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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Unwissende am 01.02.2022 13:09
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Hallo Zusammen,
wir beschäftigen sv-pflichtige Abrufkräfte, die dann entsprechend ihrer Eingruppierung und Stufe nach Stunden bezahlt werden, der Vertrag enthält keine festgelegten Stundenanzahl pro Woche.
Ich habe gerade keinen Ansatz, wie ich die Corona-Sonderzahlung für diesen Mitarbeiterkreis berechnen soll. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Beste Grüße
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Was willst du denn berechnen?
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"Die Corona-Sonderzahlung erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L. Sie beträgt 1.300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig zu ihrem Beschäftigungsumfang. Azubis und Praktikanten erhalten 650 Euro. "
ich denke darauf bezieht sich die Frage.
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Gem. § 12 Abs. 1 TzBfG muß bei Arbeit auf Abruf doch die Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit arbeitsvertraglich festgelegt sein. Ist das nicht der Fall, gelten 20 Stunden/Woche als vereinbart.
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Vielen Dank für die Antworten.
XTinaG, das war der Hinweis, den ich brauchte.
Grüße aus Bonn