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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sklaventreiber am 06.12.2021 18:26
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Hallo zusammen,
ich übe seit mehr als 2 Jahren eine kommisarische Leitungsstelle aus. Nun ist die Leitungsstelle um eine EG höher, neu bewertet, aber noch nicht ausgeschrieben worden.
Für die Zeit der kommisarischen Leitung habe ich den Differenzbetrag zur alten EG erhalten.
Nun meine Frage:
Steht mir nach Bekanntgabe durch die PA, dass die Stelle neu bewertet wurde, hier auch der Differenzbetrag zur neuen EG-Einstufung zu?
Über aufschlußreiche Antworten würde ich mich freuen.
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Ja, die Zulage bezieht sich auf die Entgeltgruppe, die sich bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte.
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Hallo Texter,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ergibt sich nun die Frage, kann ich das irgendwo nachlesen oder gibt es hierzu bereits Urteile, da die Stelle unter der neuen EG-Einstufung ja noch nicht besetzt war?
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Handelt es sich noch um Deine aktuell auszuübenden Tätigkeiten?
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Ja, genau. Ich übe schon Tätigkeiten aus, die in der alten Leitungsstelle noch nicht berücksichtigt
waren. Will heißen, dass eine neue Abteilung in der Zwischenzeit (durch Satzungsänderung) zur Leitungsstelle hinzugefügt wurde und nun Berücksichtigung
in der Stellenbeschreibung findet.
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Also wenn Deine aktuell vorübergehende auszuübende Tätigkeit bei dauerhafter Übertragung in EG XYZ führt, dann steht Dir nach § 14 TVÖD bei vorübergehender Übertragung der Unterschiedsbetrag zur EG XYZ zu. Nach § 37 TVÖD auch rückwirkend. Die Stellenbesetzung spielt keine Rolle.
Eine Führung auf Probe nach § 31 Absatz 3 TVÖD hätte die gleiche Wirkung.
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Das hört sich doch gut an.
Vielen Dank für die Info!
Noch einen schönen Nikolausabend!