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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MaryPoppins am 28.01.2022 07:58
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Frage in die Runde: wie ist die Zusammensetzung der Stellenbewertungskommissionen (Verhältnis Arbeitgeberseite : Beschäftigtenvertretung) und wer hat entscheidet in letzter Instanz (ZA-Leitung/Behördenleitung) - abgesehen vom Mitbestimmungsrecht des Personalrats.
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Stellenbewertung ist doch Beamtengedöns
oder meinst du eine "Kommision" die sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung von auszuübenden Tätigkeiten bildet?
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Es gibt auch eine Stellenbewertung für den Tarifbereich, für Beamte kenne ich das eher unter dem Begriff Dienstpostenbewertung. Auch für den Tarifbereich kann es dazu eine Kommission geben.
@ TE
Wenn es um den Tarifbereich geht, ist der PR (außer ich glaube in einem Bundesland) bei der Stellenbewertung nicht zwingend zu beteiligen. Bei der Eingruppierung ist er ohnehin in der Mitbestimmung. Eine Kommission kann, muss aber nicht gebildet werden, insoweit sind mir auch keine Vorgaben für die Besetzung einer solchen Kommission bekannt.
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Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...
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Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...
Klar. Aber ein haushalterisch notwendiges Mittel um überhaupt Tarifbeschäftigte einstellen zu können und mit deren Bewertung ein zweckmäßiges Mittel zur Personalplanung.
Idealerweise sollte dann aber auch die Bewertung der Stellen und die Eingruppierung des Beschäftigten deckungsgleich sein, soweit das ohne Betrachtung der Voraussetzungen in der Person möglich ist.
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Es gibt aber keinen Automatismus, daß (neben dem Umstand, daß die Bewertung und Eingruppierung aus Gründen der Qualität der Bewertenden auseinanderfallen) die haushalterisch notwendige Stellenbewertung auch nur irgendeine Auswirkung auf den Tarifbeschäftigten hat.
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Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...
...in der Theorie ist das so...in der täglichen Praxis läuft es zu 99% anders (was auch daran liegt, weil der überwiegende Teil der Tarifbeschäftigten glaubt, das hier der AG der alleinige "Herr des Verfahrens" ist)...
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Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.
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Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.
Völlig richtig. Dennoch:
Wenn ein Arbeitgeber sinnvoll seinen Ressourceneinsatz plant, wäre es zielführend, die Stellen hinsichtlich ihrer Wertigkeit der der damit verbundenen Aufgaben auch mit entsprechendem Personal zu besetzen. Und die Aufgaben entsprechend zu übertragen.
Für den einzelnen Mitarbeiter spielen diese Erwägungen jedoch keine Rolle.
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Es ist gängige Praxis, dass die Eingruppierung und das überwiesen Entgelt nur durch Zufall deckungsgleich ist 8)
Leider glauben ja in der Tat die Mehrheit der TBler, dass der AG sie eingruppiert.
@MryPopins: Wie Organisator schon schrieb, ist idR der PR nirgendwo in einer Kommission zwingend zu beteiligen.
Da aber bei Einstellung, Höhergruppierung etc. der PR in der Mitbestimmung ist, ist es eine Vereinfachung wenn sie im Vorfeld beteiligt sind, damit sie nicht hinterher querschiessen und bei einer Mitbestimmung wg. abweichende Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung das Verfahren in die Länge ziehen.
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Eine Stellenbewertungskommission, so wie wir sie leben, bildet sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung und schlägt das Ergebnis dem AG (bei uns Bürgermeister/-in) vor, welcher die "letzte Instanz" im Haus ist. Für die tatsächliche Eingruppierung ist die Kommission wie auch deren Ergebnisse oder die Rechtsmeinung des AG unbeachtlich. Bei Zweifeln trifft man sich eben vor Gericht
Unsere Komission besteht aus 2 PR-Mitgliedern, Leiter Personal, Leiter "Zentrale Dienste/Hauptamt". Sehr selten werden auch SBV oder Gleichstellung hinzugezogen. Seitens des AG geniesst sie eine sehr hohe Akzeptanz, selten weicht der AG vom Ergebniss der Kommission ab. Da ich trotz meines PR-Status recht "streng" bei der Auslegung der Rechtsbegriffe bin, geniesst die Stellenbewertungskommission in der Belegschaft nicht immer den besten Ruf...
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Wieso trotz deines PR-Status?
Gerade weil du PR bist, musst du doch auf die Gleichbehandlung achten und verhindern, dass durch Nasenfaktor die Rechtsbegriffe mal so mal so ausgelegt werden!
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Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.
Völlig richtig. Dennoch:
Wenn ein Arbeitgeber sinnvoll seinen Ressourceneinsatz plant, wäre es zielführend, die Stellen hinsichtlich ihrer Wertigkeit der der damit verbundenen Aufgaben auch mit entsprechendem Personal zu besetzen. Und die Aufgaben entsprechend zu übertragen.
Für den einzelnen Mitarbeiter spielen diese Erwägungen jedoch keine Rolle.
Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.
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Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.
Anhand mancher Äußerungen kann ich das durchaus nachvollziehen. Wie macht ihr das denn?
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Wieso trotz deines PR-Status?
Gerade weil du PR bist, musst du doch auf die Gleichbehandlung achten und verhindern, dass durch Nasenfaktor die Rechtsbegriffe mal so mal so ausgelegt werden!
Nun, der einzelne Beschäftigte hat halt sich im Blick und ist oft der Auffassung, der PR hat sich "nur" für ihn im speziellen einzusetzten.
Ich sehe es hingegen genau wie du, vllt habe ich das unsauber formuliert.
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Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.
Anhand mancher Äußerungen kann ich das durchaus nachvollziehen. Wie macht ihr das denn?
Wir haben keine Stellenwirtschaft. Wir haben einerseits Personalbudgets, andererseits planmäßige Arbeitsplätze, die mit einer Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung versehen sind und die somit je nach Besetzung 12 Wertigkeiten annehmen können, sowie außerplanmäßige Arbeitsplätze, die aus einem nicht ausgeschöpften Personalbudget geschaffen werden können. Die Arbeitsplätze entstehen aus den Aufgaben der Organisationseinheit, die nach Abschätzung des Arbeitsaufkommens auf Arbeitsplätze verteilt werden. Das Führunspersonal auf Organisationsebenen mit Personalverantwortung kann auf die Besetzung von planmäßigen Arbeitsplätzen verzichten. Auch dadurch kann Personalbudget für außerplanmäßige Arbeitsplätze frei werden. Die Tätigkeitsdarstellungen erfolgen aus den Organisationseinheiten, die Tätigkeitsbewertungen erstellt der Bereich Organisation, die Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet sich aufgrund der Person und der Bewertung durch Org der Personalbereich.
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Sicher sind Beschäftigte nach der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, aber dass das an den entscheidenden Stellen nicht immer korrekt umgesetzt wird, weil das Eingruppierungsrecht für viele ein Buch mit sieben Siegeln ist, ist auch bekannt. Darum sind Stellenbewertungskommissionen sicher sinnvoll. In einem Kommentar (Walhalla "Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L") wird "als Schlüssen zum Erfolg" zu paritätischen Kommissionen geraten und die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Leitung würde die Sache für alle Beteiligten transparenter machen - denn letztendlich ist die Entscheidung das Ergebnis eines Tarifrechts und keine Meinung. Es ist leider bei uns sehr müßig immer wieder bei der Leitung anzuklopfen und wiederholt die Vorteile einer solchen Kommission vorzutragen.
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Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.
Anhand mancher Äußerungen kann ich das durchaus nachvollziehen. Wie macht ihr das denn?
Wir haben keine Stellenwirtschaft. Wir haben einerseits Personalbudgets, andererseits planmäßige Arbeitsplätze, die mit einer Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung versehen sind und die somit je nach Besetzung 12 Wertigkeiten annehmen können, sowie außerplanmäßige Arbeitsplätze, die aus einem nicht ausgeschöpften Personalbudget geschaffen werden können. Die Arbeitsplätze entstehen aus den Aufgaben der Organisationseinheit, die nach Abschätzung des Arbeitsaufkommens auf Arbeitsplätze verteilt werden. Das Führunspersonal auf Organisationsebenen mit Personalverantwortung kann auf die Besetzung von planmäßigen Arbeitsplätzen verzichten. Auch dadurch kann Personalbudget für außerplanmäßige Arbeitsplätze frei werden. Die Tätigkeitsdarstellungen erfolgen aus den Organisationseinheiten, die Tätigkeitsbewertungen erstellt der Bereich Organisation, die Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet sich aufgrund der Person und der Bewertung durch Org der Personalbereich.
Danke für die Darstellung!
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Sicher sind Beschäftigte nach der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, aber dass das an den entscheidenden Stellen nicht immer korrekt umgesetzt wird, weil das Eingruppierungsrecht für viele ein Buch mit sieben Siegeln ist, ist auch bekannt. Darum sind Stellenbewertungskommissionen sicher sinnvoll. In einem Kommentar (Walhalla "Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L") wird "als Schlüssen zum Erfolg" zu paritätischen Kommissionen geraten und die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Leitung würde die Sache für alle Beteiligten transparenter machen - denn letztendlich ist die Entscheidung das Ergebnis eines Tarifrechts und keine Meinung. Es ist leider bei uns sehr müßig immer wieder bei der Leitung anzuklopfen und wiederholt die Vorteile einer solchen Kommission vorzutragen.
Es geht aber auch ganz gut ohne Kommission. Gibt weniger Abstimmungsbedarf, aber auch weniger Austausch bei schwierigen Fällen.
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Ich bezweifele die Kompetenz von "Kommissionen", die unter Beteiligung von PR/BR gebildet werden. Solche Bewertungen sollte doch besser jemand vornehmen, der sich damit auskennt. Und da wird es bei dem dafür eingesetzten Personal des Arbeitgebers bereits eng, wenn Katja aus der Kita, Bernd vom Bauhof und Susi aus der Spülküche dann dabei mitwirken sollen, wird es irgendwie absurd.
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... zu paritätischen Kommissionen geraten und die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Leitung würde die Sache für alle Beteiligten transparenter machen - denn letztendlich ist die Entscheidung das Ergebnis eines Tarifrechts und keine Meinung.
Vllt. missverstehe ich dich. Das Ergebnis einer Komission oder der Leitung ist IMMER nur die Meinung. Sie kann sich mit Tarifrecht decken, tut es aber gaaaanz oft nicht.
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Ich bezweifele die Kompetenz von "Kommissionen", die unter Beteiligung von PR/BR gebildet werden. Solche Bewertungen sollte doch besser jemand vornehmen, der sich damit auskennt. Und da wird es bei dem dafür eingesetzten Personal des Arbeitgebers bereits eng, wenn Katja aus der Kita, Bernd vom Bauhof und Susi aus der Spülküche dann dabei mitwirken sollen, wird es irgendwie absurd.
Das Fachwissen muss natürlich vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist, hat auch eine Beteiligung des PR keinen Sinn. Insoweit teile ich die Bedenken, da der PR auch regelmäßig neu gewählt wird und dann ggf. die Kompetenz wieder futsch ist.
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Ich bezweifele die Kompetenz von "Kommissionen", die unter Beteiligung von PR/BR gebildet werden. Solche Bewertungen sollte doch besser jemand vornehmen, der sich damit auskennt. Und da wird es bei dem dafür eingesetzten Personal des Arbeitgebers bereits eng, wenn Katja aus der Kita, Bernd vom Bauhof und Susi aus der Spülküche dann dabei mitwirken sollen, wird es irgendwie absurd.
Das ist richtig. Allerdings erspart eine solche Kommission zumindest bei uns die Eingruppierungsentscheidung für eine größere Anzahl an Personalvertretern aufzubereiten, damit die Zustimmung in der Beteiligung erteilt wird. Es ist auch die Bedingung für die Einrichtung der Kommission, keine erneute Diskussion über Eingruppierungsentscheidungen, die in der Kommission behandelt wurden.
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Fachwissen fehlt manchen auf beiden Seiten. Ich habe Seminare bei Kaufung gemacht und dort wurde das Gerüst einer Stellenbewertung sehr gut vermittelt. Wenn man das verstanden hat, kann eigentlich nicht mehr viel schief gehen. Bei externen Bewertern (aus der freien Wirtschaft) fehlt m.E. häufig die richtige Einschätzung der auszuübenden Tätigkeiten
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Bei uns wurde auch so eine Stellenbewertungskommission gebildet.
Ob das wirklich von Vorteil ist, wird sich noch zeigen. Aktuell arbeitet diese Kommission sehr langsam und verwaltet sich selbst mehr als dass sie aktiv etwas bringt.