Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Karsten 853 am 02.12.2021 16:02

Titel: Stufenlaufzeit
Beitrag von: Karsten 853 am 02.12.2021 16:02
Hallo zusammen, leider finde woanders keine Antwort auf meine Frage, daher nun hier.
Am 01.05.2019 habe ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. In Stufe 2 gings los, am 01.01.2020 habe ich einen Änderungsvertag unterschrieben, durch den ich in Stufe drei gekommen bin.
Nun ist mir nicht klar, welches Datum für Erhöhung in Stufe 4 gilt. Das Datum des Hauptvertrages oder das des Änderungsvertrages?
Danke!
Titel: Antw:Stufenlaufzeit
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 16:05
Es kann keinen Änderungsvertrag geben, der einen vorzeitig von Stufe 2 in Stufe 3 bringt. Auch eine Stufenlaufzeitverkürzung ist in Stufe 2 nicht möglich.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit
Beitrag von: Isie am 02.12.2021 16:23
Was tariflich nicht vorgesehen ist, kann natürlich übertariflich vereinbart werden. Wie ist denn der Wortlaut im Änderungsvertrag?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit
Beitrag von: XTinaG am 02.12.2021 17:46
Übertariflich vereinbart werden kann eine Vergütung nach Tarifmerkmalen. Ohne Tarifbindung kann auch vereinbart werden, ohne weiteren Stufenaufstieg für immer in Stufe 3 zu verbleiben. Man kann auch vereinbaren, jemanden so zu stellen, als wäre er in Stufe 3, obwohl er es nicht ist. Was man nicht übertariflich vereinbaren kann, ist eine innertarifliche Wirkung, also bspw. die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe und/oder Stufe, in die derjenige nicht eingruppiert ist.