Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: lalilu am 14.01.2022 12:53
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Hallo in die Runde!
Ich arbeite derzeit als Sachbearbeiter in der IT (E11-gehobener Dienst) in einer obersten Bundesbehörde und habe mich erfolgreich auf eine Stelle im höheren Dienst in derselben Behörde beworben. Laut Personalabteilung handelt es sich um eine Umsetzung.
Kann mir jemand sagen, wie es sich mit meinem noch nicht genommenen Urlaub aus letztem Jahr verhält? Behalte ich diesen? Oder müsste ich den noch vor dem Wechsel nehmen? Derzeit bin ich in E11 Stufe 2 eingeordnet. Werde ich beim Wechsel in E13 Stufe 1 eingruppiert oder behalte ich Stufe 2?
Danke schonmal :)
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Am Urlaub ändert sich nichts.
Nein.
13/1
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Eine Höhergruppierung führt mindestens in Stufe 2, § 17 Abs. 5 TVÖD. Bei Tarifbeschäftigten gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst. Noch hätte solcher Beamtenmurks irgendeine Bedeutung für Tarifbeschäftigte.
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...nur die Stufenlaufzeit beginnt wieder von vorn...
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Am Urlaub ändert sich nichts.
Nein.
13/1
Wir sind nicht im TV-L. Beim Bund behält man seine Stufe bzw. man kommt mindestens in Stufe 2.
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Auch im TV-L führt eine Höhergruppierung mindestens in Stufe 2.