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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Reset am 03.12.2021 16:24

Titel: Kein Garantiebetrag, wenn Zulage Gehaltsverlust verhindert?
Beitrag von: Reset am 03.12.2021 16:24
Hallo,

angenommen, man befindet sich bspw. in EG11/4, erhält aber aufgrund einer Zulage nach § 16 Abs. 5 ein Entgelt der EG11/5. Es erfolgt eine Höhergruppierung nach EG12/3. Es wird unverzüglich eine neue Zulage nach § 16 Abs. 5 gewährt und das Entgelt nach EG12/5 ausgezahlt.

Besteht in diesem Fall ein Recht auf Auszahlung des Garantiebetrags i.H.v. 180,- EUR?
Orientiert sich der Garantiebetrag also am Tabellenentgelt oder am tatsächlich ausgezahlten Entgelt?

MfG
Reset
Titel: Antw:Kein Garantiebetrag, wenn Zulage Gehaltsverlust verhindert?
Beitrag von: Reset am 03.12.2021 16:31
Selbst im TV-L fündig geworden:

Zitat
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt
und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 ... weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15,
so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle
des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich ... 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht
der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt
eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.

Zulagen nach § 16 Abs. 5 spielen keine Rolle. Entsprechen besteht Anrecht auf Zahlung des Garantiebetrags in dem beschriebenen Szenario, richtig?

MfG
Reset
Titel: Antw:Kein Garantiebetrag, wenn Zulage Gehaltsverlust verhindert?
Beitrag von: WasDennNun am 03.12.2021 17:17
Der Garantiebetrag hat nichts mit der Zulage zu tun.
Also hat man einen Anspruch darauf.

Allerdings, würde ich als AG natürlich umgehend, die Zulage entsprechend (oder ganz) kürzen,
den die ist stets widerruflich und beliebig vom AG festsetzbar.

Titel: Antw:Kein Garantiebetrag, wenn Zulage Gehaltsverlust verhindert?
Beitrag von: Reset am 03.12.2021 22:26
Wann verjährt der Anspruch auf die Zahlung des Garantiebetrags? Nach 2 Jahren?
Titel: Antw:Kein Garantiebetrag, wenn Zulage Gehaltsverlust verhindert?
Beitrag von: Isie am 03.12.2021 23:10
Der Anspruch verfällt aufgrund der Ausschlussfrist nach 6 Monaten. Das kann man natürlich durch eine rechtzeitige Geltendmachung verhindern. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Titel: Antw:Kein Garantiebetrag, wenn Zulage Gehaltsverlust verhindert?
Beitrag von: Reset am 05.12.2021 12:50
Bedeutet, anspruchsberechtige Personen können maximal 6 Monate rückwirkend den Garantiebetrag einfordern?
Titel: Antw:Kein Garantiebetrag, wenn Zulage Gehaltsverlust verhindert?
Beitrag von: WasDennNun am 05.12.2021 14:11
Bedeutet, anspruchsberechtige Personen können maximal 6 Monate rückwirkend den Garantiebetrag einfordern?
Jipp.
Müssen dann aber damit rechnen, dass die Zulage danach komplett gestrichen wird.

Oder aber, je nach Ausformulierung der Zulage, man 0€ überwiesen bekommt, weil die Zulage um entsprechende Betrag automatisch reduziert wird.
Titel: Antw:Kein Garantiebetrag, wenn Zulage Gehaltsverlust verhindert?
Beitrag von: Reset am 05.12.2021 14:18
Klar. Es ging mir ums grundsätzliche Verständnis von Zulagen und Garantiebetrag. Es ist ja immer gut zu wissen, welche Optionen jemand hätte  ;)

Danke und einen schönen Sonntag.