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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stefl am 07.01.2022 11:31

Titel: Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Stefl am 07.01.2022 11:31
Wir erhalten neuerdings massiv Bewerbungen für Stellenbesetzungsverfahren von Personen aus Drittstaaten.

Falls ihr auch diese Beobachtung macht, wie geht ihr damit um? Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache, mit übersetzten Dokumenten. Die Adressen sind die jeweiligen Heimatländer. Wenn man an § 33 GG denkt, wären die Bewerbungen unbeachtlich.

Das BMI sagt überdies, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt (öD und privat) nur dann möglich ist, wenn keine deutschen oder bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Wie seht ihr das?
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2022 11:59
Wir gehen bei den Bewerbungen nach der Bestenauslese vor.
Einziges Kriterium Ausschlusskriterium: nicht ausreichende deutsche Sprachfähigkeiten.

Woher kommt die Aussage des BMI?
Ich habe im öD schon viele außereuropäische Kollegen gehabt und auch schon Bewerbungsrunden, wo die Geburts- oder Wahldeutschen nicht zum Zuge gekommen sind, wg. : Bestenauslese!
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Stefl am 07.01.2022 12:08
Woher kommt die Aussage des BMI?

Einfach aus den FAQs des BMI zum Aufenthaltsrecht... Wir haben wirklich sehr wenig Erfahrungen mit ausländischen Beschäftigten. Der Hinweis der BfA (die für das gesamte Bundesgebiet bereits eine interne "Warnmeldung" für diese Bewerbungen herausgegeben hätten (größtenteils aus Marokko, aber auch aus Algerien) war übrigens, die Bewerbungen zu ignorieren :-[
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Isi am 07.01.2022 12:11
Seit März 2020 gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz - darin entfällt die Vorrangprüfung für Fachkräfte. Sie besteht nur für den Ausbildungsmarkt weiter.

EDIT:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html

oder auch:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/arbeitsmigration/arbeitsmigration-node.html#doc9392962bodyText1
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Max am 07.01.2022 12:23
Man wäre schön doof wenn man nicht das Potential des weltweiten Arbeitnehmermarkt ausschöpfen würde, also Bestenauslese.
Ich freue mich über jede qualifizierte Bewerbung aus dem Ausland und präferiere internationale Teams. Deshalb prüfe ich eher die Englischkenntnisse der einheimischen Bewerber als die Deutschkenntnisse der ausländischen.
Nicht jede Stelle benötigt unbedingt Deutschkenntnisse, oder zumindest nicht auf einem hohen Level.
Deutschkurse bezahlen wir trotzdem.
 
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Stefl am 07.01.2022 12:27
Man wäre schön doof wenn man nicht das Potential des weltweiten Arbeitnehmermarkt ausschöpfen würde, also Bestenauslese.

Meine Frage richtet sich eher an die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auswahlverfahren, insb. zum Aufenthaltsrecht, nicht ob ein AG doof genug ist, sich möglicherweise gute BewerberInnen entgehen zu lassen.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Isi am 07.01.2022 15:25
Man wäre schön doof wenn man nicht das Potential des weltweiten Arbeitnehmermarkt ausschöpfen würde, also Bestenauslese.

Meine Frage richtet sich eher an die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auswahlverfahren, insb. zum Aufenthaltsrecht, nicht ob ein AG doof genug ist, sich möglicherweise gute BewerberInnen entgehen zu lassen.

Seit März 2020 gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz - darin entfällt die Vorrangprüfung für Fachkräfte. Sie besteht nur für den Ausbildungsmarkt weiter.

EDIT:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html

oder auch:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/arbeitsmigration/arbeitsmigration-node.html#doc9392962bodyText1

Das BMI sagt das von dir vorgebrachte eben nicht.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 08.01.2022 20:07
Für mich als Ausländerrechtler ist fraglich, ob die Drittstaatler überhaupt legal im BG sind und woraus sich im Normalfall deren Beschäftigungszustimmung ergibt!?
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 08:25
Wer sagt denn, das sie schon im BG sind? Laut TE mutmaßlich ja eben noch nicht.
Und in wiefern wäre das relevant?
 Illegale dürfen ja beim Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.
Und die anderen erwerben ja eine „green card“
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 12:26
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 13:03
Welche Regel, die Du behauptest, sollte das sein?
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 13:07
Praktische Regel... keine ausm Gesetzbuch.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 13:18
Also eine, die Du Dir zusammenfantasiert hast. Sie ist weder von rechtlicher noch tatsächlicher Relevanz noch ergäbe sich eine solche Regelmäßigkeit in dieser Pauschalität tatsächlich.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 13:30
Oh Gott.. jetzt wirds abstrus. Ich komme aus dem Ausländerrecht. Ich weiß, wie Visas und Aufenthaltsrechte erschlichen werden.
Fakt ist nun mal, das kannst nicht mal du leugnen, dass doch hier über Personen geredet wird, die sich augenscheinlich nicht im BG befinden, sich auf Stellen hier bewerben und zu dem Zeitpunkt der Bewerbung - gerade in Corona- und Quarantänezeiten- nicht sicher stellen können, die Bewerbung an sich durch eine gültige Beschäftigungsauflage rechtfertigen können zu dem Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe.

Wenn das aber hier keine Rolle spielt und das für dich "zusammenfantasiert" ist, dann ist die praktische Erfahrung (u.a gibt es bspw. für bestimmte Personengruppen ganze Sonderkommisionen bei der Polizei für sowas) meines Wissen eine Andere. Dann klinke ich mich aus und überlass den Profis das Feld hier.. sorry, dass ich unangenehme Fragen aufgeworfen habe!
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 13:34
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Zunächst einmal, kannst du dir offensichtlich nicht vorstellen, dass man erste Bewerbungsgespräche mittels Videokonferenzen machen könnte.
Das zeigt ja schon mal aus welchem Holz zu geschnitzt bist.

Und dann bearbeiten und arbeiten wir mit reale Personen, die wir real einstellen, weil sie dann auch ganz real und legal bei uns arbeiten können und es ohne Probleme geschafft haben im BG zu sein.
Und aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hatte ich bei den eingestellten Kollegen noch nie erlebt.
Aber es handelt sich ja auch bei unseren Jobs nicht um Fachhandelspacker oder Pflegehelfer.

Du scheinst da berufsbedingt eine gewissen Tunnelblick zu haben.

Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 13:44
Zunächst einmal, kannst du dir offensichtlich nicht vorstellen, dass man erste Bewerbungsgespräche mittels Videokonferenzen machen könnte.
Das zeigt ja schon mal aus welchem Holz zu geschnitzt bist.
*lach* Ich habe gerade eine Prüfung via Videokonferenz gemacht. Was ich daher "offensichtlich" nicht vorstellen kann, tut daher nix zur Sache. Selbst wenn ich mir "offensichtlich" jene Konferenz mittels ausreichend vorhanden Sprachkenntnissen vorstellen kann, dann ändert das ja nichts an der Tatsache, das zu dem Zeitpunkt ein weitgehendes Bleiberecht in der Schwebe ist bzw. nicht geregelt ist. Aber das will das Gegenüber ja. Er ist auf eine Zustimmung dessen aus... aber das wirst du ja alles wissen. :D
Und dann bearbeiten und arbeiten wir mit reale Personen, die wir real einstellen, weil sie dann auch ganz real und legal bei uns arbeiten können und es ohne Probleme geschafft haben im BG zu sein.
Und aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hatte ich bei den eingestellten Kollegen noch nie erlebt.
Aber es handelt sich ja auch bei unseren Jobs nicht um Fachhandelspacker oder Pflegehelfer.
Eben weil die o.g Zustimmung da war, konnten die Personen einreisen. Es gibt immer Ausnahmen, darum geht es nicht. Hier geht es ja um die Personen, die wohl noch nicht im BG sind. Daher biste hier schon einen Schritt zu weit. Siehe Beitrag von "wasdennnun".
Du scheinst da berufsbedingt eine gewissen Tunnelblick zu haben.
:D Der beste Kalauer aller Zeiten. Scheinen, könnte, wäre, wenn, evlt.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 13:47
Oh Gott.. jetzt wirds abstrus. Ich komme aus dem Ausländerrecht. Ich weiß, wie Visas und Aufenthaltsrechte erschlichen werden.
Fakt ist nun mal, das kannst nicht mal du leugnen, dass doch hier über Personen geredet wird, die sich augenscheinlich nicht im BG befinden, sich auf Stellen hier bewerben und zu dem Zeitpunkt der Bewerbung - gerade in Corona- und Quarantänezeiten- nicht sicher stellen können, die Bewerbung an sich durch eine gültige Beschäftigungsauflage rechtfertigen können zu dem Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe.

Wenn das aber hier keine Rolle spielt und das für dich "zusammenfantasiert" ist, dann ist die praktische Erfahrung (u.a gibt es bspw. für bestimmte Personengruppen ganze Sonderkommisionen bei der Polizei für sowas) meines Wissen eine Andere. Dann klinke ich mich aus und überlass den Profis das Feld hier.. sorry, dass ich unangenehme Fragen aufgeworfen habe!

Ach, es handelt sich also um eine religiöse Fantasie, gemeinhin auch Superstition genannt. Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse. Also klink Dich mal schön aus. Am besten endgültig und vollständig. Ist gut für die Forumshygiene.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 13:51
Ach, es handelt sich also um eine religiöse Fantasie, gemeinhin auch Superstition genannt. Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse. Also klink Dich mal schön aus. Am besten endgültig und vollständig. Ist gut für die Forumshygiene.
Den Unterschied zwischen EU- und Drittstaatler bzgl. Beschäftigungsverhältnissen solltest schon kennen.
Religiöse Fantasien... *lach* Also du schießt von allen hier den Vogel ab. Hätte nie gedacht, dass mal jemand kommt, der andere hier verdrängt. Aber das ist geil.
Und googel mal, für was ein Forum an sich ist... 'wink*
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 13:54
Der Unterschied ist mir bekannt. Er ist angesichts Deiner Aussage
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
aber völlig unerheblich.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 13:57
..und warum!?
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 13:59
Deshalb:
Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 14:03
a) reisen immer Menschen irgendwo ein. Das ist eine Pauschalaussage. Diese Aussage haste nicht verknüpft, denn ..
b) auch das ist normal. Schweizer können ja auch hier arbeiten, als Beispiel. Die dürfen aber hier arbeiten.
c) Sind deine besagten ebenso pauschal zu sehen. Hier geht es um Drittstaatler. Halten wir uns pauschal an Beispiel oder direkt am Beispiel. Eben.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 14:09
Deine Aussage war:
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Und diese Behauptung ist, wie dargelegt, schlicht falsch.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 14:14
und warum?
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 14:15
Deshalb:
Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 14:19
Aber das will das Gegenüber ja. Er ist auf eine Zustimmung dessen aus... aber das wirst du ja alles wissen.
Falsch, Beide Seiten wollen es, auch hier spricht eine Berufsbedingtes grundsätzliches Misstrauen aus dir.
Daher biste hier schon einen Schritt zu weit. Siehe Beitrag von "wasdennnun".
nein nicht ein Schritt zu weit, sondern schon viele male diese Schritte gelaufen.

Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.

Und das ist meine reale Erlebenswelt seit Dekaden, auch im Bereich TV-L.
(Ich gebe zu mehr als die Hälfte davon im Dunstkreis der Forschung, jetzt aber ganz klassisch in einer Mittelbehörde und selbst dort haben wir neulich Drittstaatler eingestellt! )

Klar, alles bisserl aufwändiger, aber was tut man nicht für die Bestenauslese!
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 14:22
und warum?
Weil auch Drittstaatler immer noch ins BG einreisen und arbeiten dürfen.
Trotz Corona.
Und natürlich ist der Verwaltungsaufwand grösser.
Und natürlich ist das Risiko, dass sie nach Ablauf des Vertrages nicht verlängern, auch grösser, da die Bindung an dem Arbeitsort geringer ist.

Aber was macht man nicht alles für die Bestenauslese  ;)
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 14:29
Falsch, Beide Seiten wollen es, auch hier spricht eine Berufsbedingtes grundsätzliches Misstrauen aus dir.
Ich habe kein Misstrauen. 18 Ausbildungsduldungen in 3 Jahren, eine Einbürgerung aus der Duldung heraus sowie etliche übers IM ermöglichte Anerkennungen als Staatenlose (was praktisch sehr schwer ist) sprechen für mich. Ich habe kein Misstrauen, muss dich enttäuschen. Ich urteile wertfrei. Hier gehts um die Ausgangsfragen. Meine persönliche Fragen dazu halte ich zurück, bis meine Fragen beantwortet sind. Erst dann kannste mir persönlich angreifen.
nein nicht ein Schritt zu weit, sondern schon viele male diese Schritte gelaufen.
Hier gehts nicht um dich, sondern um Tina.
Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.
Also sich um eine neue Stelle bewerben und eine entsprechende Beschäftigungsauflage besitzen!? Dann wäre ja der Ausgangspost hinfällig, da die sich ja dann bewerben können. Unabhängig von der Meinung des IM.
Und das ist meine reale Erlebenswelt seit Dekaden, auch im Bereich TV-L.
(Ich gebe zu mehr als die Hälfte davon im Dunstkreis der Forschung, jetzt aber ganz klassisch in einer Mittelbehörde und selbst dort haben wir neulich Drittstaatler eingestellt! )
Das freut mich. Haste gut gemacht.
Klar, alles bisserl aufwändiger, aber was tut man nicht für die Bestenauslese!
Die ich persönlich immer präferiere..
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 14:30
Eben weil die o.g Zustimmung da war, konnten die Personen einreisen. Es gibt immer Ausnahmen, darum geht es nicht.
BTW: Meine Wahrnehmungswelt ist dieses eben nicht. Also nix Ausnahme!
Ich habe keinen Fall direkt oder indirekt in meinem Berufsleben erlebt, bei denen die von uns ausgewählten und mit einem AV versehenen Drittstaatler nicht einreisen durften.

Muss halt am Arbeitsumfeld liegen.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 14:32
und warum?
Weil auch Drittstaatler immer noch ins BG einreisen und arbeiten dürfen.
Trotz Corona.
Und natürlich ist der Verwaltungsaufwand grösser.
Und natürlich ist das Risiko, dass sie nach Ablauf des Vertrages nicht verlängern, auch grösser, da die Bindung an dem Arbeitsort geringer ist.

Aber was macht man nicht alles für die Bestenauslese  ;)
a) die Frage war nicht an dich gestellt
b) dass Drittstaatler immer noch in BG einreisen und arbeiten dürfen -trotz Corona- hab ich nie angezweifelt.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 14:33
Hier gehts um die Ausgangsfragen.
Die ja schon beantwortet wurde.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 14:35
Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.
Also sich um eine neue Stelle bewerben und eine entsprechende Beschäftigungsauflage besitzen!? Dann wäre ja der Ausgangspost hinfällig, da die sich ja dann bewerben können. Unabhängig von der Meinung des IM.
Nein, ich spreche von Drittstaatler, die noch außerhalb des BG wohnten, als sie auf die aktuell ausgeübte Stelle sich beworben haben!
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 14:39
Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.
Also sich um eine neue Stelle bewerben und eine entsprechende Beschäftigungsauflage besitzen!? Dann wäre ja der Ausgangspost hinfällig, da die sich ja dann bewerben können. Unabhängig von der Meinung des IM.
Nein, ich spreche von Drittstaatler, die noch außerhalb des BG wohnten, als sie auf die aktuell ausgeübte Stelle sich beworben haben!
Liegt die Zustimmung bzgl. Visum vor?
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 14:40
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Ja, die Frage kann Sinn machen, je nach Berufsbereich.
Aber nicht in meinem Arbeitsumfeld.
Deswegen nehmen wir auch Bewerbungen von Drittstaatler, die noch nicht im BG sind.
Wir bilden allerdings auch nicht aus, sondern nehmen fertig ausgebildete, talentierte Menschen, darin liegt sicherlich die Diskrepanz in unseren Erfahrungswelten.


Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 14:42
Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.
Also sich um eine neue Stelle bewerben und eine entsprechende Beschäftigungsauflage besitzen!? Dann wäre ja der Ausgangspost hinfällig, da die sich ja dann bewerben können. Unabhängig von der Meinung des IM.
Nein, ich spreche von Drittstaatler, die noch außerhalb des BG wohnten, als sie auf die aktuell ausgeübte Stelle sich beworben haben!
Liegt die Zustimmung bzgl. Visum vor?
Wenn wir sie auswählten und haben wollten, war das bisher nie ein Problem.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 14:43
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Ja, die Frage kann Sinn machen, je nach Berufsbereich.
Aber nicht in meinem Arbeitsumfeld.
Deswegen nehmen wir auch Bewerbungen von Drittstaatler, die noch nicht im BG sind.
Wir bilden allerdings auch nicht aus, sondern nehmen fertig ausgebildete, talentierte Menschen, darin liegt sicherlich die Diskrepanz in unseren Erfahrungswelten.
Hier gehts aber nicht um Dich und deinen Bereich. Meine Fragen bezogen sich auch die Threadstellerin und ihr Thema, nicht auf dich.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 14:44
Wenn wir sie auswählten und haben wollten, war das bisher nie ein Problem.
Dann ist doch alles tutti. Gratuliere.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Max am 09.01.2022 15:18
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Wenn sich jemand aus einem Drittstaat bewirbt ist doch der Normalfall,  dass die Person im Drittstaat lebt und noch kein Visa hat.

Wir und viele andere Behörden machen einfach ein Skype Interview (auch schon vor Corona) und wenn wir die Person wollen wird ein Visum Visum beantragt und fertig.
Keine Ahnung wo hier größere Probleme auftauchen sollen.
Es gab nur einmal einen verzögerten Arbeitsantritt,  weil die Person wegen Coronaregeln in der Heimat nicht ausreisen konnte. Bei der Einreise sollte es jedoch bei den deutschen Regeln keine Probleme geben.
Das abschließend eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis nicht erteilt wurde habe ich noch nie erlebt.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 09.01.2022 15:53
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Ja, die Frage kann Sinn machen, je nach Berufsbereich.
Aber nicht in meinem Arbeitsumfeld.
Deswegen nehmen wir auch Bewerbungen von Drittstaatler, die noch nicht im BG sind.
Wir bilden allerdings auch nicht aus, sondern nehmen fertig ausgebildete, talentierte Menschen, darin liegt sicherlich die Diskrepanz in unseren Erfahrungswelten.
Hier gehts aber nicht um Dich und deinen Bereich. Meine Fragen bezogen sich auch die Threadstellerin und ihr Thema, nicht auf dich.
Eben und ich beantwortete die Frage:
Falls ihr auch diese Beobachtung macht, wie geht ihr damit um?

Und habe meine Beobachtungen in Relation zu den deinigen gebracht.
Insbesondere deine Behauptung:
Was anderes macht m.E keinen Sinn.
macht m.E. nach eben keinen Sinn.

Es kommt doch sehr stark auf die Art der ausgeschrieben Stellen der TE an, dass sollte jetzt ja allen klar geworden sein.
Ausgebildete (oder gar Promovierte) aus MINT Berufe sind nun mal was anderes bzgl. der Menschen die da kommen und der Probleme bzgl. der Genehmigungen, als es bei Menschen, die man für eine Ausbildung her holt, zu erwarten ist.


Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Isi am 09.01.2022 18:01
Wieder mal am Rande: Ohne Bewerber aus den "Drittstaaten" wären wir hier in manchen Kliniken echt nochg schlechter dran als jetzt (vor allem auch ohne die Studienpraktikanten - von denen jetzt Coronabedingt viele nicht da sind).

Qualifizierte Bewerber aus den USA, Australien, der Schweiz oder Japan? Her damit! Vietnam oder Taiwan (jaja ich weiß) - immer gern.

Indien - (nicht soooo gern, geht aber auch )da sind zu, Teil die Ausbildung im medizinischen Bereich echt etwas.... seltsam.

Kuba is Top, da sind mir in den letzten Jahren aber wenige untergekommen.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 18:24
Wenn sich jemand aus einem Drittstaat bewirbt ist doch der Normalfall,  dass die Person im Drittstaat lebt und noch kein Visa hat.
Im Regelfall ja. Aber genau darauf zielt ja meine Frage ab. Der bewirbt sich ja mit der Absicht, dass er eine Zusage bekommt und entsprechend ein Arbeitsvisum erlangen kann. In der Ausgangsfrage wird -wenn ich es recht in Erinnerung habe- gefragt, ob das Usus ist. Die Frage würde sich mir da nicht stellen, da ich ja nicht wüsste, ob derjenige überhaupt eine entsprechende Arbeitserlaubnis bekäme. Deswegen gibt es ja Vorabzustimmungen.
Wir und viele andere Behörden machen einfach ein Skype Interview (auch schon vor Corona) und wenn wir die Person wollen wird ein Visum Visum beantragt und fertig.
Ein Visum Visum gibt es genauso wenig wie eine hier zitierte "Green Card". Euer Interview könnt ihr ja machen, dagegen spricht ja niemand etwas.
Es gab nur einmal einen verzögerten Arbeitsantritt,  weil die Person wegen Coronaregeln in der Heimat nicht ausreisen konnte. Bei der Einreise sollte es jedoch bei den deutschen Regeln keine Probleme geben.
Das abschließend eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis nicht erteilt wurde habe ich noch nie erlebt.
Auch darauf ziele ich ab. Die Einreise kann wegen Corona nie zu 100% sichergestellt werden. Analog hierzu gibt es ja die Vorabzustimmungen.
Du hast es noch nicht erlebt, da die Probleme ja meist sich erst hinterher herausstellen, weil wieder irgendeine Fälschung sich herausstellt. Als reines Beispiel. Wie genau prüft ihr denn die fachl. Voraussetzungen wie bspw. Urkunden, Zeugnisse!?
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Max am 09.01.2022 23:19
Da ich mich mit der Umsetzung nicht groß beschäftige kann ich da falsch liegen. Ich dachte,  dass die Personen ein Visum zur Einreise in der Auslandsvertretung beantragen müssen und dann vor Ort den Rest mit der Ausländerbehörde klären.

Weiterhin ist mir das Problem welches du versuchst zu zeichnen unklar.  Warum müssen wir 100% garantieren,  dass der ausgewählte Kandidat pünktlich antritt? Das können wir nicht mal bei den Einheimischen. Da wird der Anfang auch öfters noch nach hinten verschoben.
Die fachliche Qualifikation wird im Vorstellungsgespräch abgeklopft. Gefälschte Zeugnisse könnten einem auch von Deutschen oder EU Bürgern untergeschoben werden. Wenn das Fachwissen da ist,  wird wohl auch das Zeugnis echt sein.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: WasDennNun am 10.01.2022 07:10
Und das Menschen aus Drittstaaten oder Einheimische bei den Regularien mogeln, kann man ja z.B. in der Bundesliga beobachten.
Vom Stürmer, über Trainer, alles dabei an „Betrügern“.
Titel: Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
Beitrag von: Stefl am 11.01.2022 06:43
Jetzt möchte ich mich als TE noch einmal melden.

Wenn ich soeben die Diskussion hier nachgelesen habe, die entstanden ist, frage ich mich, ob es noch Sinn macht, hier eine Frage zu stellen. Die Antworten sind tlw. weit von der Fragestellung entfernt und betreffen eher persönliche Auseinandersetzungen. Dass Foren des Öfteren Extreme abbilden ist bekannt, aber auch schade.

Ein bißchen was habe ich "mitnehmen" können, danke dafür!

Zum Thema:
- aus dem Erfahrungsaustausch mit einer Ausländerbehörde sowie der Meinung einer BfA-Zweigstelle dienen die Bewerbungen zum Erschleichen von Aufenthaltstiteln, gerade wenn es sich nicht um Hochqualifizierte handelt
- Videokonferenzen zum Durchführen von Bewerbungsgesprächen sind sinnvoll, aber nicht für alle Berufsgruppen geeignet (Thema verfehlt s.o.)