Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SoMa am 08.12.2021 13:20
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Hallo,
ist es rechtens, dass der Arbeitgeber verlangt während des Urlaubs Bereitschaftsdienst zu machen ?
Vielen lieben Dank für die Beantwortung und schöne Grüße
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...Urlaub ist Urlaub...willst du Bereitschaftsdienst vom Ballermann aus machen? ;D
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Auf die Antwort hab ich gehofft,
tatsächlich ist es aber so, dass dies gerade so verlangt wird und ich eine rechtliche Handhabe bräuchte
und ... ein bisschen Sonne Strand und Meer ... wär jetzt auch nicht schlecht ;)
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Urlaub dient der Erholung!
§ 8 Bundesurlaubsgesetz
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
...dem AG geht es im Übrigen rein gar nichts an, wo du dich in deiner Freizeit aufhälst....
Urlaub dient der Erholung. Jede oder jeder Beschäftigte hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Eine Erholung ist dann nicht gewährleistet, wenn der oder die Beschäftigte ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden. Auch das Beantworten von Telefonaten und E-Mails ist nämlich Arbeit und beeinträchtigt die Erholung.
Nach dem BUrlG müssen Beschäftigte an ihren freien Tagen von der Arbeit komplett entbunden sein. Fazit: niemand muss im Urlaub erreichbar sein, auch dann nicht, wenn er ein Diensthandy hat. Urlaub ist Urlaub.
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;D ;D ;D
Viiiiiiiiielen lieben Dank
Dann können wir das auch behandeln und für unsere Mitarbeiter zufriedenstellend lösen
Eine schöne Vorweihnachtszeit und gesund bleiben ;)
Martina
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..gerne...und ebenso!
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Hallo,
ist es rechtens, dass der Arbeitgeber verlangt während des Urlaubs Bereitschaftsdienst zu machen ?
Vielen lieben Dank für die Beantwortung und schöne Grüße
Er kann den Urlaub streichen und dann wäre es rechtens das er verlangt Bereitschaftsdienst zu machen, allerdings sind die Hürden zum streichen des Urlaubs arg hoch.
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Servus,
Die Streichung des Urlaubs wäre kein Problem,
die Mitarbeiter möchten arbeiten - und Bereitschaft machen
Der AG möchte Urlaub mit Bereitschaft
Schöne Grüße
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Urlaub und Bereitschaft schließen einander aus.
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...ihr sollt sozusagen zwischen Weihnachten und Neujahr schließen, die Beschäftigten sollen hierfür Urlaubstage nehmen und gleichzeitig soll aber Rufbereitschaft (oder gar Bereitschaftsdienst) gelten??...
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Es hindert den Arbeitgeber nichts daran, den betroffenen Mitarbeitern Zeitguthaben in Höhe der eigentlichen Urlaubstage gutzuschreiben. Dann müssen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter nur einig darüber werden, dass der Urlaub zurückgezogen und stattdessen Zeitausgleich mit Rufbereitschaft durchgeführt wird.
Rufbereitschaft im Urlaub fordern. Die spinnen doch. ;D