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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: HermesDE am 31.01.2022 17:45
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Moin,
kurz zu mir, ich habe Sommer 2020 meine Ausbildung zum FISI abgeschlossen und wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen. D.h. ich habe zum jetzigen Zeitpunkt circa 1,5 Jahre BE. Nach meiner Ausbildung wurde ich in die E7 eingruppiert. Damit war ich auch ganz zufrieden.
Allerdings habe ich mich Ende 2021 intern auf eine anspruchsvollere Stelle beworben, welche mit E11 ausgeschrieben war. Vorraussetzung waren ein Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation. Ich habe das Auswahlverfahren gewonnen und hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem Personalleiter, meinem neuen Chef und einer Mitarbeiterin vom Personalrat. Inhaltlich ging es um die Eingruppierung. Ende des Spiels ist, dass der Personalchef mir weiterhin nur die E7 geben will, allerdings soll ich die neue Stelle bekommen. Meine Argumente, dass das nicht in Ordnung ist hat er vollkommen ignoriert. Die Mitarbeiterin vom Personalrat hat auch nichts dazu gesagt.
Jetzt meine Frage. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein, dass ich die Aufgaben einer E11 Stelle bearbeite, aber weiterhin nur die E7 bekomme? Okay ich hab das Studium nicht, deswegen eine Eingruppierung niedriger in die E10. Oder übersehe ich da was?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten :)
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Ich wüsste nicht, dass man für eine IT Tätigkeit der EG11 eine berufliche Ausbildung als Voraussetzung hat.
Mein Rat: Abwarten, schriftlich die Aufgaben überragen bekommen, schauen, welches Geld man erhält und dann eine entsprechende Forderung zur Auszahlung der korrekten Bezahlung (mutmaßlich EG11) stellen.
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Es ist also egal, was der Personaler möchte. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ein Studium ist in Abschnitt 11 für die Eingruppierung in E11 nicht erforderlich.
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Aus meiner Erfahrung haben Personalräte im öffentlichen Dienst wenig Ahnung von der Tarifmaterie, daher brauchst du von denen nicht viel erwarten.
Allerdings ist es ein Unding vom Personalchef dich auf E7 für E11er-Tätigkeiten runter-handeln zu wollen.
Ich bin aber mal neugierig: Welche Tätigkeiten hast du denn bisher durchgeführt, die dich auf E7 bringen würden und dich trotzdem für eine E11-Stelle qualifizieren?
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Aus meiner Erfahrung haben Personalräte im öffentlichen Dienst wenig Ahnung von der Tarifmaterie, daher brauchst du von denen nicht viel erwarten.
Allerdings ist es ein Unding vom Personalchef dich auf E7 für E11er-Tätigkeiten runter-handeln zu wollen.
Ich bin aber mal neugierig: Welche Tätigkeiten hast du denn bisher durchgeführt, die dich auf E7 bringen würden und dich trotzdem für eine E11-Stelle qualifizieren?
Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt. Die Stelle ist eigentlich auch mit einer E9 bewertet, bekomme allerdings wie gesagt nur die 7. Aber aus Fehlern lernt man und nochmal werde ich mich nicht damit abspeisen lassen. Die 11er Stelle ist im Endeffekt eine Fullstack Entwicklerstelle. Also Datenbanken, Front und Backendentwicklung. Obwohl ich FISI gelernt habe, habe ich mich während meiner Ausbildung und auch danach viel mit Programmierung beschäftigt wodurch die neue Stelle kein Problem darstellen sollte.
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Es ist für die Eingruppierung völlig unbeachtlich, ob Du in der Lage bist, die auszuübende Tätigkeit auch tatsächlich auszuüben oder mit welcher Qualität Du dies tätest.
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Danke schonmal für die ganzen Antworten. Werde morgen zur Leiterin des Personalrats gehen, die eine Menge Erfahrung in diesem Bereich hat und das Thema dort mal ansprechen. Mal schauen, was sie dazu sagt.
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Moin,
kurz zu mir, ich habe Sommer 2020 meine Ausbildung zum FISI abgeschlossen und wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen. D.h. ich habe zum jetzigen Zeitpunkt circa 1,5 Jahre BE. Nach meiner Ausbildung wurde ich in die E7 eingruppiert. Damit war ich auch ganz zufrieden.
Allerdings habe ich mich Ende 2021 intern auf eine anspruchsvollere Stelle beworben, welche mit E11 ausgeschrieben war. Vorraussetzung waren ein Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation. Ich habe das Auswahlverfahren gewonnen und hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem Personalleiter, meinem neuen Chef und einer Mitarbeiterin vom Personalrat. Inhaltlich ging es um die Eingruppierung. Ende des Spiels ist, dass der Personalchef mir weiterhin nur die E7 geben will, allerdings soll ich die neue Stelle bekommen. Meine Argumente, dass das nicht in Ordnung ist hat er vollkommen ignoriert. Die Mitarbeiterin vom Personalrat hat auch nichts dazu gesagt.
Jetzt meine Frage. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein, dass ich die Aufgaben einer E11 Stelle bearbeite, aber weiterhin nur die E7 bekomme? Okay ich hab das Studium nicht, deswegen eine Eingruppierung niedriger in die E10. Oder übersehe ich da was?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten :)
Interessanter Fall. Ist das eine "klassische" Behörde?
Wie wurde denn "hier argumentiert"?
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Und als persönlicher Rat: Wechsle den AG; mit der Qualifikation wirst derzeit überall mit rotem Teppich aufgenommen. Da hast du es nicht nötig, dich für einen inkompetenten AG krumm zu machen.
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Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.
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Und als persönlicher Rat: Wechsle den AG; mit der Qualifikation wirst derzeit überall mit rotem Teppich aufgenommen. Da hast du es nicht nötig, dich für einen inkompetenten AG krumm zu machen.
DAS!!!
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Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.
Je nachdem was genau unter einem Oracle DBA verstanden wird, würde ich da eher Richtung E10 bis E11 tendieren. Es gibt DBA die haben keine Ahnung von SQL, Replikation und RMAN, die würde ich eher bei E9a/b sehen, weil man ihnen dann auch nicht die volle Tätigkeit eines DBA übertragen kann.
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Moin,
kurz zu mir, ich habe Sommer 2020 meine Ausbildung zum FISI abgeschlossen und wurde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen. D.h. ich habe zum jetzigen Zeitpunkt circa 1,5 Jahre BE. Nach meiner Ausbildung wurde ich in die E7 eingruppiert. Damit war ich auch ganz zufrieden.
Allerdings habe ich mich Ende 2021 intern auf eine anspruchsvollere Stelle beworben, welche mit E11 ausgeschrieben war. Vorraussetzung waren ein Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation. Ich habe das Auswahlverfahren gewonnen und hatte letzte Woche ein Gespräch mit dem Personalleiter, meinem neuen Chef und einer Mitarbeiterin vom Personalrat. Inhaltlich ging es um die Eingruppierung. Ende des Spiels ist, dass der Personalchef mir weiterhin nur die E7 geben will, allerdings soll ich die neue Stelle bekommen. Meine Argumente, dass das nicht in Ordnung ist hat er vollkommen ignoriert. Die Mitarbeiterin vom Personalrat hat auch nichts dazu gesagt.
Jetzt meine Frage. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein, dass ich die Aufgaben einer E11 Stelle bearbeite, aber weiterhin nur die E7 bekomme? Okay ich hab das Studium nicht, deswegen eine Eingruppierung niedriger in die E10. Oder übersehe ich da was?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten :)
Interessanter Fall. Ist das eine "klassische" Behörde?
Wie wurde denn "hier argumentiert"?
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Und als persönlicher Rat: Wechsle den AG; mit der Qualifikation wirst derzeit überall mit rotem Teppich aufgenommen. Da hast du es nicht nötig, dich für einen inkompetenten AG krumm zu machen.
Ja ist eine klassische Behörde. Als Argument hat mein Personalchef gebracht, dass ich noch keine Berufserfahrung habe und keine abgeschlossene Projekte vorzeigen kann. Hat er ja an sich auch erstmal Recht, aber das rechtfertigt höchstens die Einstufung in der Eingruppierung aber nicht die Eingruppierung an sich.
Ich hab ihm dann gesagt, dass das keinen Sinn macht, aber das hat er komplett ignoriert.
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Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.
Entspricht auch keiner E7 sondern einer E9. Habe damals bei der Übernahme nach der Ausbildung allerdings einfach die 7 akzeptiert, da ich nicht wusste, dass es eine 9er Stelle ist. Und auch allgemein wusste ich nicht, dass man fest eingruppiert wird und es da nichts zum verhandeln gibt. Aber jetzt weiß ich es besser und werde mich nicht nochmal so verarschen lassen.
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Erfahrung gleich welcher Qualität ist bei einer Höhergruppierung auch für die Stufenzuordnung unbeachtlich.
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Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.
Entspricht auch keiner E7 sondern einer E9. Habe damals bei der Übernahme nach der Ausbildung allerdings einfach die 7 akzeptiert, da ich nicht wusste, dass es eine 9er Stelle ist. Und auch allgemein wusste ich nicht, dass man fest eingruppiert wird und es da nichts zum verhandeln gibt. Aber jetzt weiß ich es besser und werde mich nicht nochmal so verarschen lassen.
Das ist natürlich der nächste "Knaller".
Klagen, ausstehende Geld einsammeln und dann nix wie weg da...
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Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.
Entspricht auch keiner E7 sondern einer E9. Habe damals bei der Übernahme nach der Ausbildung allerdings einfach die 7 akzeptiert, da ich nicht wusste, dass es eine 9er Stelle ist. Und auch allgemein wusste ich nicht, dass man fest eingruppiert wird und es da nichts zum verhandeln gibt. Aber jetzt weiß ich es besser und werde mich nicht nochmal so verarschen lassen.
Aber das Engelt der EG9a/b hast du jetzt eingefordert? Oder lässt du dich weiter verarschen?
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Ja ist eine klassische Behörde. Als Argument hat mein Personalchef gebracht, dass ich noch keine Berufserfahrung habe und keine abgeschlossene Projekte vorzeigen kann. Hat er ja an sich auch erstmal Recht, aber das rechtfertigt höchstens die Einstufung in der Eingruppierung aber nicht die Eingruppierung an sich.
Ich hab ihm dann gesagt, dass das keinen Sinn macht, aber das hat er komplett ignoriert.
Der Personalchef kann auch an den Osterhasen glauben, über das dir zustehende Entgelt hat er nicht zu befinden.
Weder das du in der EG9a/b eingruppiert bist, noch das du mit dem neuem Job in der EG11 eingruppiert wirst.
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Und als persönlicher Rat: Wechsle den AG; mit der Qualifikation wirst derzeit überall mit rotem Teppich aufgenommen. Da hast du es nicht nötig, dich für einen inkompetenten AG krumm zu machen.
DAS!!!
Jau. Auch das was du danach noch geschrieben hast unterstreicht das von JC83 geschriebene nur.
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Also die Nachricht richtet sich jetzt quasi an alle hier im Thread.
Ich war vorhin bei der GPR Vorsitzenden und sie hat auch gesagt, dass das gar nicht geht. Sie macht sich nochmal schlau, was den genauen Gesetzestext angeht und fertigt dann ein Schriftstück an. Ich soll jetzt warten, bis ich die neue Position schriftlich übertragen bekommen habe und dann geht das Schriftstück an den Personalchef raus, in welchem die passende Eingruppierung gefordert wird.
Ich hatte Ihr gesagt, dass die E10 bzw. 11 auch ohne Studium funktioniert davon wusste sie nichts, will sich aber schlau machen. Habt ihr da vllt. einen Link oder den genauen Auszug aus dem TV-L in dem das steht?
Die Stelle wurde übrigens mit Vorraussetzung Hochschulstudium ausgeschrieben, aber ich wurde trotzdem eingeladen. Weiß nicht, ob das noch was ändert an der ganzen Situation.
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https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdf
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Ich hatte Ihr gesagt, dass die E10 bzw. 11 auch ohne Studium funktioniert davon wusste sie nichts, will sich aber schlau machen.
Ein Studium ist im entsprechenden Abschnitt vom TV-L "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" nicht gefordert. Du könntest auch E13 erreichen, wenn dir die entsprechende Tätigkeit oder Verantwortung übertragen wird.
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@ HermesDE… einfach die Übertragung der Aufgabe abwarten. Ausschlussfrist für deine Ansprüche sind 6 Monate.
Und was ist das für ein Personalrat? Der Vorgang müsste doch bei denen auf dem Tisch landen und wenn die Stelle mit E 11 ausgeschrieben war und die Voraussetzungen des Bewerbers erfüllt sind, dann muss der PR den Vorgang beanstanden, wenn nur die E 7 gewährt werden soll.
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@ HermesDE… einfach die Übertragung der Aufgabe abwarten. Ausschlussfrist für deine Ansprüche sind 6 Monate.
Und was ist das für ein Personalrat? Der Vorgang müsste doch bei denen auf dem Tisch landen und wenn die Stelle mit E 11 ausgeschrieben war und die Voraussetzungen des Bewerbers erfüllt sind, dann muss der PR den Vorgang beanstanden, wenn nur die E 7 gewährt werden soll.
Wenn der AG der Meinung ist, dass es keine Höhergruppierung ist, dann ist der PR ja formal nicht in der Mitbestimmung.
Und natürlich kann und sollte der PR da entsprechend handelt.
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Ein Studium ist im entsprechenden Abschnitt vom TV-L "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" nicht gefordert. Du könntest auch E13 erreichen, wenn dir die entsprechende Tätigkeit oder Verantwortung übertragen wird.
Also im Abschnitt "11.3 Beschäftigte in der Programmierung" steht unter Entgeldstufe 11 erstmal nichts mit Hochschulstudium, aber in der Protokollerklärung 1 steht "Beschäftigte im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind a) Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung oder sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausführen"
Muss der Arbeitsgeber mich dann als sonstiger Beschäftigter einstellen? Sonst würde das ja nicht funktionieren. Und reichen 1,5 Jahre Berufserfahrung in einem anderen Bereich überhaupt dafür aus?
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Es gibt bereits seit geraumer Zeit keinen Abschnitt 11.3 mehr.
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Also im Abschnitt "11.3 Beschäftigte in der Programmierung" steht unter Entgeldstufe 11 erstmal nichts mit Hochschulstudium, aber in der Protokollerklärung 1 steht "Beschäftigte im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind a) Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung oder sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausführen"
Dir ist bewusst, dass dieser Abschnitt seit dem 1.1.2021 nicht mehr die gültige EGO ist?
Muss der Arbeitsgeber mich dann als sonstiger Beschäftigter einstellen? Sonst würde das ja nicht funktionieren. Und reichen 1,5 Jahre Berufserfahrung in einem anderen Bereich überhaupt dafür aus?
Man wird nicht als sonstiger Beschäftigter eingestellt.
Man ist tariflich bezogen auf die übertragenden Tätigkeiten sB oder man ist es nicht.
(Oder besser gesagt: Der AG hat eine Rechtsmeinung darüber ob man sB ist oder nicht)
Aber das ist alle in IT Schnee vom vorletzten Winter, da ja die neue EGO gilt.
Fazit: Die EG11 steht dir offen, für die EG12 brauchst du 3jährige praktischer Erfahrung (die irgendwo her kommen kann)
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Okay, da hat mir die Kollegin was veraltetes geschickt. Jetzt haben wir aber das aktuelle Dokument.
Dann muss ich nur noch warten bis ich die Stelle schriftlich übertragen bekomme und dann schicken wir das Dokument an die Personalabteilung in der die korrekte Eingruppierung gefordert wird.
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Okay, da hat mir die Kollegin was veraltetes geschickt. Jetzt haben wir aber das aktuelle Dokument.
Dann muss ich nur noch warten bis ich die Stelle schriftlich übertragen bekomme und dann schicken wir das Dokument an die Personalabteilung in der die korrekte Eingruppierung gefordert wird.
Tja, kein Wunder, dass die dann davon nichts wissen, wenn sie noch auf dem Stand von 2020 sind
Wäre nett wenn du uns den Ausgang dieser Sache mitteilst.
BTW:
Aber das Engelt der EG9a/b hast du jetzt eingefordert? Oder lässt du dich weiter verarschen?
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BTW:
Aber das Engelt der EG9a/b hast du jetzt eingefordert? Oder lässt du dich weiter verarschen?
Habe das heute auch angesprochen und da war sie etwas erstaunt von. Das werden wir dann auch noch angehen. Für mich ist die Zukunft allerdings wichtiger.
Auf jeden Fall werde ich hier weiter berichten :)
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Naja, solange du es nicht geltend machst, bist du auf die Freundlichkeit deines asozialen, betrügerischen AGs angewiesen. Wenn du es geltend machst, dann bekommst du immerhin die letzten 6 Monate (§37) nachgezahlt ab Geltendmachung.
Und es ansprechen ist keine Geltendmachung. Sondern ein Wisch, der das konkrete Entgelt einfordert ist dafür notwendig.
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Naja, solange du es nicht geltend machst, bist du auf die Freundlichkeit deines asozialen, betrügerischen AGs angewiesen. Wenn du es geltend machst, dann bekommst du immerhin die letzten 6 Monate (§37) nachgezahlt ab Geltendmachung.
Und es ansprechen ist keine Geltendmachung. Sondern ein Wisch, der das konkrete Entgelt einfordert ist dafür notwendig.
Man kann natürlich als (immer noch) Berufseinsteiger zwei große Wellen gleichzeitig machen. Ich schlage aber stattdessen vor, nur eine Welle (E11) nach der Aufgabenübertragung zu machen (und dabei ggf. als Argumentationsverstärker anklingen zu lassen, dass man ja schon bei der E9 zurückgesteckt hat).
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Naja, solange du es nicht geltend machst, bist du auf die Freundlichkeit deines asozialen, betrügerischen AGs angewiesen. Wenn du es geltend machst, dann bekommst du immerhin die letzten 6 Monate (§37) nachgezahlt ab Geltendmachung.
Und es ansprechen ist keine Geltendmachung. Sondern ein Wisch, der das konkrete Entgelt einfordert ist dafür notwendig.
Man kann natürlich als (immer noch) Berufseinsteiger zwei große Wellen gleichzeitig machen. Ich schlage aber stattdessen vor, nur eine Welle (E11) nach der Aufgabenübertragung zu machen (und dabei ggf. als Argumentationsverstärker anklingen zu lassen, dass man ja schon bei der E9 zurückgesteckt hat).
Richtig, man kann sich klein machen und verarschen lassen, damit man hinterher das bekommt was einem tariflich zusteht, nur damit die Betrüger bei ihren betrügerischen Handeln nicht ertappt werden.
Wenn man dafür eine Stufenzulage in der EG11 rausschlägt, dann wäre es ein Deal, sonst ist es halt das was es ist. Betrug.