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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LernenfuersLeben am 16.01.2022 23:08

Titel: Probezeitkündigung
Beitrag von: LernenfuersLeben am 16.01.2022 23:08
Hallo zusammen,
ich habe das extrem seltene "Schicksal", dass ich in der Probezeit im ö.D. gekündigt werde. Grund ist eine verspätete Meldung/Angabe bei Arbeitgeber.

Unabhängig davon, dass ich so oder so kaum Chancen habe dagegen vorzugehen, dies ist mir klar.

Können Sie mir einen Tipp geben, damit ich aus der für mich ohnehin schwierigen Situation wenigstens etwas Positives ziehen kann?

Sollte ich jetzt noch "krank werden", würde ich den Resturlaub vom AG ausbezahlt bekommen, soweit bekannt. Ist es korrekt, dass es "sinnvoller" ist, über die Kündigung hinaus krank zu sein, da dann die KK zahlt. Sonst würde ich ja höchstwahrscheinlich von der Agentur eine Sperre bekommen.

Gibt es sonst einen Kniff, den ich vllt noch anwenden könnte?

Ich danke im Voraus für alle Antworten und Hilfen!

Liebe Grüße
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Eukalyptus am 16.01.2022 23:29
Zunächst..

mein Beileid. Dumm gelaufen, sicherlich lernst du etwas daraus für das nächste Mal. Du solltest allerdings nicht daraus lernen, jetzt mit Krankschreibungen vielleicht noch ein paar Euro herausquetschen zu wollen. Falls dir das gelingen sollte, steht der Schaden (und damit meine ich den langfristigen weiteren Reputationsschaden für dich) in keinem Verhältnis zum begrenzten Nutzen.

Geh zur Arbeitsagentur, und schildere das Problem. Dann geht die Geschichte dort weiter, in Form von Arbeitsuche, ALG etc. pp. bis hoffentlich bald zum nächsten Job.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Lars73 am 17.01.2022 07:29
Du gehst davon aus, dass der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung und nicht reine Probezeitkündigung gegenüber der Arbeitsagentur angibt?

Ansonsten kann ich nur sagen, dass es immer sinnvoll ist gesund zu sein. Daneben ist eine Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit Betrug.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Organisator am 17.01.2022 08:22
Können Sie mir einen Tipp geben, damit ich aus der für mich ohnehin schwierigen Situation wenigstens etwas Positives ziehen kann?

Reflektieren, wie es zu der Situation kam und zukünftig vermeiden.
Die noch vorhandenen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis erfüllen.
Leistungen aus der Sozialversicherung (Kranken-/ Arbeitslosengeld) verhindern.
Schnellstmöglich eine neue Tätigkeit finden.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: LernenfuersLeben am 17.01.2022 09:28
Ihr würdet beim Arbeitgeber, der euch wenigen einer (meiner Meinung nach) Kleinigkeit kündigt, weiterarbeiten? Ok, aber was wäre der Vorteil, dies zu tun? Neuen Arbeitgeber finden, natürlich. Innerhalb von 2 Wochen jedoch schwierig. Das heißt, der Lebenslauf ist so oder so versaut. Bezüglich Arbeitszeugnis, damit werde ich ebenfalls nichts positives anfangen können. Egal ob man nun noch arbeitet oder eben nicht.

Was der Arbeitgeber angibt, weiß ich nicht, aber ich denke schon, dass er korrekt eine Probezeitkündigung eintragen wird. Die Sperre erhält man ja trotzdem, oder?

Danke im Voraus.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: XTinaG am 17.01.2022 09:33
Verträge sind einzuhalten. Das ist die Basis unserer Rechtsordnung. Sollte der Arbeitgeber sich auch überlegen, ob er seine Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis noch gegenüber einem ohnehin gekündigten Arbeitnehmer erfüllen solle? Du zeigst mehr als deutlich, daß der Arbeitgeber mit der Kündigung Deines Arbeitsverhältnisses alles richtig gemacht hat! Und ich hoffe, andere Arbeitgeber bleiben dauerhaft von Dir verschont.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Organisator am 17.01.2022 09:53
Ihr würdet beim Arbeitgeber, der euch wenigen einer (meiner Meinung nach) Kleinigkeit kündigt, weiterarbeiten? Ok, aber was wäre der Vorteil, dies zu tun?
Weiterhin Entgelt zu erhalten. Schließlich hast du doch einen Arbeitsvertrag, der im Wesentlichen auf den Austausch von Entgelt gegen Arbeit beruht?

Neuen Arbeitgeber finden, natürlich. Innerhalb von 2 Wochen jedoch schwierig.
Zumindest übergangsweise ist es sehr leicht einen neuen Job zu finden

Das heißt, der Lebenslauf ist so oder so versaut. Bezüglich Arbeitszeugnis, damit werde ich ebenfalls nichts positives anfangen können. Egal ob man nun noch arbeitet oder eben nicht.
Unabhängig davon, dass du dich vertraglich zur Arbeitsleistung verpflichtet hast, würdest du dir mit Schwänzen noch viel mehr versauen.
Als neuer Arbeitgeber würde ich mich beim alten Arbeitgeber hinsichtlich der Probezeitkündigung erkundigen. Und wenn ich dann höre, dass du nach der Kündigung nicht mehr zur Arbeit erschienen bist, hättest du auch beim potentiellen neuen AG keine Chance.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Lars73 am 17.01.2022 09:55
Eine reine Probezeitkündigung des Arbeitgebers begründet keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Natürlich würde ich bis zum letzten Tag meinen Vertrag erfüllen.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Kryne am 17.01.2022 10:12
Bei uns gab es vor etlichen Jahren einmal so einen Fall.

Dem MA hat man dann aber nach Kündigung mitgeteilt, dass er nicht mehr kommen braucht. Sehen wir es mal ganz realistisch. Nach einer Kündigung wird der MA keine sinnvolle Arbeitsleistung mehr erbringen können / wollen.

Viel mehr ist in der Praxis zu befürchten, dass durch den gekündigten MA noch verdeckt "Sabotage" aus Zorn ausgeübt wird. Habe da auch schon eine Story gehört, bei der ein gekündigter Mitarbeiter unzählige wichtige Akten geschreddert hat, was man ihm aber niemals nachweisen konnte.

Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: LernenfuersLeben am 17.01.2022 11:15
Erstmal wirklich vielen Dank für das Feedback. Es waren wirklich sinnvolle Aussagen dabei. Natürlich ist die Enttäuschung groß, dennoch will ich natürlich niemanden schade, um Himmels Willen.

Ich möchte gern erfahren, warum eine Krankschreibung vom Arzt falsch ist, wenn man sich mental nicht in der Lage fühlt weiterzuarbeiten. Warum ist dies ein Schwänzen oder gar Nichterfüllung der Arbeitsleistung bzw Nichterfüllung des Vertrages?

Soll in der Praxis bei 90% der Fälle vorkommen, bei dieser Konstellation, hatte mir mal jemand aus dem Personalbereich gesagt (ohne Gewähr).
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: XTinaG am 17.01.2022 11:17
Wer wegen einer Wartezeitkündigung mental nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, ist generell ungeeignet für eine abhängige Beschäftigung. Oder das Leben an sich.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: LernenfuersLeben am 17.01.2022 11:49
Interessante Aussage, dies entscheidet aber glaube ich der Arzt und nicht du, oder?;)

Was wäre denn nun ganz praktisch besprochen der Vorteil für mich und/oder dem AG, wenn ich mich krank auf Arbeit schleppe und die 3 Wochen noch abreiße? Jetzt mal wirklich realistisch.

Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: LernenfuersLeben am 17.01.2022 11:52
Wäre die Jobsuche in der Zeit nicht sinnvoller? Ihr würdet erstmal in die Arbeitslosigkeit rutschen und dann suchen? Dann hat man zumindest Zeit…
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: XTinaG am 17.01.2022 11:53
Dieses Werturteil treffe ich ganz alleine. Ich sehe auch nicht, welchen Wert die Aussage eines Arztes dazu haben sollte.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Mask am 17.01.2022 12:03

Sollte ich jetzt noch "krank werden", würde ich den Resturlaub vom AG ausbezahlt bekommen, soweit bekannt. Ist es korrekt, dass es "sinnvoller" ist, über die Kündigung hinaus krank zu sein, da dann die KK zahlt. Sonst würde ich ja höchstwahrscheinlich von der Agentur eine Sperre bekommen.

Gibt es sonst einen Kniff, den ich vllt noch anwenden könnte?

Sollte ich "krank werden" in Anführungszeichen, die Feststellung dass es "sinnvoller" ist über die Kündigung hinaus krank zu sein sowie die Frage nach noch einem "Kniff".

Du wunderst dich doch nicht ernsthaft dass die Leute hier Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit haben oder ?
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: LernenfuersLeben am 17.01.2022 12:17
Es ging um eine Hilfestellung und Frage. Ich habe Varianten angesprochen, nicht dass ich diese passiert sind oder passieren werden. Soll Frau X nach der Kündigung noch einen Blumenstrauß mitbringen? Ich will mal jemanden von euch sehen, der da noch arbeiten kann. Thema Motivation?

Finds schade, dass so wenige Leute hier eine ehrliche Meinung abgeben. Klar solange ich nicht betroffen bin, hab ich gut reden….
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: LernenfuersLeben am 17.01.2022 12:22
@Eukalyptus

Dürfte ich nochmal nachfragen, wie du das genau meinst mit dem Reputationsschaden? Was soll ab einer Kündigung (Probezeit hin oder her) jetzt noch besser werden? Im Lebenslauf wirds mit Sicherheit nicht drin stehen…
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: XTinaG am 17.01.2022 12:26
Es ging um eine Hilfestellung und Frage. Ich habe Varianten angesprochen, nicht dass ich diese passiert sind oder passieren werden. Soll Frau X nach der Kündigung noch einen Blumenstrauß mitbringen? Ich will mal jemanden von euch sehen, der da noch arbeiten kann. Thema Motivation?

Finds schade, dass so wenige Leute hier eine ehrliche Meinung abgeben. Klar solange ich nicht betroffen bin, hab ich gut reden….

Du kannst Dir gewiß sein, daß meine Meinung wie auch meine Verachtung absolut ehrlich sind.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2022 12:34
Wäre die Jobsuche in der Zeit nicht sinnvoller? Ihr würdet erstmal in die Arbeitslosigkeit rutschen und dann suchen? Dann hat man zumindest Zeit…
Interessant, du bist nicht in der Lage zur Jobsuchen, während du deine Arbeitsleistung erbringst?
Solltest du zu einem VG müssen, muss dich dein AG eh freistellen oder du nimmst Urlaub.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: FGL am 17.01.2022 12:54
Soll Frau X nach der Kündigung noch einen Blumenstrauß mitbringen?
Gehört das zu ihren arbeitsvertraglichen Pflichten?
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: pommes am 17.01.2022 13:01
Soll Frau X nach der Kündigung noch einen Blumenstrauß mitbringen?
Gehört das zu ihren arbeitsvertraglichen Pflichten?

Falls ja empfehle ich einen Strauß Diesteln :)
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Organisator am 17.01.2022 13:19
Finds schade, dass so wenige Leute hier eine ehrliche Meinung abgeben. Klar solange ich nicht betroffen bin, hab ich gut reden….

Es gab hier ausschließlich ehrliche Meinungen. Und wie ein Reputationsschaden auch außerhalb von Arbeitszeugnissen wirken kann, habe ich beschrieben.

Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Bastel am 17.01.2022 13:46
Es ging um eine Hilfestellung und Frage. Ich habe Varianten angesprochen, nicht dass ich diese passiert sind oder passieren werden. Soll Frau X nach der Kündigung noch einen Blumenstrauß mitbringen? Ich will mal jemanden von euch sehen, der da noch arbeiten kann. Thema Motivation?

Finds schade, dass so wenige Leute hier eine ehrliche Meinung abgeben. Klar solange ich nicht betroffen bin, hab ich gut reden….

Was willst du von den Leuten hören? Mach Krank, bleib daheim?

Weshalb passiert einem sowas dämmliches wie das verspätete Abgeben einer Krankmeldung?
Und Warum macht der Laden darum so ein Trara? Wegen sowas ein neues Stellenbesetzungsverfahren eröffnen? Eventuell warst du auch einfach nicht geeignet für die Stelle.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: ich1974 am 17.01.2022 13:50
"Überstunden abbummeln" und Resturlaub nehmen und in die neue Jobsuche investieren.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Organisator am 17.01.2022 13:59
"Überstunden abbummeln" und Resturlaub nehmen und in die neue Jobsuche investieren.

Nee, geht ja nicht. Wie im anderen Thread formuliert überlegt die TE ja "krank" zu sein und Wege zu finden, um den AG zur Ausszahlung der "Überstunden" zu zwingen.

Über solche AN freut sich jeder neue AG ;)
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: ich1974 am 17.01.2022 14:09
Genau ;)
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2022 14:46
@Eukalyptus

Dürfte ich nochmal nachfragen, wie du das genau meinst mit dem Reputationsschaden? Was soll ab einer Kündigung (Probezeit hin oder her) jetzt noch besser werden? Im Lebenslauf wirds mit Sicherheit nicht drin stehen…
Da kann man solche Sprüche wie:
Man sieht sich immer zweimal
klopfen.

Im Ernst: Man wird wegen einer Lappalie nicht in der Probezeit gekündigt.
Falls doch: Sei froh, dass du nicht mehr bei dem Laden bist, dass wäre dann ja ein Ätzladen.
Andernfalls: Einfach mal an die Nase fassen und schauen, ob das nicht der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Wdd3 am 17.01.2022 14:56
Wäre die Jobsuche in der Zeit nicht sinnvoller? Ihr würdet erstmal in die Arbeitslosigkeit rutschen und dann suchen? Dann hat man zumindest Zeit…

Ich habe mir meine Jobs immer während meiner Freizeit gesucht.
Ich habe nicht gewusst das man dafür AU oder arbeitslos sein muss... :o
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: LernenfuersLeben am 17.01.2022 15:11
Achtung kurzer Spoiler- diesen Fall hatte meine Freundin vor einem Jahr. Sie hat brav “durchgezogen”. Was hat es ihr gebracht? Nichts, da das Arbeitszeugnis bestimmt keine Note besser wurde und die Kündigung auch nicht zurück genommen wurde. Ich glaube auch nicht, dass sie in dieser Verwaltung nochmal arbeiten möchte. Für uns war es im Nachgang mit etwas Abstand nochmal interessant, was es für Wege aus der Situation gibt.

Und an die eigene Nase hat sie sich gefasst, keine Sorge. Wir haben lange darüber diskutiert.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Organisator am 17.01.2022 15:16
diesen Fall hatte meine Freundin vor einem Jahr.

Der Eingangspost klang aber anders:

ich habe das extrem seltene "Schicksal", dass ich in der Probezeit im ö.D. gekündigt werde.

Haste Angst, dass man Dir auf die Schliche kommt  :o
Könnte schon zu spät sein ;)
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: XTinaG am 17.01.2022 15:17
Warum sollte es andere Wege geben als die Erfüllung des Vertrages? Die gibt es zwar, aber dann ist man halt ein Krimineller.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2022 15:32
Warum sollte es andere Wege geben als die Erfüllung des Vertrages? Die gibt es zwar, aber dann ist man halt ein Krimineller.
Oder Mental schwach, weil man in eine Kündigungsdepression fällt.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Max am 17.01.2022 22:08
Was ist eine "verspätete Meldung"? Wegen so etwas wird man gekündigt? Und deine Freundin hat es 1 Jahr vorher auch schon geschafft eine Probezeitkündigung einzufahren?
Sachen gibt's, die gibt's gar nicht  :o
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: MH am 18.01.2022 12:02
In der Probezeit wird man nie einfach "so" gekündigt. Bei uns muss man eine solche Kündigung vor dem ÖPR SEHR gut begründen können...

Deshalb bezweifle ich, dass es nur eine Kleinigkeit war.

Es ist eine Charaktersache, ob man es bis zum Ende durchzieht, oder nicht. Ob man wieder aufsteht, wenn man hingefallen ist, oder eben liegen bleibt. 🤷. 

Die Entscheidung liegt nur bei dir. Von krank machen, so wie es sich für mich anhört, halte ich rein garnichts.

Nach Stellen kannst du auch in der Freizeit suchen...,wie Dutzende andere auch...
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: Fragmon am 18.01.2022 14:18
Eine Probezeit muss vor dem ÖPR gar nicht "sehr gut" begründet werden. Er ist anzuhören und dafür sind im die Gründe der Kündigung zu nennen. Was er mir darauf antwortet kann mir egal sein.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: was_guckst_du am 18.01.2022 14:33
...genau...in der Probezeit kann sogar grundlos gekündigt werden...da kann man als PR quaken, wie man möchte....wenn es die Verwaltung drauf anlegt, interessiert das Quaken niemanden...
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: XTinaG am 18.01.2022 15:02
Es genügt die pauschale Mitteilung der Wertung, daß die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Die Wertung selbst unterliegt nicht der Überprüfung des BR/PR.
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: was_guckst_du am 18.01.2022 15:09
...man kann auch angeben, dass einem die Nase nicht passt...Kündigungsschutz und damit verbundene "Verfahren" gibts erst nach 6 Monaten...
Titel: Antw:Probezeitkündigung
Beitrag von: XTinaG am 18.01.2022 15:15
Kündigungsschutz und Beteiligung sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel. In einer ordentlichen Kündigung müssen nie Gründe genannt werden, auch nach der Wartezeit nicht. Dem BR/PR sind bei der Beteiligung jedoch Gründe zu nennen. Das kann auch ein pauschales und unbegründetes Werturteil sein. Ansonsten ist die Beteiligung nicht ordnungsgemäß erfolgt und auch eine Wartezeitkündigung unwirksam - wenn sie denn angegriffen wird.