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		Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: LWO am 25.01.2022 14:34
		
			
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				Hallo liebe Gemeinde,
 ich arbeite in einem Bereich mit Stellenprinzip (TV-L). In Zusammenhang mit der Einstellung von Vertretungen für bspw. EZ o.ä. habe ich in Kombi mit dem Thema Vollzeit und Teilzeit Fragen:
 
 Beispielkonstellationen:
 1 Stelle (hier Vollzeit = 40h); besetzt mit 40h--> geht in MuschG/EZ--> Nachbesetzung mit 40h
 1 Stelle, Besetzung Grund auf mit 30h --> Stelleninhaber geht in MuschG/EZ --> Nachbesetzung 30h, richtig!?
 1 Stelle , im Ursprung VZ besetzt, Stelleninhaber hat ArbZ befristet auf 30h reduziert --> während der TZ MuschG/EZ --> Nachbesetzung ist wie möglich?
 
 
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				Mutterschutz/Elternzeit wird in der Regel befristet "nachbesetzt". Daher brauchst du gar keine Stellen, auf denen du die befristeten Mitarbeiter führst. Geld reicht.