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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fuexchen am 09.12.2021 07:48
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Hallo,
ich habe eine sv-pflichtige Beschäftigung und habe dem AG jetzt einen Bescheid der Landestierärztekammer und der DRV über die RV-Befreiung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass ich rückwirkend ab 05/2021 befreit bin.
Da ich ja bis einschließlich 11/2021 normal RV-Beiträge abgeführt habe, wie verhält sich das jetzt bitte rückwirkend?
Erhalte ich die zu viel gezahlten RV-Beiträge vom AG mit der Lohnzahlung 12/2021 oder führt der AG diese rückwirkend an die Landestierärztekammer ab und ich muss die mir dort erstatten lassen?
Danke.
MfG
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Die RV-Beiträge werden von der DRV an den Arbeitgeber zurückgezahlt und von diesem bei der für dich zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung (BVE) eingezahlt.
Edit: Warum solltest du sie bekommen? Du bist doch trotzdem rentenversicherungspflichtig. Nur eben nicht mehr bei der DRV, sondern bei einer BVE.