Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Scanner am 30.12.2021 10:49
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Hallo und sorry falls diese Frage hier schon mal gestellt wurde:
Die Corona-Zulage in Höhe von 1300€ ist angeblich steuerfrei.
Aber müssen denn Sozialabgaben auf den Betrag gezahlt werden?
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Grundsätzlich nein:
Par. 3 Nr. 11a EStG, 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV
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Hallo und sorry falls diese Frage hier schon mal gestellt wurde:
Die Corona-Zulage in Höhe von 1300€ ist angeblich steuerfrei.
Aber müssen denn Sozialabgaben auf den Betrag gezahlt werden?
Sie ist aber auch nur Steuerfrei bis zu einem Betrag von 1500€ wer vorher schon Coronaprämien beim selben AG bekommen hat, muß alles über 1500€ versteuern. Egal in welchem Jahr die Prämie gezahlt wurde., alle Summen werden addiert.
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Siehe dort unter VIII.15. Seite 22:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=48
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Danke für eure Antworten.
Ich habe bisher noch keine Corona-Zulagen oder ähnliches erhalten.
Also kann ich mich wohl auf satte 1300€ freuen 8)
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Die Zulage soll ja auch 2022 ausgezahlt werden und meines Wissens haben wir derzeit noch 2021. ::)
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Nur der Vollständigkeit halber: es handelt sich hier nicht um eine Zulage, sondern um eine einmalige Sonderzahlung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen, unter denen sie gezahlt wird, und auch ihr Umfang (z. B. bei Teilzeit) sind in den Par. 1 und 2 des TV Corona-Sonderzahlung definiert:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/I._Weitere_Tarifvertraege/03_TV_Corona-Sonderzahlung/TV_Corona-Sonderzahlung.pdf
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Die Zulage soll ja auch 2022 ausgezahlt werden und meines Wissens haben wir derzeit noch 2021. ::)
Nein,...
Die Einmalzahlung soll bis 31.03.2022 ausgezahlt werden, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht auch schon mit der Entgeltabrechnung 12-2021 hätte ausgezahlt werden können.
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"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".
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"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".
Sie haben das hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf
aber schon gelesen, bevor Sie sich hier so unqualifiziert auslassen, oder ?
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Aufgrund der eindeutigen tariflichen Regelung in § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung ("Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellen-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenentgelt (Entgelt) für März 2022 ausgezahlt")
und der befristeten Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11a EStG ("Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro")
werden sich wohl nur Unterschiede in den Ländern dahingehend ergeben, ob die Zahlung im Abrechnungsmonat (Ende) Februar oder (Ende) März 2022 erfolgt. Das hängt dann wohl von der Umsetzung der diesbezüglich notwendigen Programmierung bei den Bezügestellen in den Ländern ab.
Und wenn das schon "selbst" Berlin sich so "vorgibt" ;), siehe deren Hinweise unter Ziffer 4.:
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/index.php?category=SenFin&issue_no=72&issue_year=2021&send=1
Ansonsten könnte sich bei nicht rechtzeitiger Zahlung (und nicht weiteren "Verlängerung" des § 3 Nr. 11a EStG) die interessante Frage nach Schadensersatz o. ä. (wegen des steuerlichen Nachteils) ergeben oder Grundlage für einen entsprechenden neuen Thread in diesem Forum sein.
Es bleibt also auch im nächsten Jahr spannend. :)
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Ich hoffe die Zahlung kommt mit dem nächsten Gehalt, also am 31. Januar...
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"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".
Sie haben das hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf
aber schon gelesen, bevor Sie sich hier so unqualifiziert auslassen, oder ?
Dir ist schon klar, dass in manchen Bundesländern die Tarifeinigung von 2019 erst Januar 2021 umgesetzt wurde?
So gab es z.B. an manchen Stellen in der Maske des Personalverwaltungssystems in BW (Dipsy) die Gehaltsstufe E9a/9b erst im Dezember 2020 vorher wurden individuelle Berechnungen angestellt (oder einfach die alte Regelung der verlängerten Stufenlaufzeiten der "kleinen E9" weiter genutzt).
Auch die Umstellung der Tabellen E zu KR dauerte 3-6 Monate länger als vereinbart.
Die Cornasonderzahlung wird möglicherweise ein ähnliches Schicksal treffen, das halte ich durchaus für realistisch.
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Ich hoffe die Zahlung kommt mit dem nächsten Gehalt, also am 31. Januar...
Ich bin eigentlich fest davon überzeugt, dass das so spät wie nur irgendwie möglich ausgezahlt wird.
Also vermutlich am 31.3.2022.
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Hat man Anspruch auf die Corona Zulage trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende 2021? Wenn ja, wird die Prämie automatisch ausgezahlt?
Danke!
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Hat man Anspruch auf die Corona Zulage trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende 2021? Wenn ja, wird die Prämie automatisch ausgezahlt?
Danke!
Wenn Du Anspruch hattest, dann steht Dir die Prämie auch zu. Egal ob das Beschäftigungsverhältnis noch zum Zeit der Auszahlung besteht. Es sollte spätestens im 03/22 ausgezahlt werden. Wenn nicht, musst Du dich da halt melden. Deine Kontonummer sollte ja bekannt sein.
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Auszahlung im März:
"Corona-Sonderzahlung im März 2022
Umsetzung der Tarifeinigung 2021 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder
Im Abrechnungsmonat März 2022 wird Beschäftigten nach TV-L und ...gezahlt."
Also erst zum Ende hin...
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Also erst zum Ende hin...
Was eigentlich klar sein sollte. Je weiter die Länder die Zahlung aufschieben können, umso mehr können sie vorher mit diesem Geld machen bzw. müssen keine Zinsen drauf zahlen. Außerdem erhöht sich die Chance, dass einige zwischenzeitlich den öD verlassen, verrentet werden oder versterben und nicht auf dem Schirm haben, dass sie trotzdem Anspruch auf die Zahlung haben, was pro Fall auch 1300€ spart.
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Auszahlung im März:
"Corona-Sonderzahlung im März 2022
Umsetzung der Tarifeinigung 2021 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder
Im Abrechnungsmonat März 2022 wird Beschäftigten nach TV-L und ...gezahlt."
Also erst zum Ende hin...
Dieses Zitat betrifft aber nur Niedersachsen:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/corona-sonderzahlung-im-marz-2022-176754.html
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Ich nehm mal diesen Thread, da es hier diskutiert wurde:
Bei mir (BaWü) steht die Corona Prämie schon auf der Gehaltsabrechnung für den Februar.
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Außerdem erhöht sich die Chance, dass einige zwischenzeitlich den öD verlassen, verrentet werden oder versterben und nicht auf dem Schirm haben, dass sie trotzdem Anspruch auf die Zahlung haben, was pro Fall auch 1300€ spart.
Da in allen diesen Fällen TROTZDEM "von Amts wegen" zu zahlen ist und dafür sogar noch ein höherer Aufwand erforderlich ist (Ermittlungen), ist das Gegenteil der Fall. Die Vorenthaltung entstandener Ansprüche wäre strafbar.
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In Bayern kommt die Zulage Anfang März. Also für die Angestellten dann gedanklich mit dem Februar Gehalt. So zumindest auf Abrechnung sichtbar.
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RLP hier: Coronaprämie steht auf Abrechnung von Februar, kommt Ende Februar.
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Moin,
mich würde mal interessieren, wo in der Tarifeinigung steht, dass die Corona-Prämie von 1.300€ bei Teilzeitbeschäftigten prozentual angerechnet wird. Ich hatte in dem Monat Elternzeit und war nur 65% im Dienst.
Ich will nicht klagen, aber hab auch beim 3. Mal durchlesen des Papiers nicht rauslesen können, wo die Berücksichtigung der Teilzeit zur Prämie festgehalten ist.
Grüße aus RLP.
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In § 2 Abs. 2 Satz 2 TV Corona-Sonderzahlung
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In Hamburg auch nächsten montag
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Berlin zahlt auch pünktlich zum 28.2.
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NRW angeblich auch mit den Februar Bezügen.
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Sachsen hat heute gezahlt.
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Niedersachsen weiterhin mit der März-Abrechnung. Habe meine Februar-Abrechnung erhalten: Nix da Corona-Zulage
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Sachsen-Anhalt zahlt nach einem Schreiben des Finanzminsterium für Beamte mit den April-Bezügen Ende März 2022 für Angestellte auch Ende März mit den März-Gehältern.
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NRW angeblich auch mit den Februar Bezügen.
Bestätigt...heute kam die Abrechnung. Prämie ist drauf. Montag kommt dann auch das Geld.
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Bayern hat gezahlt – allerdings unter Rückforderungsvorbehalt, sollte der Landtag dem geplanten Gesetz nicht zustimmen.
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Seit wann bedarf es eines Gesetzes, um eine tariflich geschuldete Zahlung zu leisten?
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Seit wann bedarf es eines Gesetzes, um eine tariflich geschuldete Zahlung zu leisten?
Das hätte ich natürlich ergänzen müssen: Der Rückforderungsvorbehalt gilt nur für Beamte, für die die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses noch vom Landtag in Form eines Gesetzes beschlossen werden muß.
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In Bayern scheint es wohl zu Problemen gekommen zu sein bei der Abrechnung bei einigen Mitarbeitern. Die Corona Sonderzahlung wurde versteuert und dann entsprechend weniger ausbezahlt.
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In Bayern scheint es wohl zu Problemen gekommen zu sein bei der Abrechnung bei einigen Mitarbeitern. Die Corona Sonderzahlung wurde versteuert und dann entsprechend weniger ausbezahlt.
Ohne weitere Informationen kann das so sogar richtig sein,...
Nämlich dann, wenn es für 2021 schon einmal eine Sonderzahlung in der Art gab, und die Zahlungen in der Summer 1500 Euro überschreiten.
Dann ist der Betrag überhalb von 1500 Euro voll Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.
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Joa, so schaut´s aus. Und so landen dann von dieser tollen Prämie nur 700 Euro auf dem Konto.
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Stimmt, das könnte des Rätsels Lösung sein. Die 1500 steuerfreien Euronen gelten ja wohl für 2020, 2021 und 2022 gesamt.