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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Maike am 09.01.2022 15:00

Titel: Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: Maike am 09.01.2022 15:00
Hallo,

wie ist das, wenn man morgens zu Hause vor der Arbeit einen Schnelltest macht, der positiv ist, man dann im Laufe des Tages einen PCR-Test beim Arzt macht, der sich dann wiederum Stunden später als negativ herausstellt, ist man nun für diesen Tag arbeitsunfähig gewesen(, wenn man kein Homeoffice hat)? Ist der Arzt dann verpflichtet, einen krank zu melden?

Wie ist das Ganze, wenn o. g. am Mo ist und am Di the same procedure? Man testet sich also am Di morgens vor der Arbeit wieder zu Hause, positiv, PCR, negativ?

Besten Dank.

HG
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 15:04
Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen einem positiven Corona-Test und einer Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig ist, wer arbeitsunfähig ist. Darüber trifft ein Corona-Test keine Aussage. Wer einen positiven Corona-Test hat, ist ggfs. zu Folgemaßnahmen verpflichtet. Mit einer Arbeitsunfähigkeit hat das nichts zu tun.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: Maike am 09.01.2022 17:21
Was ist denn, wenn ein Schnelltest positiv ist und der PCR Stunden später negativ mit dem Arbeitstag, an dem man wegen eines positiven Schnelltests nicht arbeiten konnte?
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 17:34
Warum sollte man wegen eines positiven Selbsttests nicht arbeiten können?
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: carriegross am 09.01.2022 18:55
Was sagt denn das Hygienemonzept ... des AGs? "Es wird gearbeitet, auch wenn Ihr Corona-Schnelltest positiv ist!"?

Wenn der Schnelltest positiv ist und der PCR-Test negativ, wird der Hausarzt, auch wenn er bei keinen Symptomen keine AU ausstellen darf, eine AU ausstellen. Ist der PCR-Test positiv, erhält man eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt (über die Quarantäne) für den AG = AU.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: XTinaG am 09.01.2022 19:01
Der Arzt beteiligt sich also an Arbeitszeitbetrug und macht sich strafbar?
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: maiklewa am 09.01.2022 21:05
Wow, hier gibts neue Beiträge insgesamt. Normalerweise wird hier doch nur während der Arbeitstage vom Dienst-PC/-Laptop und evtl. noch übers Dienst-WLAN. ;-)

XTinaG oder andere werden Mareike hoffentlich noch schreiben, wie das mit den Tests und AU abläuft!? ;-)
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: Beamter am 09.01.2022 22:49
Was sagt denn das Hygienemonzept ... des AGs? "Es wird gearbeitet, auch wenn Ihr Corona-Schnelltest positiv ist!"?

Wenn der Schnelltest positiv ist und der PCR-Test negativ, wird der Hausarzt, auch wenn er bei keinen Symptomen keine AU ausstellen darf, eine AU ausstellen. Ist der PCR-Test positiv, erhält man eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt (über die Quarantäne) für den AG = AU.


Das ist nicht korrekt. Eine Quarantäne ist nicht gleich einer Arbeitsunfähigkeit. Und das schreiben Sie, obwohl Tina das bereits korrekt angeführt hat. Diese beiden Themen haben nichts miteinander zu tun.

Ganz simpel. Deinen Arbeitgeber interessiert dein Privatleben nicht.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: Max am 09.01.2022 22:59
Der private Schnelltest begründet natürlich keine AU. Ein Arzt stellt zurecht eine solche nicht aus.  Das Gesundheitsamt interessiert das erstmal auch nicht, bis ein positiver bescheinigter Test vorliegt.

Im Fall des TE kommt es also aus meiner Sicht auf den Arbeitgeber an. Bei uns würdest du bezahlt freigestellt. Andere könnten das zu deinen Lasten Regeln.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: Johann am 10.01.2022 06:16
Bei uns werden von der Dienststelle Schnelltests gestellt, die bei nicht 2G-Leuten vor Arbeitsantritt genutzt werden müssen, um den Krankheitsstatus darzulegen. Fällt dieser vor Ort (oder nach Absprache auch zuhause bereits) positiv aus, so wird vom Arbeitgeber mindestens erwartet, dass du nicht ins Büro fährst. Demnach wäre es eine krude Art von Annahmeverzug seitens des Arbeitgebers, wenn du trotz positivem Schnelltest arbeiten wollen würdest, er es aber nicht möchte, bis kein negativer PCR-Test vorliegt.

Mein Arbeitgeber ist in Sachen Corona zum Glück weniger darauf fokussiert, unbedingt alle (noch) nicht bis zum Ende geregelten Dinge einzuhalten, sondern die Mitarbeiter vor allem vor einer möglichen Infektion im Rahmen seiner Möglichkeiten zu schützen. Und dazu gehört hier eben sogar ein positiver privater Schnelltest, der im Nachhinein zu einem negativen PCR-Test führt.

Wichtig wäre bei nicht ins letzte Detail geregelten Dingen immer die Dokumentation. Würde da auch morgens dann auf dem normalen Dienstweg für Krankheitsmeldungen, der bei uns mit einem Anruf beim direkten Vorgesetzten beginnt, eine Meldung machen, dass man einen positiven Schnelltest hatte und nun zum Arzt für einen PCR-Test geht.

Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber bei uns kann man sowieso bis zu drei Arbeitstage am Stück krank gemeldet sein, ohne eine AU zu benötigen. Nur wenn man das zu oft macht, wird man angewiesen, ab dem ersten Tag eine AU zu besorgen.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: WasDennNun am 10.01.2022 07:05
Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber bei uns kann man sowieso bis zu drei Arbeitstage am Stück krank gemeldet sein, ohne eine AU zu benötigen. Nur wenn man das zu oft macht, wird man angewiesen, ab dem ersten Tag eine AU zu besorgen.
Was ja formal auch Betrug wäre, sich AU zu melden nur weil man zwei Striche sieht.
Entscheidend ist die Regelung des AGs.

Wenn der sagt, dass man nach positiven Selbsttest zu Hause bleiben soll, bis zu Klärung, dann gut.
Wenn nicht, dann geht man arbeiten oder nimmt frei.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: Ytsejam am 10.01.2022 08:30
Ich verstehe das Problem irgendwie nicht, es wird doch in eurem Bundesland eine Quarantäneverordnung geben, wo klar geregelt ist, dass man bei positivem Schnelltest verpflichtet ist, einen PCR-Test zu machen, und bis zum Ergebnis ist man automatisch in Quarantäne. Eine entsprechende Bescheinigung wird der Arzt wohl ausstellen, wenn notwendig. Eine AU wäre bei Symptomlosigkeit quasi Betrug.

Beispiel Quarantäneverordnung NRW: "Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest
oder Coronaselbsttest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. "
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: XTinaG am 10.01.2022 08:46
Und in anderen Ländern ist das eben nicht der Fall. In Baden-Württemberg bspw. begründet ein positiver Selbsttest keine Pflicht zur Isolation.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: WasDennNun am 10.01.2022 09:13
Ich verstehe das Problem irgendwie nicht, es wird doch in eurem Bundesland eine Quarantäneverordnung geben, wo klar geregelt ist, dass man bei positivem Schnelltest verpflichtet ist, einen PCR-Test zu machen, und bis zum Ergebnis ist man automatisch in Quarantäne. Eine entsprechende Bescheinigung wird der Arzt wohl ausstellen, wenn notwendig. Eine AU wäre bei Symptomlosigkeit quasi Betrug.

Beispiel Quarantäneverordnung NRW: "Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest
oder Coronaselbsttest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. "
EDIT:
In NI gilt dies für den alleine am Küchentisch gemachten Selbsttest nicht.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: Ytsejam am 10.01.2022 09:45
Und in anderen Ländern ist das eben nicht der Fall. In Baden-Württemberg bspw. begründet ein positiver Selbsttest keine Pflicht zur Isolation.

EDIT:
In NI gilt dies für den alleine am Küchentisch gemachten Selbsttest nicht.

Nicht der Schnelltest begründet die Quarantäne, aber der zwangsweise dann folgende PCR-Test. Und das wird doch bei euch auch sein, oder etwa nicht?  :o
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: maiklewa am 10.01.2022 09:48
Bei uns ists so: wer ein positives Ergebnis vom Schnelltest hat, hat nicht zur Arbeit zu kommen und muss einen PCR-Test machen. Da es ja ausreicht, wenn man sagt, dass der Schnelltest positiv war und man daraufhin einen PCR-Test bekommt, und wenn man mit dem kein Problem hat, gab es wohl schon den einen oder anderen, der so ein, zwei Tage mal hat blaumachen können. Wird gemunkelt. Wer will eigentlich einen positiven Schnelltest anzweifeln? Das man den bzw. das Ergebnis faken kann, ist klar. Daher wird im Hause überlegt, dass Schnelltests nur noch im 4-Augen-Prinzip in Anwesenheit eines Vorgesetzten durchgeführt werden. Ob das aber bzgl. Privatsphäre ... duechsetzbar ist ...!? Auch soll zukünftig nicht mehr die AU am vierten, sondern gleich am ersten Tag vorgelegt werden müssen. Aber wenn ein Arzt ja einen aufgrund eines positiven Schnelltests und dann negativen PCR-Test nicht au melden darf? Gewisse Symptome kann man ja wiederum ohne Weiteres vortäuschen.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: XTinaG am 10.01.2022 09:50
In Baden-Württemberg ist das schlicht nicht der Fall.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: carriegross am 10.01.2022 12:41
Bei uns ists so: wer ein positives Ergebnis vom Schnelltest hat, hat nicht zur Arbeit zu kommen und muss einen PCR-Test machen. Da es ja ausreicht, wenn man sagt, dass der Schnelltest positiv war und man daraufhin einen PCR-Test bekommt, und wenn man mit dem kein Problem hat, gab es wohl schon den einen oder anderen, der so ein, zwei Tage mal hat blaumachen können. Wird gemunkelt. Wer will eigentlich einen positiven Schnelltest anzweifeln? Das man den bzw. das Ergebnis faken kann, ist klar. Daher wird im Hause überlegt, dass Schnelltests nur noch im 4-Augen-Prinzip in Anwesenheit eines Vorgesetzten durchgeführt werden. Ob das aber bzgl. Privatsphäre ... duechsetzbar ist ...!? Auch soll zukünftig nicht mehr die AU am vierten, sondern gleich am ersten Tag vorgelegt werden müssen. Aber wenn ein Arzt ja einen aufgrund eines positiven Schnelltests und dann negativen PCR-Test nicht au melden darf? Gewisse Symptome kann man ja wiederum ohne Weiteres vortäuschen.

Wie denn faken? O_O

Aber ja, es ist richtig, zumindest auch hier, hier will keiner den positiven Schnelltest sehen. Wie sollte man auch belegen können, dass der Schnelltest der eigene ist? Zum Arzt mitnehmen und zeigen? Per WA den Vorgesetzten und, oder dem Hausarzt schicken? In der Anleitung zu den Tests, die wir vom Arbeitgeber gestellt bekommen haben steht, dass man das Ergebnis nach 15 Minuten ablesen soll, aber nicht mehr nach 20 Minuten. Es ist also theoretisch und auch praktisch möglich, dass sich das Ergebnis in den 5 bzw. nach den 5 Minuten verändern kann. Schnelltests haben im Schnitt eine 98 %ige Genauigkeit. D. h., es wird immer mind. 2 von 100 Tests geben, die ein falsches Ergebnis anzeigen. Selbst der PCR-Test ist nicht zu 100 % genau!

Dass es den einen oder anderen gibt, der damit bereits und wiederholt Schindluder betreibt, wäre für mich keine Überraschung. Leider!

Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: WasDennNun am 10.01.2022 13:29
Und in anderen Ländern ist das eben nicht der Fall. In Baden-Württemberg bspw. begründet ein positiver Selbsttest keine Pflicht zur Isolation.

EDIT:
In NI gilt dies für den alleine am Küchentisch gemachten Selbsttest nicht.

Nicht der Schnelltest begründet die Quarantäne, aber der zwangsweise dann folgende PCR-Test. Und das wird doch bei euch auch sein, oder etwa nicht?  :o
Ja, aber der private Schnelltest begründet kein fernbleiben von der Arbeit, so wie er es einem auch nicht erlaubt als Ungeimpfter das Büro zu betreten. Oder als 2G+ Nachweis.

Die privaten Schnelltest kommen in der NI Verordnung nicht vor. Also können sie auch nichts bewirken.
Bürgertest ja.
Arbeitgebertests ebenfalls.
Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: MH am 13.01.2022 15:43
Wenn wir einen positiven Schnelltest hätten, können wir uns bei dem TL melden und werden somit als -Abwesend mit Zeitgutschrift- eingetragen, bis das Ergebnis des PCR Test da ist... Soviel Vertrauen ist vorhanden.

Wird zwar nicht passieren (zumindest in unserer Abteilung), da wir alle im Homeoffice arbeiten könnten, allerdings wäre es so, wenn man im Büro aufgrund der "Kunden" vor Ort sein müsste.

Ich denke, es kommt auf den AG an.

Titel: Antw:Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Beitrag von: MH am 13.01.2022 15:49
Bei uns ists so: wer ein positives Ergebnis vom Schnelltest hat, hat nicht zur Arbeit zu kommen und muss einen PCR-Test machen. Da es ja ausreicht, wenn man sagt, dass der Schnelltest positiv war und man daraufhin einen PCR-Test bekommt, und wenn man mit dem kein Problem hat, gab es wohl schon den einen oder anderen, der so ein, zwei Tage mal hat blaumachen können. Wird gemunkelt. Wer will eigentlich einen positiven Schnelltest anzweifeln? Das man den bzw. das Ergebnis faken kann, ist klar. Daher wird im Hause überlegt, dass Schnelltests nur noch im 4-Augen-Prinzip in Anwesenheit eines Vorgesetzten durchgeführt werden. Ob das aber bzgl. Privatsphäre ... duechsetzbar ist ...!? Auch soll zukünftig nicht mehr die AU am vierten, sondern gleich am ersten Tag vorgelegt werden müssen. Aber wenn ein Arzt ja einen aufgrund eines positiven Schnelltests und dann negativen PCR-Test nicht au melden darf? Gewisse Symptome kann man ja wiederum ohne Weiteres vortäuschen.

Wenn der AG schon solche Maßnahmen ergreifen möchte, scheint ihr ja viele positive Schnelltest zu haben? Und dementsprechend ggf. auch "Blaumacher" zu haben.  Ja, manche könnten das tatsächlich ausnützen.. Aber eigentlich sollte man sowas schon ernst nehmen und nicht daraus seinen Vorteil ziehen....indem man so tut als ob. Find ich nicht in Ordnung. Zumal man ggf. auch Kollegen mit reinziehen kann.