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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Isi am 17.01.2022 14:56

Titel: Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: Isi am 17.01.2022 14:56
Kurze Frage aus einer Welt die nicht die meine ist:

Kommunaler Kindergarten (alle haben Standard VKA Verträge) stellt von monatlich neu gefassten auf "festen" Dienstplan um:

Dieser Dienstplan beinhaltet nun die kompletten zu leistenden Stunden der Arbeitnehmer und soll unbefristet gelten.  Die Meisten Mitarbeiter haben eine 3 oder 4 Tage Woche, bekommen dabei alle weiter 30 Tage Urlaub. Wenn der Urlaub genommen wird schreiben die Mitarbeiter ihre "Durchschnittsstundenzahl" am betreffenden Tag ein:

Also bei 50% Teilzeit 3,8 Stunden etc.

Nun passiert folgendes: Die Mitarbeiter nehmen an Tagen Urlaub an denen sie nicht arbeiten müssten und bekommen dafür "Gutschriften" auf ihrem Stundenkonto.
Wer an 2 Tagen je 10 Stunden Arbeitet (Mo - Di) und dann drei Tage Urlaub hat (Mi-Fr) beendet die Woche also mit +15 Stunden (Mehrarbeit bei Teilzeit).
Nimmt der AN aber Mo-Di Urlaub und hat die restliche Woche frei hat er ein Minus von 11,9 Stunden.

Wenn der AN die Ganze Woche Urlaub nimmt (also 5 Tage) ist sein Stundenkonto entsprechend bei 0.

Überstunden schreiben die Betreffenden extra auf - die werden auch als Überstunden geführt aber es gibt kein Arbeitszeitkonto, die bleiben halt dann mal da so irgendwie auf dem Papier wie auch immer aufgeschrieben...
Und dann genommen - wenn man also Überstunden nimmt und dann mit Urlaub kombiniert werden für Montag und Dienstag 20 Stunden abgezogen vom Überstundenkonto - aber es kommen (bei 50% Arbeitszeit) wieder +
15 dazu - für Mittwoch bis Freitag.

Unabhängig davon, dass das absolut unübersichtlich ist: Machen das viele Kommunen so, ist das überhaupt legal? Meines Erachtens nach sollten die Urlaubstage nach den regelmäßigen wöchentlichen Tagen berechnet werden (also ich mach das so) und dann Urlaubstage bzw. die dann zu leistenden Stunden aus der Rechnung entfernt werden - liege ich da falsch?

Grüße
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: XTinaG am 17.01.2022 15:15
Das ist tarif- und, sofern der Mindesturlaub betroffen ist, gesetzwidrig. Der Urlaub bemißt sich nach den Arbeitstagen, ggfs. auch nach einer Durchschnittsberechnung bei unregelmäßiger Inanspruchnahme. Wie mit Überstunden zu verfahren ist, ist tariflich geregelt.
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: WasDennNun am 17.01.2022 15:30
Dieser Dienstplan beinhaltet nun die kompletten zu leistenden Stunden der Arbeitnehmer und soll unbefristet gelten.  Die Meisten Mitarbeiter haben eine 3 oder 4 Tage Woche, bekommen dabei alle weiter 30 Tage Urlaub. Wenn der Urlaub genommen wird schreiben die Mitarbeiter ihre "Durchschnittsstundenzahl" am betreffenden Tag ein:

Also bei 50% Teilzeit 3,8 Stunden etc.

Nun passiert folgendes: Die Mitarbeiter nehmen an Tagen Urlaub an denen sie nicht arbeiten müssten und bekommen dafür "Gutschriften" auf ihrem Stundenkonto.
Wer an 2 Tagen je 10 Stunden Arbeitet (Mo - Di) und dann drei Tage Urlaub hat (Mi-Fr) beendet die Woche also mit +15 Stunden (Mehrarbeit bei Teilzeit).
Nimmt der AN aber Mo-Di Urlaub und hat die restliche Woche frei hat er ein Minus von 11,9 Stunden.

Wenn der AN die Ganze Woche Urlaub nimmt (also 5 Tage) ist sein Stundenkonto entsprechend bei 0.
So weit alles gut.
Zitat
Und dann genommen - wenn man also Überstunden nimmt und dann mit Urlaub kombiniert werden für Montag und Dienstag 20 Stunden abgezogen vom Überstundenkonto - aber es kommen (bei 50% Arbeitszeit) wieder +
15 dazu - für Mittwoch bis Freitag.
Das habe ich jetzt noch nicht verstanden.
Wieso 15h dazu? und oben 11,9 Minus?

Wenn sie Montag Dienstag Urlaub nehmen, dann wird ihnen 20h abgezogen?
Das ist dann ja fehlerhaft, dass müssten dann ja 2/5 der WE zeit sein.

Wie ist denn da jetzt die Verteilung 3,8 pro Tag? 3*3,8 <> 11,9

Zitat
Unabhängig davon, dass das absolut unübersichtlich ist: Machen das viele Kommunen so, ist das überhaupt legal? Meines Erachtens nach sollten die Urlaubstage nach den regelmäßigen wöchentlichen Tagen berechnet werden (also ich mach das so) und dann Urlaubstage bzw. die dann zu leistenden Stunden aus der Rechnung entfernt werden - liege ich da falsch?
zumindest sind die obigen Zahlen nicht in sich schlüssig.

Entweder man hat eine Gleichverteilung der Sollarbeitsstunden und 30 Tage Urlaub.
Bei 20h Woche dann halt 5x4h Soll und wenn man Mo Di jeweils 10h arbeitet, dann hat man da halt 12hplus gemacht die dann Mi-Fr wieder abgebaut werden.
Und wenn sie Mo Di Urlaub machen und Mi-Fr nicht arbeiten, dann haben sie halt 12 Minusstunden.

Und wenn man Mo/Di 20h Arbeitet und Mi-Fr Urlaub macht, dann hat man halt 12h PLus die Woche....

Oder man hat fixe Arbeitstage mit Sollarbeitszeite (hier Mo Di 10h und Mi-Fr 0, dann hat sind es aber auch nur 2/5*30 Urlaubstage
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: XTinaG am 17.01.2022 18:04
Dieser Dienstplan beinhaltet nun die kompletten zu leistenden Stunden der Arbeitnehmer und soll unbefristet gelten.  Die Meisten Mitarbeiter haben eine 3 oder 4 Tage Woche, bekommen dabei alle weiter 30 Tage Urlaub. Wenn der Urlaub genommen wird schreiben die Mitarbeiter ihre "Durchschnittsstundenzahl" am betreffenden Tag ein:

Also bei 50% Teilzeit 3,8 Stunden etc.

Nun passiert folgendes: Die Mitarbeiter nehmen an Tagen Urlaub an denen sie nicht arbeiten müssten und bekommen dafür "Gutschriften" auf ihrem Stundenkonto.
Wer an 2 Tagen je 10 Stunden Arbeitet (Mo - Di) und dann drei Tage Urlaub hat (Mi-Fr) beendet die Woche also mit +15 Stunden (Mehrarbeit bei Teilzeit).
Nimmt der AN aber Mo-Di Urlaub und hat die restliche Woche frei hat er ein Minus von 11,9 Stunden.

Wenn der AN die Ganze Woche Urlaub nimmt (also 5 Tage) ist sein Stundenkonto entsprechend bei 0.
So weit alles gut.

Inwiefern wäre dabei alles gut?
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: Isi am 18.01.2022 14:35
Das habe ich jetzt noch nicht verstanden.
Wieso 15h dazu? und oben 11,9 Minus?

Wenn sie Montag Dienstag Urlaub nehmen, dann wird ihnen 20h abgezogen?
Das ist dann ja fehlerhaft, dass müssten dann ja 2/5 der WE zeit sein.

Wie ist denn da jetzt die Verteilung 3,8 pro Tag? 3*3,8 <> 11,9

Zitat
Unabhängig davon, dass das absolut unübersichtlich ist: Machen das viele Kommunen so, ist das überhaupt legal? Meines Erachtens nach sollten die Urlaubstage nach den regelmäßigen wöchentlichen Tagen berechnet werden (also ich mach das so) und dann Urlaubstage bzw. die dann zu leistenden Stunden aus der Rechnung entfernt werden - liege ich da falsch?
zumindest sind die obigen Zahlen nicht in sich schlüssig.

Entweder man hat eine Gleichverteilung der Sollarbeitsstunden und 30 Tage Urlaub.
Bei 20h Woche dann halt 5x4h Soll und wenn man Mo Di jeweils 10h arbeitet, dann hat man da halt 12hplus gemacht die dann Mi-Fr wieder abgebaut werden.
Und wenn sie Mo Di Urlaub machen und Mi-Fr nicht arbeiten, dann haben sie halt 12 Minusstunden.

Und wenn man Mo/Di 20h Arbeitet und Mi-Fr Urlaub macht, dann hat man halt 12h PLus die Woche....

Oder man hat fixe Arbeitstage mit Sollarbeitszeite (hier Mo Di 10h und Mi-Fr 0, dann hat sind es aber auch nur 2/5*30 Urlaubstage

Auf den Stundenzetteln wird mit 39 Wochenstunden (Vollarbeitszeit) gerechnet. 39,5 Stunden sind die Regelarbeitszeit, 0,5 Stunden pro Woche gibt es pauschal (fürs Türen aufmachen keine Ahnung).
Bei Teilzeit wird dann jeweils verkürzt.
7,8 Stunden sind dann die Regelarbeitszeit bei Vollbeschäftigung (täglich).

Da aber alle Teilzeitbeschäftigte sind arbeitet niemand 5 Tage - sondern jeweils nur 2 oder 4. Dann eben länger. Es haben aber alle 30 Tage Urlaub und der Urlaub wird dann anteilig ins Stundenkonto eingetragen - wer also nur an Arbeitstagen Urlaub nimmt macht Minusstunden.

Ist das legal? Ich denke doch nicht ...
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: XTinaG am 18.01.2022 14:59
Nein, ist es nicht. Es führt spätestens bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs zu einer unzulässigen Benachteiligung des Arbeitnehmers gegenüber der korrekten Berechnung.
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2022 15:18
Nein, ist es nicht. Es führt spätestens bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs zu einer unzulässigen Benachteiligung des Arbeitnehmers gegenüber der korrekten Berechnung.
Inwiefern wäre bei einer Gleichverteilung der Arbeitszeit es nicht legal 2 Tage Urlaub zu machen und 3 Tage der Arbeit fernzubleiben (sofern die Regelungen für die Arbeitszeit dies zulassen) und dadurch Minus Stunden aufzubauen (oder plus Stunden abzubauen)?

@ Isi:
Zitat
Also bei 50% Teilzeit 3,8 Stunden etc.

Nun passiert folgendes: Die Mitarbeiter nehmen an Tagen Urlaub an denen sie nicht arbeiten müssten und bekommen dafür "Gutschriften" auf ihrem Stundenkonto.
Wer an 2 Tagen je 10 Stunden Arbeitet (Mo - Di) und dann drei Tage Urlaub hat (Mi-Fr) beendet die Woche also mit +15 Stunden (Mehrarbeit bei Teilzeit).
Nimmt der AN aber Mo-Di Urlaub und hat die restliche Woche frei hat er ein Minus von 11,9 Stunden.
Bei jemanden mit 3,8 Tagessollarbeitszeit ergibt sich bei mir:
20 h Mo Di gearbeitet Soll 7,6 macht plus 12,4 und nicht 15 plus. 3 Tage Urlaub +- 0h Woche beendet mit 12,4 Plus
 Mo Di Urlaub +- 0h 3 Tage minus 3,8 11,4 Stunden minus.

Mo Di 20h gearbeitet plus 12,4 Mi-Fr nicht gearbeitet minus 11,4 Woche beendet mit plus 1h

Wo ist da das Problem?
Sofern es flexible Arbeitszeiten gibt.

Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: XTinaG am 18.01.2022 15:20
Die Arbeitszeit ist ja nicht gleichmäßig verteilt. Und auch nicht auf 5 Tage pro Woche.
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2022 15:36
Kann der AG nicht jede Woche - für besagte Konstellation - Mo Di die 10h Arbeit (einvernehmlich oder per Anweisung) einfordern und dann Mi-Fr abfeiern lassen?

Muss in so einer Konstellation auf 2 Tage Woche umgestellt werden, inkl. Reduktion auf 12 Urlaubstage?
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: XTinaG am 18.01.2022 15:47
Die Urlaubsberechnung ist zwingend entsprechend der Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitstage pro Woche vorzunehmen. Die Krux ist, daß eben nicht so einfach umgerechnet wird, wenn die Verteilung sich ändert. Durch die Rechtsprechung von BAG und EuGH gehen die Umrechnungen stets zugunsten des Arbeitnehmers aus. Die „Vereinfachung“ durch eine rechnerische Gleichverteilung stellt also eine Benachteiligung dar. Und die ist rechtswidrig.
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: Isi am 18.01.2022 16:09
Die Urlaubsberechnung ist zwingend entsprechend der Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitstage pro Woche vorzunehmen. Die Krux ist, daß eben nicht so einfach umgerechnet wird, wenn die Verteilung sich ändert. Durch die Rechtsprechung von BAG und EuGH gehen die Umrechnungen stets zugunsten des Arbeitnehmers aus. Die „Vereinfachung“ durch eine rechnerische Gleichverteilung stellt also eine Benachteiligung dar. Und die ist rechtswidrig.

Vielen Dank für diese erhellende Antwort!
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2022 16:15

Es ist also nicht erlaubt, einvernehmlich arbeitsvertraglich zu vereinbaren, dass eine Gleichverteilung der Soll-Arbeitsstunden vorgenommen wird, obwohl man regelmäßiger seine Arbeit nur Mo/Di ableistet?

Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: XTinaG am 18.01.2022 16:52
Das ist zutreffend. Sowohl die tariflichen Regelungen zum Urlaub als auch die gesetzlichen Regelungen zum Mindesturlaub sind diesbezüglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers einzelvertraglich abdingbar.
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2022 17:01
Und es ist nicht mit dem Direktionsrecht vereinbar, wenn der AG regelmäßig von einem TZ Beschäftigten verlangt, dass er Mo-Di länger arbeiten soll?
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: XTinaG am 18.01.2022 17:03
Durchaus. Aber dadurch verteilt sich die Arbeitszeit eben auf zwei Tage und entsprechend ist der Urlaubsanspruch zu berechnen.
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: WasDennNun am 18.01.2022 17:12
Und wenn ein AN (sofern es die DV zur Arbeitszeit erlaubt) regelmäßig Arbeitszeit in 4 Tage erledigt und Fr immer frei macht, dann müsste der AG entsprechend auch den Urlaubsanspruch ändern?
Titel: Antw:Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub
Beitrag von: XTinaG am 18.01.2022 17:35
Wird die geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers bei stetigem Entgelt auf einem Gleitzeitkonto oder einem Konto für flexible Arbeitszeiten erfasst, handelt es sich um die Möglichkeit der Nacharbeit von schon bezahlter Arbeitsleistung oder die Vorleistung auf noch nicht bezahlte Arbeit. An der geschuldeten Arbeitsleistung und deren Verteilung ändert sich durch die Dispositionsmöglichkeit nichts. Mithin ändert sich auch der Urlaubsanspruch nicht. Legt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit fest und ändert sich dadurch auch die Verteilung auf eine andere Zahl von Arbeitstagen pro Woche, ändert sich somit auch die Verteilung der geschuldeten Arbeitsleistung und somit ggfs. der Urlaubsanspruch.