem die Erfahrung gemacht, dass meine Anliegen für die ich persönlich erscheinen muss seit dem Beginn von Corona deutlich schneller erledigt sind. Ob das nun an den festen Termin (statt dem ziehen einer Nummer und dem anschließenden stundenlange Warten) oder dem Umstand liegt, dass die Sachbearbeiter den Antragsteller möglichst schnell wieder aus dem Büro haben wollen, mag ich hier nicht zu beurteilen.