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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: gerda am 13.12.2021 10:05

Titel: Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: gerda am 13.12.2021 10:05
Hallo,

unsere neue Chefin wollte unbedingt folgenden Stellenanzeigentext veröffentlichen lassen:

Unsere Stadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Verwaltungsfachangestellten im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement, Personalwesen und Eigenbetriebe

Für diese Aufgaben suchen wir eine Verwaltungskraft mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im Bereich der Verwaltung mit Erfahrung im kommunalem Bereich, einem sicheren Umgang mit den üblichen IT-Anwendungen, freundliches Auftreten, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit.

Die Vergütung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nach dem TVöD bis Entgeltgruppe 9 c.

Sie wollte damit möglichst viele Bewerber und potentielle Arbeitnehmer ansprechen.

Wir hatten Sie schon darauf hingewiesen, dass wir mit dieser Ausschreibung mind. alle Schwerbehinderten einladen müssen, die offensichtlich nicht ungeeignet sind. Mehrarbeit ...

Und es sieht wohl so aus, als wenn wir Recht hatten und nun alle Schwerbehinderten einladen müssen, da keiner offensichtlich ungeeignet ist.

Nach einer Woche liegen uns unzählige Bewerbungen vor und eben verdammt viele von Schwerbehinderten, was irgendwie keine Überraschung ist.

Beispiel:

Wir haben hier z. B. eine Bewerberin, gelernte Vfa, Mitte 40, ein Dutzend Stellen, viele befristet, viele total sachfremd und, oder in der Privaten, im Schnitt gute Arbeitszeugnisse, vor 5 Jahren eine mehrmonatige Weiterbildung mit Note 1 im Bereich Personalwesen abgeschlossen, danach noch 1, 2 Weiterbildungen in Arbeitsrecht, auch mit gut bis sehr gut abgeschlossen, dafür aber überhaupt keine Berufserfahrung im Personalbereich, auch keine Berufserfahrung bzgl. Eigenbetriebe und Grundstücks- und Gebäudemanagement. Sie hat von den letzten 20 Jahren gerade mal die letzten 2 Jahre in 2 Kommunen gearbeitet, je im Einwohnermelde-/Passamt, Bürgerbüro und je befristet. In den Jahren davor war sie 1,5 Jahre bei einer größeren Behörde befristet angestellt und davor eben viele Jahre in der Privaten.

Die würden wir Sachbearbeiter von der Personalabteilung nicht einladen wollen, müssen wir aber, da offensichtlich eben nicht ungeeignet, wie unser Vorgesetzter uns mitgeteilt hat. Sie hat zwar keine Berufserfahrung in den Bereichen, hat aber wiederholt bewiesen, dass sie z. B. Personalwesen kann und sie hat eben auch wiederholt bewiesen, dass sie sich schnell und erfolgreich in neue Aufgabengebiete einarbeiten kann, wie z. B. zuletzt in 2 verschiedenen Kommunen im Bürgerbüro, was je nicht ganz ohne ist, wenn man bzgl. Einwohner- und besonders Passwesen vorher noch nie Berufserfahrung gesammelt hat.

Uns stellt sich die Frage, wie wir aber um eine Einladung von z. B  dieser Bewerberin und anderen ähnlichen Bewerbern herumkommen können, ohne dass wir eine AGG-Klage befürchten müssen?

Wie seht ihr das bitte?

Müssen wir z. B. diese Bewerbin vom Gesetz und der aktuellen Rechtsprechung nach einladen?

Danke.

MfG
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Johann am 13.12.2021 10:51
Alles was schwerbehindert und nicht offensichtlich ungeeignet ist, wird eingeladen. Viel Spaß bei den Vorstellungsgesprächen.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Bastel am 13.12.2021 10:58
Alles was schwerbehindert und nicht offensichtlich ungeeignet ist, wird eingeladen. Viel Spaß bei den Vorstellungsgesprächen.

Ansonsten bildet Rückstellungen für die Klagen  ;D

Und beschuldigt die Leute nicht des AG-Hoppings.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Schokobon am 13.12.2021 11:45
Die Person hört sich doch passend für die Stelle an.
Wäre doch schade sowas nicht eingeladen zu haben.
Oder worum geht es hier?
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: tumnus am 13.12.2021 11:52
Warum wollt Ihr sie nicht einladen, ob wohl sie geeignet sein könnte?
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: veeam am 13.12.2021 12:18
Wenn ich als Personalstelle nicht in der Lage bin einheitliche Vorgaben für Ausschreibungstexte zu definieren, braucht man sich im Nachgang nicht beschweren.

Nach meinem Verständnis sind Stellen beschrieben und bewertet bevor sie ausgeschrieben werden. Ansonsten ist von solchen AGs grundsätzlich eh abzuraten. Wer also Verwaltungsstellen nach EG9b und höher ausschreibt und trotzdem herzlich alle mit persönlicher Qualifikation von EG 5 bis EG9a einlädt, ist selber schuld.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Organisator am 13.12.2021 12:33
Wer also Verwaltungsstellen nach EG9b und höher ausschreibt und trotzdem herzlich alle mit persönlicher Qualifikation von EG 5 bis EG9a einlädt, ist selber schuld.

Nicht schuld, war ja Ziel der Übung:

Sie wollte damit möglichst viele Bewerber und potentielle Arbeitnehmer ansprechen.

Und damit Ziel erreicht.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: veeam am 13.12.2021 12:43
Wer also Verwaltungsstellen nach EG9b und höher ausschreibt und trotzdem herzlich alle mit persönlicher Qualifikation von EG 5 bis EG9a einlädt, ist selber schuld.

Nicht schuld, war ja Ziel der Übung:

Sie wollte damit möglichst viele Bewerber und potentielle Arbeitnehmer ansprechen.

Und damit Ziel erreicht.

Kann man so oder so sehen. Wir haben einen Aufgabenkatalog mit fest definierten Aufgaben und Zeitanteilen, diese wiederum sind auf die vorhandenen Stellen verteilt. Sollte sich aufgrund von Mehrbedarf oder anderen Anforderungen nichts an diesem Katalog verändern, reden wir immer von einer sich ergebenden Stelle aus Bestand X zu Bedarf Y mit Aufgabe(n) Z.

Wenn man also nicht bis zum Schluss wünsch Dir was oder Roulette mit den Aufgaben spielen möchte, sollte der AG schon sehr genau wissen was er für Aufgaben auf dieser ausgeschriebenen Stelle unterbringen möchte. Wenn sich danach eine Bewertung nach EG9b oder 9c ergibt, kann man auch direkt nach einer entsprechenden persönlichen Qualifikation in der Ausschreibung verlangen und siebt dadurch schon einen Großteil (unter anderem auch die offensichtlich ungewollte Bewerberin) der potentiellen Arbeitnehmer aus. Wenn man aber offen lässt, ob man Aufgaben nach EG5, 7, oder 9c vergibt, ja, dann hat man das wirklich erreicht.  :D Eine ordentliche Personalstelle hätte das aber bei begründbaren Bedenken so nicht annehmen und veröffentlichen müssen.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Fäncy am 13.12.2021 13:27
Was hättet ihr denn in die Stellenausschreibung schreiben wollen, dass sich keine Schwerbehinderten darauf hätten bewerben können? "Der Bewerber muss sich einer medizinische Tauglichkeitsprüfung unterziehen und 100 m in unter 10 Sekunden laufen." Oder wie?

Jetzt mal ehrlich: Wenn die Bewerberin ungeeignet ist wird sich das spätestens im Vorstellungsgespräch herausstellen. Und nach der gelieferten Stellenbeschreibung wüsste ich nicht wieso jemand mit einem Holzbein (um es mal bildlich zu machen) diese Stelle nicht vollumfänglich ausüben können sollte.  :P
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: XTinaG am 13.12.2021 13:34
Es geht nicht darum, Schwerbehinderte von vornherein auszuschließen, sondern darum, daß man im öffentlichen Dienst nicht offensichtlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen muß. Und zwar auch solche, die überhaupt keine Chance auf den Job haben. Zwischen "nicht offensichtlich ungeeignet" und "ziehen wir ernsthaft in Erwägung" liegen nunmal Welten. Je nach Gewichtung des Vorstellungsgesprächs hat derjenige ohnehin keine Chance, egal wie er sich im Vorstellungsgespräch anstellt. Einladen muß man trotzdem.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Organisator am 13.12.2021 13:37
Was hättet ihr denn in die Stellenausschreibung schreiben wollen, dass sich keine Schwerbehinderten darauf hätten bewerben können?

Bei den genannten Tätigkeiten sicherlich nichts. Allerdings hat Veeam zutreffend beschrieben, wie der Bewerberkreis zweckmäßig eingegrenzt werden kann. Und damit auch der Kreis der Schwerbehinderten.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: MH am 13.12.2021 14:08
Personen mit einem SB haben auch ihre Berechtigung. Aber wenn man gute Leute gehen lassen muss, da ein SB bevorzugt wird, hat es leider einen "Nachgeschmack". Das ist uns vor 2 Jahren passiert.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: WasDennNun am 13.12.2021 15:02
Dann war der SB nicht genauso gut wie die guten Leute die man hat gehen lassen und man hat sich in der Einschätzung getäuscht?
Oder hat man nicht den Mumm gehabt zu dokumentieren, dass der Sb zwar geeignet aber eben nicht der gleichwertige war.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: MH am 13.12.2021 16:24
Dann war der SB nicht genauso gut wie die guten Leute die man hat gehen lassen und man hat sich in der Einschätzung getäuscht?
Oder hat man nicht den Mumm gehabt zu dokumentieren, dass der Sb zwar geeignet aber eben nicht der gleichwertige war.
Mhh schwer zu beantworten.
Laut Personaler war er genauso fachlich und auch mit seinem Vorkenntnissen auf gleichem Level + SB. Schafft aber leider nur die Hälfte an Arbeit des alten Kollegen und braucht auch durch uns "Unterstützung" da er körperlich eingeschränkt arbeiten kann. Das kostet uns Zeit. Fachlich und inhaltlich aber auf den gleichen Niveau, wie quasi der Vorgänger. Schwer zu beschreiben..
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: clarion am 13.12.2021 20:08
@gerda, wer so ausschreibt, hat es nicht anders verdient. Man kann nur empfehlen, alle nicht offensichtlich Ungeeigneten einzuladen. Was spricht gegen die Dame, deren Fall konkreter beschrieben steht? Dass sie oft gewechselt hat oder länger in der Privatwirtschaft war? Ansonsten ist sie offensichtlich doch ziemlich geeignet und hat in Teilbereichen sogar Berufserfahrung.

@MH, dass zwei Bewerber exakt gleich gut sind, kommt doch eigentlich nie vor, oder? Und ja ich bin durchaus der Ansicht, dass man bei gleicher Eignung der Peron mit dem SBA den Vorzug geben sollte, auch wenn aufgrund der Körperbehinderung manches langsamer von der Hand geht. Für die Behinderung kann die Person nichts. Und die gleiche Eignung können Behinderte oft nur mit einem größeren Aufwand erreichen als Nichtbehinderte und allein das verdient schon Respekt.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: egotrip am 13.12.2021 21:23
Manches mal frage ich mich, was einige Menschen unter einer "Schwerbehinderung" verstehen?

Muss es immer ein "abber Arm" oder ein "ausses Auge" sein, ein Lähmung oder gar war geistiges?

Wissen solche Menschen eigentlich, dass auch ein chronisches Darmleiden, ein schweres Asthma oder auch eine Krebserkrankung in der Beobachtungszeit mit einem Grad der Behinderung ausgeglichen werden kann?

Und wissen solchen Menschen dann auch, dass es sie auch treffen kann, und dass genau diese Menschen dann zuerst laut schreien, wenn es diese Nachteilsausgleiche nicht gäbe?

Nur so ein Gedanke,....
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: MH am 13.12.2021 21:47
@clarion: naja die Aussage kam ja von unserem Personaler... Man merkt ja erst später, wer besser gewesen wäre. Ich persönlich finde einen Lebenslauf nichtssagend 🤷

Ja, im Prinzip gebe ich ihnen Recht, allerdings war der Vorgänger halt auch schon 2Jahre dabei, hat super Arbeit gemacht und er kannte den "Laden". Ehrlich gesagt, die erste Zeit war es wirklich für uns alle schwer, als er ersetzt wurde. Mittlerweile habe wir uns eingependelt und die andere Hälfte der Arbeit anderweitig verteilt.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: MH am 13.12.2021 22:02
Und wissen solchen Menschen dann auch, dass es sie auch treffen kann, und dass genau diese Menschen dann zuerst laut schreien, wenn es diese Nachteilsausgleiche nicht gäbe?

Nur so ein Gedanke,....
ich habe eine ganz liebe Freundin, die eben diesen "Nachteilsausgleich" wie sie es formulieren als "Diskriminierung" empfindet.. Sie hat einen SB,  den sie allerdings ungern angibt.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: clarion am 13.12.2021 23:38
@MH, es wird doch seinerzeit ein Auswahlgremium gegeben haben,  das mindestens zwei Vorstellungsgespräche geführt hat. Da wird neben dem Personaler mindestens die SB Vertretung und jemand aus Eurem  Fachbereich teilgenommen haben.  Man wird gemeinsam beraten und entschieden haben, dass der Mensch mit dem SBA mindestens genauso gut ist wie der Exkollege. Und der Exkollege müsste zumindest bei den fachlichen Fragen einen Heimvorteil gehabt haben,  den er ganz offensichtlich nicht nutzen konnte. Einen Nachgeschmack kann ich eigentlich nicht  erkennen.  Man kann  dem Gremium höchstens vorwerfen sich geirrt zu haben, aber auch dafür kann der behinderte Kollege nichts. Vielleicht gab es aber auch ein Problem mit dem Exkollegen, von dem Du nichts mitbekommen hast.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: MH am 14.12.2021 09:35
@Clarion. Bei uns gibt es nur 1 VS, mit allen Beteiligten.

Na, klar weiß ich nicht, ob es ein Problem gab. In den Augen von uns Kollegen halt nicht🤷. Keine Angst, keiner hat den "Neuen" Vorwürfe gemacht, wir sind ja keine Unmenschen 😉. Wir haben es halt nur nicht verstanden, da es davor in unseren Augen reibungslos geklappt hat und wir sicher waren das er einfach entfristet wird. Wir wurden halt vor einem neuen "zeitlichen Aufwand/Mehraufwand" gestellt und dies war tatsächlich erstmal für uns ein "Nachgeschmack", vorallem, wir hatten sowieso schon mit einen Langzeitausfall zu "kämpfen". Ich denke es ist einfach alles auf einmal gekommen... 
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: WasDennNun am 14.12.2021 10:25
@Clarion. Bei uns gibt es nur 1 VS, mit allen Beteiligten.
Interessant mit allen Bewerbern gleichzeitig? :o
Clarion meinte sicherlich je Bewerber eine VS. Bei Vergleich von zwei Personen also 2 VS
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Johann am 14.12.2021 10:36
Wir haben es halt nur nicht verstanden, da es davor in unseren Augen reibungslos geklappt hat und wir sicher waren das er einfach entfristet wird.

Ist das echt so, dass eine Stelle neu ausgeschrieben werden muss, wenn es im Prinzip nur darum geht, eine vorhandene Stelle zu entfristen? Wenn ja, ist das doof für euch.

Dann verstehe ich allerdings nicht, wieso man versucht, möglichst viele Bewerbungen für die Stelle zu bekommen, wenn es doch bereits so gut funktioniert. Bei einigen Stellenausschreibungen merkt man oft schon an der Beschreibung und den Anforderungen, dass die Stelle im Prinzip schon vergeben ist, weil sie so spezifisch gestellt ist, dass es eigentlich nur eine passende Person dafür gibt. Wieso man das bei euch dann nicht auch einfach so gehandhabt hat, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: WasDennNun am 14.12.2021 11:01
Wir haben es halt nur nicht verstanden, da es davor in unseren Augen reibungslos geklappt hat und wir sicher waren das er einfach entfristet wird.

Ist das echt so, dass eine Stelle neu ausgeschrieben werden muss, wenn es im Prinzip nur darum geht, eine vorhandene Stelle zu entfristen? Wenn ja, ist das doof für euch.

Dann verstehe ich allerdings nicht, wieso man versucht, möglichst viele Bewerbungen für die Stelle zu bekommen, wenn es doch bereits so gut funktioniert. Bei einigen Stellenausschreibungen merkt man oft schon an der Beschreibung und den Anforderungen, dass die Stelle im Prinzip schon vergeben ist, weil sie so spezifisch gestellt ist, dass es eigentlich nur eine passende Person dafür gibt. Wieso man das bei euch dann nicht auch einfach so gehandhabt hat, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.
Ich glaube es handelt sich hier um zwei unterschiedliche SV in dem Thread.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: MH am 14.12.2021 11:51
@Clarion. Bei uns gibt es nur 1 VS, mit allen Beteiligten.
Interessant mit allen Bewerbern gleichzeitig? :o
Clarion meinte sicherlich je Bewerber eine VS. Bei Vergleich von zwei Personen also 2 VS

Ja , klar jeden Bewerber einzeln 😅. Hab ich ihn wohl falsch verstanden.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: MH am 14.12.2021 11:58
@johann
Bei uns werden alle Stellen, welche erst befristet sind und dann unbefristet werden, ausgeschrieben. Zwar nur intern, allerdings auch hier gibt es einige Bewerbungen. Selbst ich habe mich auf meine eigene Stelle bewerben müssen. Unser Stelle werden leider ziemlich "oberflächlich" ausgeschrieben, nicht sehr spezifisch🤷. Naja, ist ja nun rum ums Eck. Ich wollte damit nur sagen, dass es zumindest bei uns die erste Zeit schwierig war. Wie  ich schon mal gesagt habe, jeder hat das Recht auch ein Mitarbeiter mit SB. Es war glaub ich damals einfach ein ungünstiger Zeitpunkt fürs Team.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: WasDennNun am 14.12.2021 12:38
@johann
Bei uns werden alle Stellen, welche erst befristet sind und dann unbefristet werden, ausgeschrieben.
Das wird oft so gemacht.
Meistenst, weil die naiven Pler mit dem Beamtenkalkriesel meinen das müsse man so machen.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Notwendigkeit bei Angestellten.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Organisator am 14.12.2021 13:37
Meistenst, weil die naiven Pler mit dem Beamtenkalkriesel meinen das müsse man so machen.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Notwendigkeit bei Angestellten.

Richtig. Gibt es auch nicht. Einzig der PR muss zustimmen.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Kaiser80 am 14.12.2021 13:45
Meistenst, weil die naiven Pler mit dem Beamtenkalkriesel meinen das müsse man so machen.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Notwendigkeit bei Angestellten.

Richtig. Gibt es auch nicht. Einzig der PR muss zustimmen.
Nicht mal das. Zumindest das LPVG NRW sieht nur eine Mitbestimmung bei BEfristung vor. Bei einer Entfristung ist das gar nicht vorgesehen.
Ist m.W. sogar so, wenn der PR bei der BEfristung nicht ordnungsgemäß beteiligt wird, ein unbefristetes AV entsteht. Hat zumindest ein gewisser spid mal hier mit Urteil zitiert
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Organisator am 14.12.2021 13:49
Meistenst, weil die naiven Pler mit dem Beamtenkalkriesel meinen das müsse man so machen.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Notwendigkeit bei Angestellten.

Richtig. Gibt es auch nicht. Einzig der PR muss zustimmen.
Nicht mal das. Zumindest das LPVG sieht nur eine Mitbestimmung bei BEfristung vor. Bei einer Entfristung ist das gar nicht vorgesehen.
Ist m.W. sogar so, wenn der PR bei der BEfristung nicht ordnungsgemäß beteiligt wird, ein unbefristetes AV entsteht. Hat zumindest ein gewisser spid mal hier mit Urteil zitiert

Gut möglich, ich bezog mich auf die Ausschreibung allgemein, nicht auf die Entfristung.
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Kaiser80 am 14.12.2021 13:58
Sorry nicht richtig gelesen
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: Organisator am 14.12.2021 14:11
oder nicht richtig von mir formuliert. Daher die Klarstellung, nicht dass es zu Missverständnissen kommt :)
Titel: Antw:Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?
Beitrag von: icfnerd am 15.12.2021 16:45
[...]

Müssen wir z. B. diese Bewerbin vom Gesetz und der aktuellen Rechtsprechung nach einladen?

Danke.

MfG

Ja. Nur wenn jemand offensichtlich ungeeignet ist, muss man ihn nicht einladen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__165.html
BAG, Urteil vom 29.04.2021 - 8 AZR 279/20