Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: klaus1111 am 13.01.2022 19:22

Titel: Trennung Scheidung
Beitrag von: klaus1111 am 13.01.2022 19:22
Hallo wie verhält es bei Trennung mit der Noch Ehefrau mit dem Familienzuschlag Stufe 1 und  Stufe 2.

Hier der konkrete Fall:
Beamter verheiratet 2 Kinder Frau arbeitet in der Freien Wirtschaft.
Mann zieht im Januar Zuhause aus, die Kinder bleiben bei der Mutter wohnen.
Scheidung wird im Januar eingereicht, die Frau erhält ab Februar das Kindergeld von Landeskasse.
Bekommt der Beamte im Trennungsjahr noch den Familienzuschlag Stufe 1 und 2 bzw erhält er ihn solange bis die Scheidung rechtskräftig ist?
Welche Pflichten hat der Beamte der Personalstelle gegenüber hinsichtlich der Trennung/Scheidung?

Vielen Dank schonmal vorab für die Antworten

MfG
Titel: Antw:Trennung Scheidung
Beitrag von: Max Bommel am 14.01.2022 06:02
Der FamZ Stufe 1 entfällt ab dem Monat nach Rechtskraft der Scheidung. U.U. kann bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ex-Frau weiter Anspruch bestehen. FamZ Stufe 2 steht auch nach der Scheidung zu, solange die Ex-Frau nicht durch Wechsel in den öD eigene Ansprüche hat bzw. durch Wiederheirat der neue Mann Anspruch auf Familienzuschlag hat.

Bezügestelle sollte sowohl über dauernd getrennt lebend, als auch rechtskräftige Scheidung informiert werden. Personalstelle in jedem Fall über die Scheidung. Beim getrennt lebend bin ich nicht sicher ob das dort interessiert.
Titel: Antw:Trennung Scheidung
Beitrag von: reeddoss am 19.01.2022 04:16
Der FamZ Stufe 1 entfällt ab dem Monat nach Rechtskraft der Scheidung. U.U. kann bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ex-Frau weiter Anspruch bestehen. FamZ Stufe 2 steht auch nach der Scheidung zu, solange die Ex-Frau nicht durch Wechsel in den öD eigene Ansprüche hat bzw. durch Wiederheirat der neue Mann Anspruch auf Familienzuschlag hat.

Bezügestelle sollte sowohl über dauernd getrennt lebend, als auch rechtskräftige Scheidung informiert werden. Personalstelle in jedem Fall über die Scheidung. Beim getrennt lebend bin ich nicht sicher ob das dort interessiert.
Danke, das hilft Gruß