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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: cosinus am 05.12.2021 19:00
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Hallo liebe Community,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Wenn man innerhalb des TV-L die Stelle wechselt, die Tätigkeiten sich logischerweise unterscheiden (vorher Sachbearbeiter, nachher Lehrer), wie erfolgt dann die Stufenzuordnung? Vor der aktuellen Tätigkeit war ich mal als Lehrkraft an einer Hochschule tätig und davor als Dozent eines Wirtschaftsinstitutes. Ich habe nur gelesen, dass Seiteneinsteiger für Gymnasien erst einmal in die EG12, bei voller Lehramtsbefähigung durch Qualifikation dann in die EG13 eingruppiert werden. Wie erfolgt aber die Stufenzuordnung? In Stufe 1 mit Auffüllungsbetrag zum aktuellen Entgelt, oder orientiert man sich an der bisherigen Einstufung?
Bsp. aktuell EG11- Stufe 6 nach EG12 - Stufe 5?
Allerbesten Dank,
Der Cosinus :-)
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Handelt es sich um ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber oder um ein neues Arbeitsverhältnis?
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Arbeitgeber ist in beiden Fällen das Land. Unterschiedlich sind die den Stellen übergeordneten Ministerien.
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Entscheidend ist, ob das eine Arbeitsverhältnis endet und ein neues begründet wird, oder ob es sich um ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis handelt. Im ersten Fall gelten die tariflichen Vorschriften für eine Einstellung, im zweiten die für eine Höhergruppierung.
Bei einer Einstellung richtet sich die Stufe danach, ob einschlägige Berufserfahrung vorhanden oder ob förderliche Berufserfahrung vorhanden ist und anerkannt wird.
Bei einer Höhergruppierung wirst du der Stufe zugeordnet, in der du mindestens das bisherige Tabellenentgelt erhältst.
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Prima, danke für die superschnelle Antwort. Man sollte also unbedingt eine Versetzung anstreben....richtig?
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Ja. Du solltest dir aber vorab die Stufe bestätigen lassen. Falls es mit der Versetzung nicht klappt, wirst du die Stufe wahrscheinlich aushandeln müssen.
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Meinst Du die Bestätigung des neuen AG (also Schulamt) beim Vorstellungsgespräch?
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Ich weiß nicht, ob das Schulamt der richtige Ansprechpartner ist. Du musst jedenfalls klären, ob eine Versetzung in Frage kommt, so dass es sich um eine Höhergruppierung handeln würde, oder ob ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird. Vor Vertragsunterschrift musst du klären, ob einschlägige Berufserfahrung angerechnet wird - wahrscheinlich nicht - oder ob förderliche Berufserfahrung anerkannt wird und in welchem Umfang.
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Das muß der TE nur dann vorher klären, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis befristet ist und regulär endet, bevor das neue Arbeitsverhältnis beginnt. Ansonsten führt der Abschluß eines neuen Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgebergrundsätzlich dazu, daß die neue Vereinbarung die alte ersetzt. Und dann ist es eine Höhergruppierung.
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Mein Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Arbeitgeber bleibt das Land. Es sind nur unterschiedliche Ministerien, denen die Einrichtungen unterstellt sind. Ich möchte beim Wechsel aber gern Stress für beide Seiten vermeiden und gleich die "richtigen" Fragen/Weichen stellen, bevor man die Enttäuschung auf dem Gehaltszettel feststellt und sich gegenseitig Vorwürfe macht.....
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Genau deshalb solltest du das vorher klären. Viel Erfolg!
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Vielen Dank für die Tipps und noch einen schönen Nikolausabend :)
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Mir ist noch eine Frage zu dem Thema eingefallen: Angenommen, das bestehende Arbeitsverhältnis wird nicht fortgesetzt, weil man die Prozedur der Versetzung nicht abwarten kann/will und es kommt zu einer Neueinstellung. Wie kann man sich in diesem Fall eine Stufe zusichern lassen? Gibt es da formlose Abreden oder wird das Bestandteil der Arbeitsvertragsniederschrift?
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Auch wenn eine "Neueinstellung" rechtlich möglicherweise nicht als neues Arbeitsverhältnis zu bewerten ist, solltest du die Modalitäten vorher abklären. Das ist Verhandlungssache, welcher Stufe du zugeordnet wirst, wenn keine einschlägige, sondern nur förderliche Berufserfahrung vorhanden ist.
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Wird die verhandelte Stufe nur mündlich zugesagt bzw. schriftlich vereinbart? Unsere Personaler/in notieren sich immer die Konditionen, die besprochen wurden. Sehe ich die Stufe dann bei Vertragsunterzeichnung? Hab noch zu BAT-Zeiten meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Da gab es noch keine Stufen....
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Gehe doch in das Gespräch über die Vertragsmodalitäten mit der Feststellung, dass eine Versetzung und Vertragsänderung innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses sich anbieten würde und dass es sich dann ja um eine Höhergruppierung handeln würde. Wenn das verneint wird und nur eine Neueinstellung angeboten wird, musst du verhandeln, und zwar vor Vertragsunterschrift. Du müsstest dann ein Einstellungsschreiben und den Vertrag bekommen. Im Vertrag steht vermutlich nur die Entgeltgruppe ohne Stufe, aber im Einstellungsschreiben sollte beides stehen.
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Super! Vielen Dank. Das war die Nachricht, mit der ich konkret etwas anfangen kann. Das letzte Vorstellungsgespräch ist bei mir schon 15 Jahre her.... :)
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Gehe doch in das Gespräch über die Vertragsmodalitäten mit der Feststellung, dass eine Versetzung und Vertragsänderung innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses sich anbieten würde und dass es sich dann ja um eine Höhergruppierung handeln würde. Wenn das verneint wird und nur eine Neueinstellung angeboten wird, musst du verhandeln, und zwar vor Vertragsunterschrift. Du müsstest dann ein Einstellungsschreiben und den Vertrag bekommen. Im Vertrag steht vermutlich nur die Entgeltgruppe ohne Stufe, aber im Einstellungsschreiben sollte beides stehen.
Hallo Isie, wieso wird die verhandelte Stufe nur im Einstellungsschreiben genannt und nicht in den Vertrag übernommen? Vielen Dank!
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Es ist zumindest in NI unüblich, die Stufe in den Arbeitsvertrag zu übernehmen. Da die Stufe sich nach Ablauf der Stufenlaufzeit ändert, wäre es auch etwas irritierend, wenn sie im Arbeitsvertrag genannt wäre.