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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Malu19 am 19.01.2022 20:19

Titel: Bescheinigung über Stufenzuordnung
Beitrag von: Malu19 am 19.01.2022 20:19
Hallo,

darf mein neuer Arbeitgeber von mir vor Einstellung eine Bescheinigung der Entgeltgruppe und - stufe beim bzw. vom alten Arbeitgeber verlangen?
Hatte dies jemand von euch schon einmal bei einem Arbeitgeberwechsel?
Danke für eure Hilfe.
Titel: Antw:Bescheinigung über Stufenzuordnung
Beitrag von: cyrix42 am 20.01.2022 02:10
Moin,

der (neue) AG kann und darf die zuvor bei einem anderen AG erreichte Stufe und auch die dort schon absolvierte Stufenlaufzeit anerkennen, muss dies aber nicht. (Einzige Pflicht bei Einstellung ist bei >= einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung Stufe 2 und bei >=3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung Stufe 3, jeweils mit neu startender Stufenlaufzeit.) Um die Kann-Regelung anwenden zu können, braucht der neue AG natürlich die relevanten Informationen...
Titel: Antw:Bescheinigung über Stufenzuordnung
Beitrag von: Lars73 am 20.01.2022 06:36
Man muss sie nicht liefern. Ggf. kommt man dann halt in Stufe 1.