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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ReNature am 14.12.2021 11:36
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Hallo Forum.
Ich war bei der Kommune, habe dort Erfahrungsstufen im TVöD E6 gesammelt.
Dann bin ich gegangen und habe beim Land in TVL angefangen, ein paar Stufen in E10 gesammelt.
Nun ergibt sich die Möglichkeit bei der selben Kommune einen anderen Job in E11 anzunehmen.
Welche Ansprüche kann ich eventuell geltend machen? Können die TVöD Stufen von damals angerechnet werden? Oder die vom TVL? Ich vermute nicht, weil ich auch beim TVL wieder bei 1 angefangen, die tvöd Vorerfahrung wurde nicht akzeptiert. Oder habe ich da schlecht verhandelt?
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Anspruch hast du keinen. Du kannst nur verhandeln.
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Förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung -können- berücksichtigt werden, sofern sie innerhalb der gleichen Entgeltgruppe erworben wurden.
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Förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung -können- berücksichtigt werden, sofern sie innerhalb der gleichen Entgeltgruppe erworben wurden.
Förderliche Zeiten können immer berücksichtigt werden. Egal aus welchem Arbeitsverhältnis.
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touché
dumm ausformuliert.
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Danke euch für eure Antworten.
Das Thema "förderliche Zeiten" kannte ich noch nicht.
Würdet ihr sagen, dass die erste tvöd zeit, da ja beim selben amt, chancen hat auf anerkennung?
schwer zu sagen vermutlich :-X
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Grundsätzlich schon. Kommt aber auf den Arbeitgeber an, der die über die Förderlichkeit entscheidet. Im Zweifel formulierst du Anerkennung als Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung.
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Du kannst es auch zur Voraussetzung machen, dass du bspw. nur mit E11/4 zur Kommune gehst. Was die dann draus machen, kann dir egal sein (sofern du dich auf der E10 auch wohlfühlst).
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Auf der Suche nach einer anderen Stelle hatte ich es im jeweiligen VG direkt angesprochen, dass ein Wechsel von Kommune zu Land oder Bund nicht zu meinem finanziellen Nachteil sein kann. Wenn ein Wechsel dann muss auch mehr Geld auf dem Konto landen sonst lohnt es sich nicht, eine Stelle freiwillig aufzugeben. Hat bei allen funktioniert, keiner hat sich dagegen verwehrt.