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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Storm85 am 02.12.2021 17:08

Titel: Rückzahlung Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Storm85 am 02.12.2021 17:08
Hallo zusammen,

Bei uns in der Abteilung, kam die Frage auf, ob man eine, mit der November Abrechnung erhaltene Jahressonderzahlung zurückzahlen müsse, wenn man vor dem 31.03. des Folgejahres gekündigt hat.

Auf der Info Seite heißt es lediglich: "Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L)."

Danke vorab  :)


Titel: Antw:Rückzahlung Jahressonderzahlung?
Beitrag von: Isie am 02.12.2021 17:16
Diese Regelung gab es früher, aber im TV-L gibt's keine derartige Regelung. Das Arbeitsverhältnis muss bis einschließlich bzw. am 01.12. bestehen. Dadurch entsteht der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.