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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: HeinrichH am 17.12.2021 12:38
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Guten Tag,
wenn man von der e8/4 in die e9b höhergruppiert wird.
Kommt man in die e9b/3 oder in die e9b/4?
Ich werde hier raus nicht 100%ig schlau.
Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Gilt der Gehaltszuwachs von e8 nach e9b 100€ oder 180€?
Danke im Voraus
Heinrich
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Guten Tag,
wenn man von der e8/4 in die e9b höhergruppiert wird.
Kommt man in die e9b/3 oder in die e9b/4?
Ich werde hier raus nicht 100%ig schlau.
Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Gilt der Gehaltszuwachs von e8 nach e9b 100€ oder 180€?
Danke im Voraus
Heinrich
Du landest in der E9b/3 Bekommst das Gehalt der E8/4 plus den Garantiebetrag (glaube 180€). Weil dein Zuwachs nur 98,21€ sind und somit der Garantiebetrag greift. 3506,44€ falls ich mich nicht irre.
LG Albeles