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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Thiania am 17.01.2022 11:49
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Hallo zusammen,
könnt ihr mir erklären/sagen ob es möglich ist von einer Kommune abgeordnet (Abordnung mit Ziel der Versetzung) zu werden, wenn man beim Land angestellt ist!? :) Grund ist eine Bewerbung auf eine Stelle bei einer Kommune bei bestehender Anstellung bei einer Oberbehörde des Landes als Angestellte/r
Ich danke schon mal!
Viele Grüße
Thia
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Wenn man beim Land angstellt ist, kann man nur zu und nicht von einer Kommune abgeordnet werden. Das ist möglich, eine anschließende Versetzung hingegen nicht.
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Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1:
1.Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
2.Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
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Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1:
1.Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
2.Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Super das ist sehr hilfreich!
D.h die Kommune könnte mich im Rahmen einer Abornung ausgeliehen bekommen von meinem Dienstherren, was zb die Probezeit sein könnte. Wie würde das dann ausschauen, wenn die Kommune mich behalten wöllte?!
LG
Thia
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Kündigen beim Land, neuer Vertrag bei der Kommune. Achtung, § 1 I KSchG beachten.
Edit: Und natürlich die Stufe vorher sauber klären, da wie mein Nachredner sagt eine Einstellung vorliegt.
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Du hast keinen Dienstherrn. Du hast einen Arbeitgeber! Und mit dem mußt Du das Arbeitsverhältnis beenden (Kündigung, Aufhebungsvertrag), um dann ein neues mit der Kommune als Arbeitgeber einzugehen, was dann eine Einstellung ist.
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Du hast keinen Dienstherrn. Du hast einen Arbeitgeber! Und mit dem mußt Du das Arbeitsverhältnis beenden (Kündigung, Aufhebungsvertrag), um dann ein neues mit der Kommune als Arbeitgeber einzugehen, was dann eine Einstellung ist.
Okay. Alles klar! Ich dachte für Angestellte heißt das auch Dienstherr! :) Das heißt so eine "geschmeidige" Lösung wie für Beamte mit einer Abordnung und einer daraus erfolgenden Übernahme gibt es für Angestellte nicht?!
Viele Grüße
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Nein. Arbeitnehmer besitzen nämlich ein Vertragverhältnis auf Augenhöhe mit ihrem Arbeitgeber und können von diesem nicht wie Vieh verschachert werden.