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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fuexchen am 09.12.2021 07:48

Titel: Was geschieht mit RV-Beträgen bei rückwirkender Befreiung?
Beitrag von: Fuexchen am 09.12.2021 07:48
Hallo,

ich habe eine sv-pflichtige Beschäftigung und habe dem AG jetzt einen Bescheid der Landestierärztekammer und der DRV über die RV-Befreiung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass ich rückwirkend ab 05/2021 befreit bin.

Da ich ja bis einschließlich 11/2021 normal RV-Beiträge abgeführt habe, wie verhält sich das jetzt bitte rückwirkend?

Erhalte ich die zu viel gezahlten RV-Beiträge vom AG mit der Lohnzahlung 12/2021 oder führt der AG diese rückwirkend an die Landestierärztekammer ab und ich muss die mir dort erstatten lassen?

Danke.

MfG
Titel: Antw:Was geschieht mit RV-Beträgen bei rückwirkender Befreiung?
Beitrag von: Isie am 09.12.2021 09:54
Die RV-Beiträge werden von der DRV an den Arbeitgeber zurückgezahlt und von diesem bei der für dich zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung (BVE) eingezahlt.

Edit: Warum solltest du sie bekommen? Du bist doch trotzdem rentenversicherungspflichtig. Nur eben nicht mehr bei der DRV, sondern bei einer BVE.