Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Digger am 09.12.2021 17:09

Titel: Schwerbehinderung muss im Lebenslauf angegeben werden?
Beitrag von: Digger am 09.12.2021 17:09
Hallo,

wir sind uns gerade in der Person uneinig, ob ein Bewerber seine Schwerbehinderung im Lebenslauf angeben muss. Unabhängig davon, ob die Schwerbehinderung schon im Anschreiben erwähnt wurde.

Aus welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Urteil ergibt sich entweder die Pflicht über die Angabe der Schwerbehinderung im Lebenslauf oder im Umkehrschluss sozusagen, wenn die Schwerbehinderung im Anschreiben steht, muss sie nicht im Lebenslauf stehen?

Danke Euch.

Grüße
Titel: Antw:Schwerbehinderung muss im Lebenslauf angegeben werden?
Beitrag von: XTinaG am 09.12.2021 17:42
Es gibt überhaupt keine Pflicht zur Angabe der Schwerbehinderung. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Fehlen einer Norm, die eine solche Pflicht aufstellte.
Titel: Antw:Schwerbehinderung muss im Lebenslauf angegeben werden?
Beitrag von: Digger am 09.12.2021 19:57
Das stimmt natürlich.

Ich präzisiere: wie muss wo ein geeigneter schwerbehinderter Bewerber seine Schwerbehinderung angeben, um Pflichte bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten auszulösen?

Ein Teil meint, es muss unbedingt (auch) im Lebenslauf stehen, da es wohl noch le wohl Arbeitgeber gibt, die nur den Lebenslauf lesen, da im Anschreiben ohnehin nur das übliche Bla bla steht und ein Teil meint, dass die Angabe im Anschreiben vollkommen ausreichend ist.
Titel: Antw:Schwerbehinderung muss im Lebenslauf angegeben werden?
Beitrag von: clarion am 09.12.2021 21:47
Seltsame Frage!

Es reicht m.E., dass es irgendwo in der Bewerbung steht. Wenn der AG so blöd ist, nicht gesamte Bewerbung zu lesen, hat der AG eine Klage auch verdient.

Viel AG haben doch inzwischen  Portale, wo in einem Online-Formular die Frage nach Schwerbehinderung und Gleichstellung gestellt wird.
Titel: Antw:Schwerbehinderung muss im Lebenslauf angegeben werden?
Beitrag von: Johann am 10.12.2021 07:21
Dem Bewerber kann es doch egal sein, wenn der Arbeitgeber die Bewerbung nicht mindestens auf den üblichen zwei Seiten (Anschreiben & Lebenslauf) liest. Wenn die Anmerkung zur Schwerbehinderung in einem Halbsatz auf der 17. Anhangsseite fällt, sähe das schon wieder anders aus.

Ansonsten kann man als Bewerber immer erwarten, dass ein potentieller Arbeitgeber sich Anschreiben sowie Lebenslauf aufmerksam durchliest und es daher pupsegal ist, wo auf diesen Seiten die Anmerkung steht.
Titel: Antw:Schwerbehinderung muss im Lebenslauf angegeben werden?
Beitrag von: was_guckst_du am 10.12.2021 07:44
...sobald irgendwo aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht, dass eine Schwerbehinderung vorliegt, ist ein ansonsten geeigneter Bewerber einzuladen...