Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: FBFlo am 10.12.2021 10:16
-
Hallo,
ich habe mal eine Frage,
kann ein Beschäftigter mit einem befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (2 Jahre) nach Ablauf der 2 Jahre, umgestellt werden auf einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund.
Ist dies möglich oder wird dann eventuell ein Unbefristeter Vertrag generiert.
Hoffe ihr könnt mir das Beantworten
Grüße
FB
-
Das ist möglich und ergibt sich aus § 14 TzBfG
-
Hallo Schokobon,
danke für die Antwort, da war ich mir nicht sicher, da ja ein befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund, nicht in ein befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund umgewandelt werden kann, aber dann geht es umgekehrt schon.
Befristeter Av ohne Sachgrund und Umwandlung in befristeten Av mit Sachgrund (+)
Befristeter Av mit Sachgrund und Umwandlung in befristeten Av ohne Sachgrund (-)
sehe ich dass jetzt richtig so?