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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DeeJay am 09.12.2021 10:06

Titel: Einstufung bei Stellenwechsel (eigene Initiative) in niedrigere Entgeltgruppe
Beitrag von: DeeJay am 09.12.2021 10:06
Hallo Zusammen,

aus persönlichen Gründen möchte ich eine Veränderung der beruflichen Tätigkeit und mich innerhalb des Landes bei einer anderen Landesbehörde bewerben. Der Arbeitgeber (das Land) bleibt also gleich. Jedoch sind die ausgeschriebenen Stellen mit der EG11 versehen. Aktuell bin ich in EG12/4.
Wie sieht das in dem Fall eines durch mich initiierten Wechsels (Bewerbung auf die Stelle) aus?
In welche Stufe der EG11 würde ich kommen?

Im Forum und Tarifvertrag finde ich nur die Richtung der Höhergruppierung.

Gruß
DeeJay
Titel: Antw:Einstufung bei Stellenwechsel (eigene Initiative) in niedrigere Entgeltgruppe
Beitrag von: Isie am 09.12.2021 10:25
Herabgruppierung erfolgen stufengleich. Die Stufenlaufzeit beginnt neu.
Titel: Antw:Einstufung bei Stellenwechsel (eigene Initiative) in niedrigere Entgeltgruppe
Beitrag von: XTinaG am 09.12.2021 11:56
Die Stufenlaufzeit beginnt in der Stufe der niedrigeren Entgeltgruppe nur dann von vorn, wenn in dieser zuvor noch keine Stufenlaufzeit erworben worden ist oder diese Stufenlaufzeit einer ununterbrochenen Tätigkeit (§ 17 Abs. 3 Satz 1f. i.V.m. § 16 Abs. 3 TV-L) nicht mehr gleichsteht.
Titel: Antw:Einstufung bei Stellenwechsel (eigene Initiative) in niedrigere Entgeltgruppe
Beitrag von: DeeJay am 10.12.2021 14:10
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das bringt mich schonmal weiter.