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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Dobby am 01.02.2022 10:32

Titel: [MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 01.02.2022 10:32
Hallo,

bin das 1. Mal hier und komme in meiner Angelegenheit nicht weiter. Ich hoffe, hier Erfahrungswerte von Leuten zu finden, die auch vom Bund zum Land gewechselt sind.

Folgende Situation: Zurzeit bin ich mit mit A13 im gehobenen Dienst (Endstufe) in einer Bundesbehörde tätig. Ich bewerbe mich schon länger weg, jetzt hat es endlich geklappt und zwar eine Stellenzusage aus einem Ministerium in M-V. Bisher habe ich nur eine mündliche Zusage auf eine A13/A14-Stelle im höheren Dienst. Jedoch hat M-V Probleme mich in die höhere Laufbahn einzuordnen, die Juristen der Behörde suchen noch nach einer Lösung, dass ich die Stelle tatsächlich noch antreten kann.

Aber es dauert sehr lange, bis jetzt fast schon drei Monate und ich mag nicht mehr untätig herumsitzen. Man hat mir bereits gesagt, dass die Chancen nicht gut aussehen würden, da es dort keine Stellenbesetzung mit A13 Endstufe im gD geben würde. Und da die Stelle für den hD ausgeschrieben ist, könne sie voraussichtlich auch nur jemand antreten, der bereits im hD ist.

Gibt es hier Leute, die auch in einer ähnlichen Sitauation waren und vom gD in den hD bei Dienstherrenwechsel vom Bund zum Land angehoben wurden? Ich freue mich auf Erfahrungsberichte! :)

LG Dobby
Titel: [MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 01.02.2022 10:46
Hallo,

bin das 1. Mal hier und komme in meiner Angelegenheit nicht weiter. Ich hoffe, hier Erfahrungswerte von Leuten zu finden, die auch vom Bund zum Land gewechselt sind.

Folgende Situation: Zurzeit bin ich mit mit A13 im gehobenen Dienst (Endstufe) in einer Bundesbehörde tätig. Ich bewerbe mich schon länger weg, jetzt hat es endlich geklappt und zwar eine Stellenzusage aus einem Ministerium in M-V. Bisher habe ich nur eine mündliche Zusage auf eine A13/A14-Stelle im höheren Dienst. Jedoch hat M-V Probleme mich in die höhere Laufbahn einzuordnen, die Juristen der Behörde suchen noch nach einer Lösung, dass ich die Stelle tatsächlich noch antreten kann.

Aber es dauert sehr lange, bis jetzt fast schon drei Monate und ich mag nicht mehr untätig herumsitzen. Man hat mir bereits gesagt, dass die Chancen nicht gut aussehen würden, da es dort keine Stellenbesetzung mit A13 Endstufe im gD geben würde. Und da die Stelle für den hD ausgeschrieben ist, könne sie voraussichtlich auch nur jemand antreten, der bereits im hD ist.

Gibt es hier Leute, die auch in einer ähnlichen Sitauation waren und vom gD in den hD bei Dienstherrenwechsel vom Bund zum Land angehoben wurden? Ich freue mich auf Erfahrungsberichte! :)

LG Dobby
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: EiTee am 01.02.2022 11:51
Woran genau soll es denn scheitern? Laufbahnbefähigung hD? Masterabschlus... usw?

Wenn Du alle Kriterien erfüllst, sehe ich da kein Problem vom gD in den hD zu wechseln. Wenn Du hingegen nur A13 gD bist und erfüllst nicht die notwendigen Anforderungen für den hD, dann würde sich die Aussage nachvollziehen lassen.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Fragmon am 01.02.2022 12:18
Welche derzeitige und künftige, Laufbahn, Laufbahnbefähigung und Studium liegt vor?
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 01.02.2022 12:44
Hallo, danke für die Antwort.

Die nötigen Voraussetzungen für die neue Referentenstelle bringe ich zwar mit (Magisterabschluss + 1. und 2. Staatsexamen auf Lehramt), auch die notwendige Haupttätigkeit in der Vergangenheit, jedoch gab es laut Ministerium bisher in M-V noch keinen Fall, in dem jemand mit A13gD in den hD vom Bund zum Land angehoben wurde.

Die Juristen dort tappen im Dunkeln, wie sie vorgehen sollen. Falls eine endgültige Absage käme, würde ich Widerspruch einlegen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Daher suche ich hier jetzt auf eigene Faust nach Erfahrungsberichten.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 01.02.2022 12:48
Hallo,

ich habe einen Magisterabschluss + 1. und 2. Staatsexamen auf Lehramt.

Ich bin und bleibe beim Bund maximal A13 gD. Eine Anhebung meines Dienstpostens ist bei meinem jetzigen Dienstherren nicht vorgesehen.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 01.02.2022 12:52
.... ach so, und ich gehöre zurzeit dem nichttechnischem gehobenen Verwaltungsdienst an.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Organisator am 01.02.2022 13:31
Ich würde mal in den Landesregelungen (also analog zur BLV / BB usw. ) schauen.

Nach meinem Verständnis erfüllst du nämlich nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den höheren nichttechnischen Dienst sondern nur für die entsprechende Lehrerlaufbahn. Insoweit wäre ein horizontaler Laufbahnwechsel notwendig, dessen besonderen Voraussetzungen herauszufinden wären.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 01.02.2022 22:04
Hallo Organisator,

für die neue Stelle ist jedoch das 1. und 2. Staatsexamen Lehramt an allgemeinbildenen Schulen erforderlich, diese bringe ich mit und nicht die Laufbahn des höheren nichttechnischen Dienst. Daher bekam ich bereits die Zusage. In vielen Bundesländern wäre ich damit automatisch dem hD zuzuordnen, nur eben beim Bund nicht.  :-\. Würde ich von einem anderen Bundesland nach M-V wechseln, wäre dies kaum ein Problem, da ich bereits im hD wäre. Bin ich aber leider beim Bund nicht, daher hat M-V Probleme, mich zu verorten.

Niemand hier, der vom Bund zum Land mit A 13 gD in hD wechseln konnte ?  :-\

Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Lars73 am 02.02.2022 08:16
Wenn du dich beim Bund erfolgreich auf eine Tätigkeit im höheren Dienst beworben hättest wärest du auch beim Bund in den hD gekommen.

Entscheidend ist ob die entsprechende Laufbahnbefähigung vorliegt. Was bedeutet, dass für die neue Stelle 1. und 2. Staatsexamen erforderlich ist. Wurde in der Ausschreibung verlangt oder ist es eine entsprechende Beamtenlaufbahn. Wenn das Ministerium auch in der Laufbahn als Lehrer verbeamtet müsste man es hinbekommen können. Wenn es um eine andere Laufbahn geht muss man halt das von Organisator genannte prüfen. Kenne mich im Landesrecht MV nicht aus.
Wenn man unbedingt will kann man einiges machen. Verbeamtung als Lehrer und Abordnung ins Ministerium etc.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Fragmon am 02.02.2022 08:47
Das ist das Problem, wenn die relevanten Daten nicht mitgeliefert werden.

In welcher Laufbahn bist du jetzt  (Tätigkeiten)?
Welche Tätigkeiten / Laufbahn wirst du künftig übernehmen?
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 02.02.2022 09:09
Hallo Lars73,

ja, wurde so in der Ausschreibung verlangt:

"(...) Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Bildungsdienst) nachgewiesen durch die Erste und Zweite Staatsprüfung für eine allgemeinbildende Schulart (....)".

Impliziert Sek I/ und oder Sek II, Sek II ist nicht dringlich erforderlich. Ich bin Sek I-Lehrerin und jetzt in der gehobenen nichttechnischen Verwaltung tätig. Die neue Tätigkeit wäre eine Referentenstelle, also hD.

 Und weiter:

"(...) bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E14 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG M-V (...)."

Somit erfülle ich die Voraussetzungen für die Laufbahngruppe und trotzdem stehen die Chancen schlecht laut M-V, da ich damals beim Bund "nur" entsprechend der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt zugeordnet wurde. Meine derzeitige Bundesbehörde sieht für meine jetzige Tätigkeit keine Laufbahn im hD vor, aufgrund meiner Ausbildung bekam ich jedoch die Endstufe A13 gD.

Ich habe mich schon versucht im Landesrecht MV schlau zu lesen, die Formulierungen erscheinen mir jedoch kryptisch und ich komme nicht weiter. Werde mir wohl eine Rechtsberatung suchen müssen.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Organisator am 02.02.2022 10:10
Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Die Stelle in M-V ist im hD, Lehrerlaufbahn. Voraussetzung 1.+2. Staatsexamen.
Die Voraussetzung erfüllst du.
Mir ist nicht klar, warum deine jetzige Tätigkeit irgendeinen Einfluss auf die neue Tätigkeit haben sollte, da du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die neue Stelle erfüllst.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: EiTee am 02.02.2022 10:19
Ist für die tatsächliche Laufbahnbefähigung kein Vorbereitungsdienst/Referendariat notwendig?
Wenn doch, so würde sich zumindest erklären, wieso "erstmal" ein Problem vorliegt. Da anscheinend kein Vorbereitungsdienst im hD getätigt wurde und dieser auch nicht durch die Tätigkeit im gD erlangt werden kann.

Selbst wenn es an der Laufbahnbefähigung aktuell scheitert, sehe ich nicht die Schwierigkeit jemanden aus dem gD auf einem DP hD zu führen und nach Erreichung der vollen Laufbahnbefähigungen, diesen im hD zu ernennen. 
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Organisator am 02.02.2022 11:43
Ist für die tatsächliche Laufbahnbefähigung kein Vorbereitungsdienst/Referendariat notwendig?
Wenn doch, so würde sich zumindest erklären, wieso "erstmal" ein Problem vorliegt. Da anscheinend kein Vorbereitungsdienst im hD getätigt wurde und dieser auch nicht durch die Tätigkeit im gD erlangt werden kann.

Selbst wenn es an der Laufbahnbefähigung aktuell scheitert, sehe ich nicht die Schwierigkeit jemanden aus dem gD auf einem DP hD zu führen und nach Erreichung der vollen Laufbahnbefähigungen, diesen im hD zu ernennen.

Bei der Lehrerlaufbahn wird nach dem ersten und vor dem zweiten Staatsexamen ein Referendariat durchgeführt, so dass mit dem zweiten Staatsexamen die Laufbahnbefähigung vorliegt.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 02.02.2022 12:00

[Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Die Stelle in M-V ist im hD, Lehrerlaufbahn. Voraussetzung 1.+2. Staatsexamen.
Die Voraussetzung erfüllst du.
Mir ist nicht klar, warum deine jetzige Tätigkeit irgendeinen Einfluss auf die neue Tätigkeit haben sollte, da du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die neue Stelle erfüllst.quote][/quote]


Ich verstehe das Problem ja auch nicht :-\.

Ich habe das Referendariat für die Sek I erfolgreich absolviert (und somit 2. Staatsexamen für allgemeinbildene Schulen, Sek I) und erfülle daher die Anforderungen, die in der Stellenausschreibung genannt werden. In M-V gibt es wohl keine Stellen für Sek I - Lehrer im gD, nur hD. Da ich aber beim Bund im gD bin, finden sie (noch) keinen Weg, mich in den hD anzuheben und sagten mir bereits, dass ich mit einer endgültigen Absage rechnen muss.

Ich suche jetzt einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht, der mich mal berät, wird zwar teuer, aber die Ungewissheit und die Warterei machen mich mürbe. Die sehr freundliche Sachbearbeiterin (keine Ironie, meine ich wirklich so)  in M-V ließ mich wissen, dass die Recherchen der eigenen Juristen Monate dauern könnten und ich leider nur abwarten könne.

Wenn hier jemand einen Tipp hat und eine/n gute/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Beamtenrecht kennt, wäre ich sehr dankbar, sofern das hier erlaubt ist.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: wossen am 02.02.2022 12:33
Bist Du Dir wirklich sicher, dass in Meck-Pomm Lehrkräfte mit voller Sek I-Lehrbefähigung in der Laufbahn des höheren Dienst verortet sind? (in anderen Bundesländern, eigentlich alle, die ich im Blick habe, werden sie bei Einstellung in das Endamt des gehobenen Dienstes eingeordnet - ähnlich wie Sonderpädagogen. Einstellung über A13 bedeutet noch nicht, dass man im höheren Dienst ist. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis/Irrtum.)

Edit: Jo, sieht so aus, dass Sek I-Lehrer auch in Meck-Pomm im gehobenen Dienst eingeordnet sind, die Anwärterbezüge sind da zumindest ohne die angehende 'Studienratszulage', vgl.  https://www.lehrer-in-mv.de/referendare/infos/verdienst/
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Organisator am 02.02.2022 12:48
Bist Du Dir wirklich sicher, dass in Meck-Pomm Lehrkräfte mit voller Sek I-Lehrbefähigung in der Laufbahn des höheren Dienst verortet sind? (in anderen Bundesländern, eigentlich alle, die ich im Blick habe, werden sie bei Einstellung in das Endamt des gehobenen Dienstes eingeordnet - ähnlich wie Sonderpädagogen. Einstellung über A13 bedeutet noch nicht, dass man im höheren Dienst ist. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis/Irrtum.)

Edit: Jo, sieht so aus, dass Sek I-Lehrer auch in Meck-Pomm im gehobenen Dienst eingeordnet sind, die Anwärterbezüge sind da zumindest ohne die angehende 'Studienratszulage', vgl.  https://www.lehrer-in-mv.de/referendare/infos/verdienst/

Das wäre ein Punkt. @TE hast du die Laufbahnbefähigung für die Studienratslaufbahn?
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 02.02.2022 13:42
Das habe ich dazu gefunden, demnach wäre ich dort Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Regionalschulen entsprechen Haupt-/Realschulen, wofür ich die Lehramtsbefähigung habe und welche in der Stellenbeschreibung verlangt werden.)

(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)


Vom 21. Januar 2014

§ 6

Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Die Laufbahnbefähigung für die Einstellung in der Laufbahngruppe 2 in das jeweilige zweite Einstiegsamt
wird erworben

1. mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt
a) an Grundschulen,
b) an Regionalen Schulen,
c) für Sonderpädagogik,
d) an Gymnasien,
e) an beruflichen Schulen

durch Bestehen der Zweiten Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) nach Maßgabe des Lehrerbildungsgesetzes
und der Lehrervorbereitungsdienstverordnung;

2. durch die vor Wirksamwerden des Lehrerbildungsgesetzes erworbene Lehrbefähigung für das
Lehramt
a) an Grund- und Hauptschulen,
b) an Haupt- und Realschulen,
c) für Sonderpädagogik,
d) an Gymnasien,
e) an beruflichen Schulen; (...)"

So wie es aussieht, gibt es tatsächlich keinen gD für Sek I-Lehrer in M-V.  ???

Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.

Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: wossen am 02.02.2022 15:04
Hmja, guck Dir hier den Reiter unter Besoldung an :

https://www.lehrer-in-mv.de/lehrer/infos/verbeamtung/

Grundschule kriegt in Meck-Pomm weiter A12 (die können dann ja eigentlich nicht im höheren Dienst sein). Gymnasium + berufliche Schulen A13 als Eingangsamt (wie im höheren Dienst), restliche Lehrämter werden anscheinend im Endamt eingestellt (wie im gehobenen Dienst)
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: EiTee am 02.02.2022 15:21
(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)

[...]
Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.

Es handelt sich um eine Referentenstelle im Ministerium ? Somit gilt auch nicht mehr die Zitierte Verordnung sondern die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.

Die Bildungsvoraussetzung nach §7 (2) ist erfüllt.
Zitat
Bildungsvoraussetzung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.

Den Vorbereitungsdienst nach §11 (3) hingegen nicht
Zitat
Der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt dauert mindestens zwei Jahre. Er vermittelt durch eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen des Teils der Laufbahn, für den der Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, verbunden mit praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.

Es ist keine 2 Jährige Tätigkeit in der Laufbahn des hD hier Lfbg2.2 gegeben.

Das ist, wie ich es vorher bereits erwähnte, für mich dennoch kein Hinderungsgrund jemanden aus dem gD auf einem hD DP, bis zum Erwerb der vollständigen Laufbahnbefähigung, zu führen und anschließend zu ernennen.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Organisator am 02.02.2022 15:25
Moment!
Wenn jemand in der Laufbahn des höheren Dienstes ist nur nicht in der richtigen Fachlaufbahn (Lehrer vs. nichttechnischer Dienst) kann auch die Laufbahn horizontal gewechselt werden, ohne dass es eines Erwerbes einer neuen Laufbahnbefähigung bedarf.

Unklar ist mir jedoch, ob die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienstes im Bereich der Fachlaufbahn Lehrer überhaupt besteht. Nach der zitierten LaufbahnVO M-V sollte dies aber der Fall sein. Problematisch ist wohl nur der Weg von dort zum nichttechnischen Dienst.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 02.02.2022 15:40
(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)

[...]
Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.

Es handelt sich um eine Referentenstelle im Ministerium ? Somit gilt auch nicht mehr die Zitierte Verordnung sondern die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.

Die Bildungsvoraussetzung nach §7 (2) ist erfüllt.
Zitat
Bildungsvoraussetzung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.

Den Vorbereitungsdienst nach §11 (3) hingegen nicht
Zitat
Der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt dauert mindestens zwei Jahre. Er vermittelt durch eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen des Teils der Laufbahn, für den der Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, verbunden mit praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.

Es ist keine 2 Jährige Tätigkeit in der Laufbahn des hD hier Lfbg2.2 gegeben.

Das ist, wie ich es vorher bereits erwähnte, für mich dennoch kein Hinderungsgrund jemanden aus dem gD auf einem hD DP, bis zum Erwerb der vollständigen Laufbahnbefähigung, zu führen und anschließend zu ernennen.


Es ist aber in der Stellenausschreibung explizit von der "Fachrichtung Bildungsdienst" die Rede ??? und dafür gilt doch eigentlich der von mir zitierte Ausschnitt, oder? Und nicht die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.

Bin verwirrt. :o. Habe jetzt einen RA kontaktiert und lasse mich nächste Woche beraten.
Titel: Antw:Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zum Land Mecklenburg-Vorpommern zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 02.02.2022 15:47
Moment!
Wenn jemand in der Laufbahn des höheren Dienstes ist nur nicht in der richtigen Fachlaufbahn (Lehrer vs. nichttechnischer Dienst) kann auch die Laufbahn horizontal gewechselt werden, ohne dass es eines Erwerbes einer neuen Laufbahnbefähigung bedarf.

Unklar ist mir jedoch, ob die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienstes im Bereich der Fachlaufbahn Lehrer überhaupt besteht. Nach der zitierten LaufbahnVO M-V sollte dies aber der Fall sein. Problematisch ist wohl nur der Weg von dort zum nichttechnischen Dienst.

Entschuldige mein Unwissen, kannst du mir das noch mal für "Doofe" erklären? Was ist der Unterschied zwischen einer Laufbahn und einer Fachlaufbahn und wie genau sieht ein horizontaler Laufbahnwechsel aus? Habe schon gegoogelt, aber vielleicht kannst du mir es besser erklären? Danke vorab!
Titel: Antw:[MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD
Beitrag von: Organisator am 02.02.2022 16:52
So, jetzt habe ich mal die Begriffe sortiert - vgl. auch § 6 BLV

Du bist in der Laufbahngruppe gehobener Dienst, Laufbahnart nichttechnischer Dienst.

Da du - vermutlich - die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe höherer Dienst, Laufbahnart "Bildungsdienst" (gibt es nicht beim Bund, wahrscheinlich aber in den Landesregelungen, daher der Begriff "Bildungsdienst") hast, könntest Du direkt als Lehrer (A 13h) verbeamtet werden. Bist aber schon verbeamtet,
allerdings in einer anderen Laufbahngruppe und Laufbahnart. Demzufolge müsstest du einen vertikalen Laufbahnwechsel (gehobener --> höherer Dienst) vornehmen und dazu noch einen horizontalen Laufbahnwechel (nichttechnischer Dienst --> "Bildungsdienst) vollziehen.

Die Voraussetzungen für den doppelten gleichzeitigen Laufbahnwechsel sind mir aber nicht bekannt.
Titel: Antw:[MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD
Beitrag von: Dobby am 03.02.2022 10:24
Hallo Organisator,

danke für die Antwort. Werde mal versuchen, mich weiter schlau zu lesen, zu dem, was du geschrieben hast.

Hoffe, der RA, den ich mir jetzt ausgesucht habe, kann es mir noch genauer erklären und Lösungen aufzeigen.