Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Master RLP am 28.01.2022 12:46
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Hallo,
ich arbeite als Tarifbeschäftigter bei einer Behörde in RLP und mein Arbeitgeber hatte mir für eine Beamtenstelle eine Berechnung vorgelegt, wie viele Jahre und Monate berufliche Zeiten mir für die Zuordnung zur Erfahrungsstufe evtl. anerkannt werden, aber diese wurde und wird mir nicht im Detail erläutert. Da ich in der Vergangenheit 3x einen Monat Elternzeit genommen hatte habe ich mir die Frage gestellt, ob diese Zeit als Erfahrungszeit angerechnet werden kann, da meines Wissens die Stufenlaufzeit während der Elternzeit bei den Beamten auch weiterläuft.
Ich freue mich auf Eure Antworten.
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Bei der erstmaligen Stufenfestsetzung werden "Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu einem Jahr für jedes Kind" berücksichtigt (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LBesG RLP).
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Vielen Dank für die Antwort. Das hatte ich auch im Gesetzestext gefunden, ich wußte nur nicht, ob eine Elternzeit des Vaters, wenn gleichzeitig auch die Mutter zuhause ist, als "Zeiten einer Kinderbetreuung" definiert sind.
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In Nr. 28.1.7.4 der Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz heißt es "Kinderbetreuung liegt insbesondere vor bei einer Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)." Eine Einschränkung, dass das andere Elternteil nicht gleichzeitig beurlaubt sein darf, gibt es nicht. Ich gehe davon aus, dass das in Rheinland-Pfalz entsprechend gehandhabt wird.