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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: neodeo2 am 31.01.2022 09:15
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Hallo zusammen,
es gab ja in der letzten Zeit ein paar Änderungen, wie:
- eine Änderung der IT-Eingruppierungsverordnung ab 2021, sodass die Angestellten ohne ein Studium höher eingruppiert werden können
- oder die bekannten Abschlüsse, z.B. geprüfter Bankfachwirt, wurden ja bzw. werden in "Bachelor Professional of Banking (CCI)" umbenannt, damit diese international "besser" verglichen werden können
https://de.wikipedia.org/wiki/Bachelor_Professional
Da wollte ich nachfragen, wie es mit der Anerkennung eines Fachwirts bzw. DQR6-Abschlüsse im öD aussieht?
Falls die Abschlüsse gar nicht anerkannt werden, ist eine Änderung geplant?
Danke und mfG
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Außer im Bereich IT hat sich nichts geändert.
Es sind auch keine Planungen soweit bekannt.
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Egal wie der Fachwirt auch heißen mag, an der Anerkennung ändert das nichts.
Ich erlebe aber immer öfters, dass z.B. Wirtschaftsfachwirte in E10 bezahlt werden.
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Wie sagt man so schön: "In der Not, frisst der Teufel fliegen."
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Im allg. Teil gibt es erst ab E13 eine unbedingte Voraussetzung in der Person.
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erst ein mal Danke für Eure Antworten!
Was genau heißt: "Im allg. Teil gibt es erst ab E13 eine unbedingte Voraussetzung in der Person."
Dass erst ab E13 Studium vorausgesetzt wird?
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Bei den Tätigkeitsmerkmalen des Teil I der Entgeltordung wird erst ab E13 eine Voraussetzung in der Person gefordert, was ab E13 ggfs. zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führt. Ansonsten ist die Eingruppierung nach Teil I von einer Vorbildung unabhängig.
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Da wollte ich nachfragen, wie es mit der Anerkennung eines Fachwirts bzw. DQR6-Abschlüsse im öD aussieht?
Bezieht sich die Frage auf die Eingruppierung oder auf "Voraussetzungen" in Stellenausschreibungen? Mit anderen Worten: Willst du wissen ob sich ein DQR6'ler auch auf Ausschreibungen bewerben darf, wo ein Bachelor oder Diplom-FH gefordert wird oder geht es dir nur um die Eingruppierung? Zu letzteren hat XTinaG eigentlich alles gesagt.
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Es bezieht sich auf beides eigt.:
- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)
Und einmal ob, man mit einem Fachwirt DQR6 auf eine e13 Stelle eingruppiert werden kann.
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Voraussetzungen in Stellenausschreibungen sind tariflich nicht geregelt. Der Arbeitgeber legt sie selbst fest. Dazu gibt es keinerlei tarifliche Vorgaben.
Ein "Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik" wird ja für den allg. Teil nicht einschlägig sein. Vielmehr wird es sich um Teil II Abschnitt 11 handeln. Dort gibt es bis einschließlich E13 für die Eingruppierung keine geforderte Vorbildung.
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- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)
M.E. würde ein "Bachelor Professional of Banking (CCI)" nicht als vergleichbarer Abschluss anzusehen sein. Da muss man Ausschreibungen suchen die offener formuliert sind.
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- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)
Was ein "vergleichbarer Abschluss" ist, ist imho nicht geregelt. "Gemeint" sind wahrscheinlich andere Bachelor-Abschlüsse im Informatik-Bereich wie z. B. Wirtschaftsinformatik, KI, IT-Sicherheit, Data Science, Medieninformatik, ...
Praktisch kannst du dich natürlich bewerben und auf die DRQ-Stufengleichheit berufen, aber berücksichtigen muss das der AG nicht.
Und einmal ob, man mit einem Fachwirt DQR6 auf eine e13 Stelle eingruppiert werden kann.
Theoretisch (traifrechtlich) ja, schau einfach mal hier auf Seite 130 (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdf). Praktisch - so meine Erfahrung - stellen sich die AG da immer ziemlich dusselig an... mit anderen Worten: Wird schwierig!
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"Der DQR ist völlig bedeutungslos - im allgemeinen wie insbesondere im TVÖD."
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- einmal auf die "Voraussetzungen in Stellenausschreibungen", also ob ein Fachwirt ein "vergleichbarer Abschluss darstellt" (Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss.)
Was ein "vergleichbarer Abschluss" ist, ist imho nicht geregelt. "Gemeint" sind wahrscheinlich andere Bachelor-Abschlüsse im Informatik-Bereich wie z. B. Wirtschaftsinformatik, KI, IT-Sicherheit, Data Science, Medieninformatik, ...
Praktisch kannst du dich natürlich bewerben und auf die DRQ-Stufengleichheit berufen, aber berücksichtigen muss das der AG nicht.
Und einmal ob, man mit einem Fachwirt DQR6 auf eine e13 Stelle eingruppiert werden kann.
Theoretisch (traifrechtlich) ja, schau einfach mal hier auf Seite 130 (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdf). Praktisch - so meine Erfahrung - stellen sich die AG da immer ziemlich dusselig an... mit anderen Worten: Wird schwierig!
Da der DQR keinerlei verbindliche Wirkung entfaltet und eher ein warmer Wind ist, sehe ich nicht, was daran "theoretisch" sein soll. Fachwirte sind -so der AG es möchte- mit dem Bachelor "vergleichbar". Hochschulrechtlich stellen sie allerdings z.B. lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Das ist auch keineswegs unfair oder was sonst noch so rumgeistert. Das mag anders sein, wenn man sich jemals mit einem Fachwirt an Hochschulen einfach so in einen Master einschreiben können sollte; das werde ich im Dienst allerdings nicht mehr erleben (hoffe ich).