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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Elphie am 16.12.2021 16:15
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Hallo, seit 01.12. bin ich als Büroleitung angestellt. Meine EG ist die gleiche geblieben (das wusste ich vorher). Wird man in so einem Fall nicht automatisch - aufgrund der Beförderung - in die nächst höhere Stufe gesetzt? Vielen Dank für die Antworten! LG
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Nein.
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Wenn sich nur die Fallgruppe ändert, passiert eigentlich nichts, außer dass du fürs gleiche Geld mehr Verantwortung hast. Die Stufe würde sich allerhöchstens (ggf. kleinerwerdend) verändern, wenn du Höhergruppiert wirst, also min. 1 EG mehr als vorher erhältst. Ist das nicht der Fall, hast du halt gelitten.
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Ich kläre doch vor der Übernahme einer anderen Tätigkeit, die einem auch höherwertig erscheint, ab, ob und wie sich mein Gehalt verändert...
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Sofern es sich um denselben Arbeitgeber handelt, bedarf es im Sachverhalt des Einverständnisses des Arbeitnehmers nicht.