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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: pazza am 26.01.2022 17:05

Titel: Höhergruppierung von Entgeltgruppe 9a auf 9b
Beitrag von: pazza am 26.01.2022 17:05
Hallo,

ich bin zum 01.01.2019 mit Entgeltgruppe 9a in Stufe 3 eingestellt worden. Zum 01.07.2020 erfolgte die Höhergruppierung in dei Entgeltgruppe 9b, da ich ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich eingearbeitet war. (Die Stelle ist grundsätzlich mit Entgeltgruppe 9b eingestuft). Nun bin ich zum 01.01.2022 ja eigentlich 3 Jahre dabei und müsste damit in die Stufe 4 kommen. Durch die Höhergruppierung habe ich aber meine vorherige Stufenlaufzeit verloren. Ist das korrekt so - ich meine gelesen zu haben, dass die Stufenlaufzeit bei der Höhergruppierung von 9a auf 9b nicht verloren geht?
Titel: Antw:Höhergruppierung von Entgeltgruppe 9a auf 9b
Beitrag von: XTinaG am 26.01.2022 17:08
Ja, das ist korrekt. Du meinst oder liest falsch. Oder beides.
Titel: Antw:Höhergruppierung von Entgeltgruppe 9a auf 9b
Beitrag von: pazza am 26.01.2022 17:50
Hier steht geschrieben: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html

TVöD VKA - Höhergruppierung

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.
Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2.
Die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angrechnet.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung.
Sonderregelung E 9a -> E 9b

Bei der Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a nach Entgeltgruppe 9b wird die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit angerechnet.
Dies gilt lediglich für Höhergruppierung von E 9a nach E 9b, aber nicht für Höhergruppierungen ausgehend von E 9b oder ausgehend von E 9a mit Überspringen von E 9b.

Was ist nun richtig -Verlust Stufenlaufzeit ja ode nein????
Titel: Antw:Höhergruppierung von Entgeltgruppe 9a auf 9b
Beitrag von: XTinaG am 26.01.2022 18:02
Maßgeblich ist die absolut eindeutige Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 2 TVÖD. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Im Internet findest Du auch Berichte über das Fortleben von Elvis.
Titel: Antw:Höhergruppierung von Entgeltgruppe 9a auf 9b
Beitrag von: andi1504 am 27.01.2022 07:53
Hier steht geschrieben: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html

TVöD VKA - Höhergruppierung

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.
Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2.
Die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angrechnet.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung.
Sonderregelung E 9a -> E 9b

Bei der Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a nach Entgeltgruppe 9b wird die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit angerechnet.
Dies gilt lediglich für Höhergruppierung von E 9a nach E 9b, aber nicht für Höhergruppierungen ausgehend von E 9b oder ausgehend von E 9a mit Überspringen von E 9b.

Was ist nun richtig -Verlust Stufenlaufzeit ja ode nein????

Die zitierte Regelung galt nur für Höhergruppierungen im Zeitraum 01.03.2018 bis 31.03.20219.