Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: jochenschroeter am 18.12.2021 19:05

Titel: [BW] Antrag auf Teilzeit nach Paragraf 69 Abs. 4 LBG BW
Beitrag von: jochenschroeter am 18.12.2021 19:05
Guten Tag,

verschiedene Zeitungen haben auf dem Höhepunkt des Lehrermangels in BW berichtet, dass die damalige KM Eisenmann die Möglichkeit zur Teilzeit mit weniger als 65% einschränken wollte. Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Werden für Beamte Anträge auf Teilzeit mit bis zu 65% nach LBG 69 Abs. 4 problemlos genehmigt? Kommt es vielleicht auf die Schulart oder Fächer an. Ich bin neugierig auf ihre/eure Rückmeldungen.

Vielen Dank.