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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: vegas000 am 12.12.2021 14:15

Titel: Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: vegas000 am 12.12.2021 14:15
Hallo zusammen,

ich bin die Leitung einer Jugendfreizeiteinrichtung und mit der S11b eingruppiert. Genauso wie meine Kolleginnen, die ebenfalls mit der S11b eingruppiert sind. Wir sind alle Sozialarbeiterinnen und bilden ein dreier Team. Die Stelle der Leitung wurde vor zwei Jahren geschaffen. Sie ist mit 60% Sozialarbeiterin und 40% Leitungsanteil beschrieben. Laut AG und TVÖD (wenn ich ihn richtig verstehe) müssen 50% höherwertige Tätigkeiten ausgeübt werden, um eine Höhergruppierung zu rechtfertigen.

Da ich nun die ganze Verantwortung trage, wünsche ich mir eine entsprechende Wertschätzung. Welche Möglichkeiten gibt es da für mich und/oder den AG?
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: Lars73 am 12.12.2021 14:23
Grundsätzlich ist ein geteilter Arbeitsvorgang bei Leitungsaufgaben problematisch. Wird die Leitungsaufgabe organisatorisch und zeitlich tatsächlich von den anderen Aufgaben getrennt oder wird die Arbeit als Sozialarbeiterin immer wieder ungeplant von Leitungsaufgaben unterbrochen?
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: vegas000 am 12.12.2021 14:33
Hallo Lars73,

die Leitungsaufgabe wird nicht getrennt. Ich organisiere meine Arbeit so, dass ich bei geöffneter Einrichtung hauptsächlich für die Besuchenden da sein möchte und im Vormittagsbereich Bürozeiten habe. Es ist aber so, wie du beschrieben hast, dass immer wieder ungeplante Unterbrechungen passieren.
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: XTinaG am 12.12.2021 15:14
Dann handelt es sich um einen einzigen großen Arbeitsvorgang.
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: vegas000 am 13.12.2021 09:11
Ok, aber wie wird der Arbeitsvorgang bewertet? Sozialarbeiterin oder Leitung? Kannst du das bitte erklären?
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: XTinaG am 13.12.2021 09:22
Leitung.
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: vegas000 am 13.12.2021 09:24
Auf welcher Grundlage ordnest du es der Leitung zu? Wo kann ich das nachlesen oder finden?
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: Organisator am 13.12.2021 09:29
Auf welcher Grundlage ordnest du es der Leitung zu? Wo kann ich das nachlesen oder finden?

Entsprechend der regelmäßigen Bildung von Arbeitsvorgängen bei Leitungsfunktionen. Hier im Forum gibts dazu Hinweise bzw. referenzierte Rechtsprechung. Mit der Suche findest du da sehr schnell etwas.
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: vegas000 am 13.12.2021 09:31
OK danke, ich begebe mich auf die Suche. VG
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: XTinaG am 13.12.2021 09:38
Die Kommentarliteratur ist sich da sehr einig, so u.a. Brockmann im TVöD-Kommentar (Sponer/Steinherr): "Soweit für Leitungsfunktionen ein spezielles Funktionsmerkmal vereinbart ist, ist nach der Rspr. schon aus diesem Grund von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen." (1000 TVöD Kommentar / 1100 TVöD – Allgemeiner Teil / Abschnitt III Eingruppierung und Entgelt (§§ 12–25) / § 12 (VKA) Eingruppierung / Kommentierung / III. Tarifliche Bewertung der auszuübenden Tätigkeit, § 12 (VKA) Abs. 2 Satz 2 bis 6 / 4. Identifizierung von Arbeitsvorgängen innerhalb der auszuübenden Tätigkeit / 4.3 Rspr. des BAG zum Vorliegen einheitlicher großer Arbeitsvorgänge / 4.3.2 BAG: Einheitlicher Arbeitsvorgang bei bestimmten Tätigkeiten / 4.3.2.1 BAG: Einheitlicher Arbeitsvorgang bei Leitungstätigkeit)
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: vegas000 am 13.12.2021 10:52
Ich habe noch eine Frage zu deiner Antwort XTinaG: Habe nach dem Kommentar geschaut. Er ist für den TV-L. Zählt er dann auch für den TVöD SuE? Bin unsicher bzw. ahnungslos.
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: XTinaG am 13.12.2021 10:56
Es gibt keinen TVÖD SuE. Es gibt lediglich den TVÖD. Er enthält in einem seiner Besonderen Teile spezielle Regelungen zum SuE.

Den Sponer/Steinherr gibt es auch für den TVÖD.
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: vegas000 am 13.12.2021 11:05
OK danke dir. Verstanden habe ich folgendes: Ich arbeite als Sozialarbeiterin mit Leitungsfunktion in einem alleinigen Arbeitsvorgang, der Leitung und Sozialarbeit zusammenfasst als Arbeitsvorgang Leitung. Unabhängig der Anteile Sozialarbeiterin 60% und Leitung 40%. Ich bin immer die Leitung. Stimmt ja auch.

Wie kann ich denn jetzt angemessen an meinen AG herantreten und meine Forderung durchsetzen?
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: XTinaG am 13.12.2021 11:09
Das realisiert sich mittels einer Eingruppierungsfeststellungsklage.

Wenn es Dir nicht ums "Durchsetzen" geht, sondern Du erstmal drüber reden möchtest, mache ihn auf den genannten Kommentar aufmerksam und fordere ihn dazu auf, seine Rechtsmeinung zu korrigieren.
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: vegas000 am 13.12.2021 11:16
So werde ich es machen, also erstmal reden - dankeschön!
Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: ElBarto am 16.12.2021 15:21
Also mein Arbeitsgeber übernimmt die Regelungen des TVÖD ohne Änderung. Geschenkt wird hier keinem was.

Bei uns hat sich die Grenze für eine mögliche Höhergruppierung aufgrund höherwertiger Aufgaben sein ein paar Jahren verschoben. Es können wohl schon  über 30% reichen.
Allerdings ging es bei uns damals um etwas niedrigere Eingruppierungen.  Wenn die Leitungsaufgaben also 40 % Deiner regelmäßigen Arbeitszeit in Anspruch nehmen könnte das für eine Höhergruppierung ausreichen.

Titel: Antw:Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
Beitrag von: XTinaG am 16.12.2021 15:25
Bei der Eingruppierung gibt es kein "bei uns".