Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ressourceneintrag am 01.02.2022 14:29
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TVÖD-Kommune: NRW
Guten Tag zusammen,
meine Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst ist nach meiner Ausbildungszeit der 07.01.2015.
Seit dem 08.2020 bin ich in der EG10 eingruppiert. Diese habe ich, nach langem nörgeln, erhalten, weil meine Stelle auf EG11 eingestuft wurde. Da ich kein Studium habe, fand hier Anwendung, dass ich eine Entgeltgruppe darunter eingruppiert werde.
Nun wurde mir erzählt, dass ich die persönlichen Voraussetzungen für die Stelle mittlerweile erfülle, da ich seit sieben Jahren als Systemadministrator tätig bin. Wäre das so weit richtig und ich kann einen Höhergruppierungsantrag für den 07.01.2022 stellen?
Vielen Dank und Grüße!
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du stellst keinen Höhergruppierungsantrag...
hab schon gelernt, soetwas gibt es nicht.
Du bittest um Anpassung deiner Stellenbeschreibung und stellst einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung.
(Eingruppierungsfeststellung)
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Hey,
danke für den Hinweis.
Bei uns heißt das Dokument wohl leider aber noch so, weswegen ich den Begriff so genutzt hatte.
Grüße :)
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Im August 2020 gab es im Bereich IT für die E11 keine Voraussetzung in der Person mehr. Du bist seit der Übertragung der maßgeblichen Tätigkeit in E11 eingruppiert. Es ist kein Antrag zu stellen (wäre es auch nicht, wenn eine Voraussetzung in der Person bestanden hätte und Du diese mittlerweile erfülltest), sondern das zustehende Entgelt als Forderung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Das Gros der Ansprüche der Vergangenheit ist leider bereits durch die tarifliche Ausschlußfrist verfallen.
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Hallo XTinaG,
danke für deine ausfürliche Antwort.
Das verstehe ich tatsächlich nicht ganz, da mir das so von meinem Arbeitgeber mitegeilt wurde.
Faktisch ist es so, dass ich in der EG10 3 eingruppiert bin, meine Stellenbeschreibung als EG11 deklariert wurde. Dies zu dem Zweck der Erreichung von EG10 zum Zeitpunkt 08.2020.
Welche Möglichkeiten bieten sich mir nun? Was sollte ich nun tun um in die EG11 eingruppiert zu werden? Einfach einen Antrag (bei uns läuft das nunmal so) stellen in welcher angefragt wird zukünftig und für die letzten sechs Monate in die EG11 eingruppiert zu werden?
Hättest du ggf. noch den Paragrafen für die Eingruppierung für den Bereich IT für mich? Das würde meinen Arbeitskollegen auch sehr helfen.
Grüße
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Tarifbeschäftigte sind vielmehr unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, § 12 TVÖD. Sofern Deine auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E11 führt, bist Du bereits seit der Übertragung in E11 eingruppiert. Dazu mußt Du überhaupt nichts tun. Dein Arbeitgeber hat Dir das zustehende Entgelt vorenthalten. Er behauptet dazu eine Voraussetzung in der Person. Diese gibt es im kommunalen Bereich (und auch beim TV-L nicht), sondern nur beim Bund. Entweder handelt die Personalverwaltung in der Absicht, dem Arbeitgeber einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und beschädigt dazu Dein Vermögen, indem sie durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum bei Dir erregt hat und weiter unterhält, oder sie ist völlig unfähig.
Zu unterstellen ist zumeist letzteres. Um Deinen Vermögensschaden zu minimieren, sei zur Forderung des Betrags der Differenz des ausgezahlten Entgelts zum zustehenden Entgelt gegenüber dem Schuldner geraten. Eine angemessene Frist, etwa zwei Wochen, solltest Du dazu setzen. Anschließend erhebst Du Lohnklage als besondere Form der Leistungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber wird sich (zurecht) auf die tarifliche Ausschlußfrist berufen und lediglich für die vergangenen 6 Abrechnungsperioden leisten.
Gehst Du hingegen von Ersterem (und damit von der Verwirklichung des Tatbestands des Betrugs) aus, kannst Du für die durch die tarifliche Ausschlußfrist verfallenen Ansprüche ggfs. den Betrüger auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
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Das verstehe ich tatsächlich nicht ganz, da mir das so von meinem Arbeitgeber mitegeilt wurde.
Faktisch ist es so, dass ich in der EG10 3 eingruppiert bin, meine Stellenbeschreibung als EG11 deklariert wurde. Dies zu dem Zweck der Erreichung von EG10 zum Zeitpunkt 08.2020.
Eingruppiert bist du wahrscheinlich in der EG11
Du bekommst halt nur fälschlicherweise das Entgelt der EG10
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Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...
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Schaue halt in die Entgeltordnung, da steht es so.
Hier eine Erläuterung für TV-L aber TVöD ist fast gleich.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
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Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...
Man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege: Bis EG13 gibt es keine Voraussetzung in der Person bei IT.
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Also gibt es überhaupt keine persönlichen Vorraussetzungsklauseln mehr?
Es zählt lediglich die Stelle welche man ausführt?
Bin gerade wieder ein bisschen schockiert...
Man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege: Bis EG13 gibt es keine Voraussetzung in der Person bei IT.
richtig, selbst der Schulabbrecher kann dort bis EG13 korrekt und tarifkonform eingruppiert werden.
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Das ist nicht ganz zutreffend. In den Entgeltgruppen E12 und E13 ist eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung gefordert.
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Rein theoretisch (für meine Arbeitskollegen wichtig), sollte ich die Stelle nun nicht mehr auskleiden und die Stelle wird mit EG11 und der Vorraussetzung eines Studiums ausgeschrieben. Könnte sich formal zwar ein Arbeitskollege nicht bewerben, weil er auch kein Studium hat. Tut er dies aber trotzdem und wird auch angenommen, weil bspw. keine besseren oder anderen Bewerber da waren, muss er in der EG11 eingruppiert werden?
Ihr helft mir wirklich sehr, vielen Dank dafür!
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Ein öffentlicher Arbeitgeber wäre an seine Ausschreibung gebunden und dürfte einen Bewerber, der konstitutive Voraussetzungen nicht erfüllt, nicht berücksichtigen. Tut er es trotzdem, hat das keinen Einfluß auf die Eingruppierung.
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Hallo Zusammen,
nach der neuen EGO gibt es ja die Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen, speziell Beschäftigte in der Informationstechnik, den genauen Quellennachweis finde ich gerade nicht, habe mir aber von der Gewerkschaft bestätigen lassen das eine EG13 mit "nur" einer Ausbildung und ohne Führungsfunktion möglich ist. (TVÖD VKA)
Ich sehe nun die ganzen ITler die gerne mehr Geld hätten, hier mal ein skizzierter Weg, vielleicht könnt ihr dazu eure Meinung äußern damit das Bild runder wird.
Ausgangspunkt ist ein/e Angestellte/r aus dem Bereich IT mit min. dreijähriger Ausbildung.
1. Angestellte/r dokumentiert grob die letzten 6? Monate seiner/ihrer Tätigkeiten
2. Absprache mit Führungskraft und Beratung durch Gewerkschaft für die Formulierung der Eingruppierungsfeststellung
3. Personalabteilung wundert sich, die Zeit geht ins Land und am Ende wird rückwirkend 6? Monate vor dem Datum der Abgabe der Eingruppierungsfeststellung die neue Eingruppierung umgesetzt, aktuelle Stufe zu dem Datum beachten
4. Auf diesem Weg kann die EG13 erlangt werden, nun ist ein Master Studiengang mit Ausbildung/Erfahrung/(Fach)Hochschulzugang möglich, Kosten 8-20 Tsd. Euro berufsbegleitend
5a. Anschließend kann man sich weiter die Karriereleiter hoch hangeln bis zur EG15+
5b. Alternativ wird es möglich sein mit einer EG13 ohne Master/Führungsaufgaben auf eine EG14 mit Führungsverantwortung zu kommen? Oder wird dann mangels der Voraussetzung maximal EG13 bezahlt? Letzteres wäre meine Vermutung.
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zu 1.)
kommt darauf an, ob man solch einen Zeitraum betrachten muss (wg. saisonale Schwankungen) ansonsten sollten 4-8 Wochen reichen.
zu 2.) kann man machen, man kann aber einfach seine Tätigkeiten niederschreiben.
zu 3.) nö: die PA wundert sich, dass du ja Dinge machst, die dir niemand übertragen hat und mahnt dich ab 8)
Also man gibt als 3. Schritt die Aufzeichnungen dem PA und fragt an, ob dies die auszuübenden Tätigkeiten sind. Natürlich mit der Bestätigung der Führungskraft, das er diese Tätigkeiten benötigt.
Dann passiert erstmals nichts und man weißt Cheffe und PA darauf hin, dass man diese Tätigkeiten nicht ausüben wird, solange sie nicht übertragen werden.
Die Tätigkeiten werden einem dann doch Übertragen und ab da ist man dann entsprechend Eingruppiert.
zu 4.) diese von dir angesprochenen EG13 Fg 1 Tätigkeiten sind äußerst selten im TVöD Umfeld anzutreffen, daher ist es unwahrscheinlich, dass man sie übertragen bekommt.
Da sind die EG13 Allg. Teil schon öfter zu finden und der leichtere Weg, weil weniger "Stress" bei der Arbeit, da keine besondere Verantwortung.
zu 5a. Unwahrscheinlich im TVöD Kommune Bereich, haben einfach kaum solche Tätigkeiten . Da solltest du eher beim Bund suchen (ITZ Bund) oder Land (IT.N ) z.B.
Die sind da offener für ungelernte auf höheren Posten, da man dort eher ja der Einäugige unter den Blinden ist.
zu 5b
Wenn deine Tätigkeiten der EG14 (also Fallgruppe 3) des allgemeinen Teils entsprechen und du kein abgeschlossenes wiss. HS hast und nicht sonstiger Beschäftigter bist, dann bist du in der eG13 eingruppiert.
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zu 5a. Unwahrscheinlich im TVöD Kommune Bereich, haben einfach kaum solche Tätigkeiten . Da solltest du eher beim Bund suchen (ITZ Bund) oder Land (IT.N ) z.B.
Die sind da offener für ungelernte auf höheren Posten, da man dort eher ja der Einäugige unter den Blinden ist.
Um nach den Sternen zu greifen sollte man da nicht unbedingt hin. Der kleinste Teil ist E13+ (vielleicht 4%), ca. die Hälfte E9b-E12 und der Rest E9a und drunter. Am allermeisten anzutreffen sind E11 und danach E9a.
Glaube wenn man da Ambitionen nach E15 hat, sollte man irgendwo ins Ministerium. Laut diesem Forum gibt es Ministerien, da sind E15 Ausschreibungen so häufig anzutreffen wie bei IT.N für E11.
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und mit den Fähigkeiten für E13+ beim Ministerium etc. kannst du dich sicher auch bei großen Konzernen / Automobilherstellern etc. bewerben und hast am Jahresende gut 10-20k mehr cash in the tash!
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Ein Ministerium, ganz gleich ob auf Bundes- oder Landesebene, das für Tätigkeiten eines Systemadministrators in E13+ eingruppiert, möchte ich gern mal sehen.
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Da Ministerien nicht eingruppieren, wird es derlei auch nicht zu sehen geben.
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"Ein Ministerium, ganz gleich ob auf Bundes- oder Landesebene, das Tätigkeiten eines Systemadministrators überträgt, die zu einer Eingruppierung in E13+ führen, möchte ich gern mal sehen."
So besser? ::)
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"Ein Ministerium, ganz gleich ob auf Bundes- oder Landesebene, das Tätigkeiten eines Systemadministrators überträgt, die zu einer Eingruppierung in E13+ führen, möchte ich gern mal sehen."
So besser? ::)
Ich kenne diverse Mittelbehörden, die einige IT-Mitarbeiter haben, die in der EG13+ eingruppiert sind und u.a. Tätigkeiten eines Systemadministrators ausüben.
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"Systemadministrator" ist ja auch weder geschützter noch feststehender Begriff. Eine bestimmte auszuübende Tätigkeit, die ja maßgebend für die Eingruppierung ist, läßt sich daraus nicht ableiten. Der Begriff ist ja nicht einmal auf die IT beschränkt...
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Ich kenne diverse Mittelbehörden, die einige IT-Mitarbeiter haben, die in der EG13+ eingruppiert sind und u.a. Tätigkeiten eines Systemadministrators ausüben.
Interessant, Danke. Bisher sind mir solche Ausschreibungen noch nicht untergekommen.
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Ich kenne diverse Mittelbehörden, die einige IT-Mitarbeiter haben, die in der EG13+ eingruppiert sind und u.a. Tätigkeiten eines Systemadministrators ausüben.
Interessant, Danke. Bisher sind mir solche Ausschreibungen noch nicht untergekommen.
Ich wüsste auch nicht warum man sowas wie Systemadministratortätigkeiten in einer entsprechenden Ausschreibung nennen sollte, das sind die üblichen Nebentätigkeiten, wenn man Projektarbeit macht und nicht nur Dinge verwaltet.
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Also ich denke, dass der "klassische" Administrator ganz gut in EG10, respektive 11 fällt, wenn er denn z.B. auch im Projektgeschäft unterwegs ist. 12 und darüber sind eher bereits mit Führungsverantwortung verbunden...
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Also ich denke, dass der "klassische" Administrator ganz gut in EG10, respektive 11 fällt, wenn er denn z.B. auch im Projektgeschäft unterwegs ist. 12 und darüber sind eher bereits mit Führungsverantwortung verbunden...
Also ich denke im tariflichem Sinne der "klassische" Administrator in EG8-EG10 einzugruppieren ist, aber wenn man gute Administrator haben will diese sich ggfls. umorientieren werden, sofern sie sich nicht wegen Lage, Kind oder Kegel mit dieser Bezahlung zufrieden geben.
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Ich meinte damit auch, dass man bereits "gut" eingruppiert ist, wenn man die 10 erhält. Die 11 ist in Ausnahmefällen sicherlich möglich, wenn man "zusätzliche, eigenverantwortliche" Dinge erledigt. Die 9b/c wird bei uns bezahlt, wenn man in Bereichen unterwegs ist, wo man halt sehr speziell nur einsetzbar ist. Alles darunter ist zwar möglich, aber dafür findet man doch echt niemanden mehr. Es sei denn man "muss das unbedingt machen".
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Ich meinte damit auch, dass man bereits "gut" eingruppiert ist, wenn man die 10 erhält. Die 11 ist in Ausnahmefällen sicherlich möglich, wenn man "zusätzliche, eigenverantwortliche" Dinge erledigt. Die 9b/c wird bei uns bezahlt, wenn man in Bereichen unterwegs ist, wo man halt sehr speziell nur einsetzbar ist. Alles darunter ist zwar möglich, aber dafür findet man doch echt niemanden mehr. Es sei denn man "muss das unbedingt machen".
Wenn man in Entgeltgruppen denkt, findet man gar kein geeignetes IT-Personal.
Unseren IT-lern ist es völlig egal, in welcher Entgeltgruppe sie sind, das Einkommen in € ist interessant. Und da gibt es mit Zulagen und Stufen geeignete Mittel, um das gewünschte Einkommen auch zahlen zu können.
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Wenn man in Entgeltgruppen denkt, findet man gar kein geeignetes IT-Personal.
Unseren IT-lern ist es völlig egal, in welcher Entgeltgruppe sie sind, das Einkommen in € ist interessant. Und da gibt es mit Zulagen und Stufen geeignete Mittel, um das gewünschte Einkommen auch zahlen zu können.
sehe ich genau so...
gehen wir mal von der E11 aus, da spielt ja auch die Stufe eine große Rolle (wie in anderen EG´s auch).
Stufe 1 mit einem Jahresbrutto von EUR 46011.57 im Verhältnis zu
Stufe 6 mit einem Jahresbrutto von EUR 69404.16 - da sind knapp 23k unterschied innherhalb einer EG.
Die EG 9c in Stufe 6 hat ein Jahresbrutto von EUR 60317.47, ist also gar nicht so weit weg.
Natürlich kann man IT Personal untereinander nur schlecht vergleichen...
Der / die eine macht bissl Drucker, bissl PC und vllt. ein bissl Netzwerk.
Der / die andere entwickelt Software für große Autokonzerne - da springt Ende des Monats einfach etwas mehr bei raus.
Selbst im öD unterscheidet es sich von Einrichtung zu Einrichtung.
Wenn ich mir die Nachbarkommunen so anschaue, sind die weit zurück mit der Technik. Entsprechend fällt weniger Aufwand an.
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Ich meinte damit auch, dass man bereits "gut" eingruppiert ist, wenn man die 10 erhält. Die 11 ist in Ausnahmefällen sicherlich möglich, wenn man "zusätzliche, eigenverantwortliche" Dinge erledigt. Die 9b/c wird bei uns bezahlt, wenn man in Bereichen unterwegs ist, wo man halt sehr speziell nur einsetzbar ist. Alles darunter ist zwar möglich, aber dafür findet man doch echt niemanden mehr. Es sei denn man "muss das unbedingt machen".
Wenn man in Entgeltgruppen denkt, findet man gar kein geeignetes IT-Personal.
Unseren IT-lern ist es völlig egal, in welcher Entgeltgruppe sie sind, das Einkommen in € ist interessant. Und da gibt es mit Zulagen und Stufen geeignete Mittel, um das gewünschte Einkommen auch zahlen zu können.
Richtig.
Was aber mehr als EG und Entgelt bei den meisten "neuen" Mitarbeiter aufstößt, ist dass sie wie Berufsanfänger behandelt werden.
Wer also da nicht die förderliche Zeiten nutzt findet nur die letzten der IT Nahrungskette.
Eine einfacher FI der mit EG9x eingestellt wird und entsprechend Stufe4+ erhält ist oftmals zufrieden. Wenn er halt eben nur diesen einfachen normalen Tageskram machen muss und hier und da was nettes zusätzliches für die Leute basteln kann.
BSCler Aufgaben, die bisserl anspruchsvoll sind kann man aber eben nicht mit der EG10 locken.
Wir haben es zuletzt jedoch geschafft, alle Bereiche SysAd-Entwicklung-Datennalysten-...mit besetzen.
Wie?
a) gute sichtbare und ansprechende Ausschreibung
b) kein gezicke wegen Stufen
c) gute Stimmung im Kollegenkreis, die beim VG dabei sind
d) keine gezicke wegen EG
e) die Leute ansprechen, die die Vorteile des Arbeitsplatzes bei uns verstehen und den damit verbundene Einkommensreduktion verkraften.
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Ich meinte damit auch, dass man bereits "gut" eingruppiert ist, wenn man die 10 erhält. Die 11 ist in Ausnahmefällen sicherlich möglich, wenn man "zusätzliche, eigenverantwortliche" Dinge erledigt. Die 9b/c wird bei uns bezahlt, wenn man in Bereichen unterwegs ist, wo man halt sehr speziell nur einsetzbar ist. Alles darunter ist zwar möglich, aber dafür findet man doch echt niemanden mehr. Es sei denn man "muss das unbedingt machen".
Wenn man in Entgeltgruppen denkt, findet man gar kein geeignetes IT-Personal.
Unseren IT-lern ist es völlig egal, in welcher Entgeltgruppe sie sind, das Einkommen in € ist interessant. Und da gibt es mit Zulagen und Stufen geeignete Mittel, um das gewünschte Einkommen auch zahlen zu können.
Ich wünschte, dass dies so einfach wäre. Aus der Personalabteilung heisst es leider bei uns unisono "das müsste vergleichbar sein und der Aufwand einer solchen "Bewertung", die das ermöglichen werde, wäre zu groß". Und solange man überhaupt noch Personal findet, denkt man hier gar nicht daran irgendwelche Zulagen zu zahlen und erst Recht nicht Stufenlaufzeiten zu verkürzen (das gilt nicht nur für das Personal in der IT, sondern generell).
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Ich meinte damit auch, dass man bereits "gut" eingruppiert ist, wenn man die 10 erhält. Die 11 ist in Ausnahmefällen sicherlich möglich, wenn man "zusätzliche, eigenverantwortliche" Dinge erledigt. Die 9b/c wird bei uns bezahlt, wenn man in Bereichen unterwegs ist, wo man halt sehr speziell nur einsetzbar ist. Alles darunter ist zwar möglich, aber dafür findet man doch echt niemanden mehr. Es sei denn man "muss das unbedingt machen".
Wenn man in Entgeltgruppen denkt, findet man gar kein geeignetes IT-Personal.
Unseren IT-lern ist es völlig egal, in welcher Entgeltgruppe sie sind, das Einkommen in € ist interessant. Und da gibt es mit Zulagen und Stufen geeignete Mittel, um das gewünschte Einkommen auch zahlen zu können.
Wir haben es zuletzt jedoch geschafft, alle Bereiche SysAd-Entwicklung-Datennalysten-...mit besetzen.
Wie?
a) gute sichtbare und ansprechende Ausschreibung
b) kein gezicke wegen Stufen
c) gute Stimmung im Kollegenkreis, die beim VG dabei sind
d) keine gezicke wegen EG
e) die Leute ansprechen, die die Vorteile des Arbeitsplatzes bei uns verstehen und den damit verbundene Einkommensreduktion verkraften.
Das ist echt ein Traum bei euch. Wenn jede Behörde/Hochschule so arbeitet, ist der Fachkräftemangel im öD bei MINTlern nicht mehr so schlimm.
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Ich meinte damit auch, dass man bereits "gut" eingruppiert ist, wenn man die 10 erhält. Die 11 ist in Ausnahmefällen sicherlich möglich, wenn man "zusätzliche, eigenverantwortliche" Dinge erledigt. Die 9b/c wird bei uns bezahlt, wenn man in Bereichen unterwegs ist, wo man halt sehr speziell nur einsetzbar ist. Alles darunter ist zwar möglich, aber dafür findet man doch echt niemanden mehr. Es sei denn man "muss das unbedingt machen".
Wenn man in Entgeltgruppen denkt, findet man gar kein geeignetes IT-Personal.
Unseren IT-lern ist es völlig egal, in welcher Entgeltgruppe sie sind, das Einkommen in € ist interessant. Und da gibt es mit Zulagen und Stufen geeignete Mittel, um das gewünschte Einkommen auch zahlen zu können.
Wir haben es zuletzt jedoch geschafft, alle Bereiche SysAd-Entwicklung-Datennalysten-...mit besetzen.
Wie?
a) gute sichtbare und ansprechende Ausschreibung
b) kein gezicke wegen Stufen
c) gute Stimmung im Kollegenkreis, die beim VG dabei sind
d) keine gezicke wegen EG
e) die Leute ansprechen, die die Vorteile des Arbeitsplatzes bei uns verstehen und den damit verbundene Einkommensreduktion verkraften.
Das ist echt ein Traum bei euch. Wenn jede Behörde/Hochschule so arbeitet, ist der Fachkräftemangel im öD bei MINTlern nicht mehr so schlimm.
Nein ist es nicht.
Es ist zum ko…, dass ich mich jahrelang damit beschäftigen musste, dass hat ja auch Geld gekostet.
Und es hat ja auch einige Zeit gedauert, bis ich entsprechende Fakten geschaffen hatte, die zur Bösglaubigkeit der Personaler und der Führungsebene geführt hat und die dann ihren Verwaltungs ars… in Bewegung setzten.
Freiwillig oder proaktiv ging da nix, sind ja naive Kalkriesel Brains, Neider und ahnungslose Führungsjuristen, die meinen, ITler dürfen dankbar sein bei uns zu arbeiten, weil sie wären der Nabel des Universums.
und ja, ich bin in einem Bereich, wo die direkten Beamtenkollegen eben ganz anders ticken und wir ein Top Team haben.
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Darf ich auch mal was dazu sagen? Also man sagte mir das der ÖD so ausgelegt ist das der Doktor nicht nach seinem Status bezahlt wird sondern was er bei seiner Stelle leistet. Sprich der Doktor kann auch nur Hausmeister sein und nur so wird er bezahlt. Wenn aber der Hausmeister ebenfalls die Stelle eines Doktors ausfüllt dann soll er ebenfalls so bezahlt werden. Das war der Sinn der Novellierungen des ÖD. In der Praxis: tja da sieht es anders aus
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Weder ist der öD so ausgelegt noch regelte der TVÖD den öD oder wäre auf jenen beschränkt. Der TVÖD trifft Regelungen zur Eingruppierung, die den tariflichen Vergütungsanspruch der Höhe nach bestimmt. Man sollte sich also nichts von irgendwelchen Ahnungslosen etwas sagen lassen.
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Darf ich auch mal was dazu sagen? Also man sagte mir das der ÖD so ausgelegt ist das der Doktor nicht nach seinem Status bezahlt wird sondern was er bei seiner Stelle leistet. Sprich der Doktor kann auch nur Hausmeister sein und nur so wird er bezahlt. Wenn aber der Hausmeister ebenfalls die Stelle eines Doktors ausfüllt dann soll er ebenfalls so bezahlt werden. Das war der Sinn der Novellierungen des ÖD. In der Praxis: tja da sieht es anders aus
Und das ist so, weil die Angestellten sich verarschen lassen und nicht das Geld einfordern was ihnen zusteht, da sie keine Ahnung von der Tarifautomatik haben oder nicht das ausüben, was ihnen vom AG übertragen wurden.
Zu deinem Beispiel: Der Hausmeister bekäme das auch so bezahlt, wenn es keine Voraussetzungen in der Person gibt.
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Personelle Voraussetzung bei uns: wenn der Göttergatte Vitamin B hat und dafür sorgt, dass Ehepartner rechtzeitig super PR als Vorschusslorbeeren bekommt. Da wird mal eben intern als Alibi ausgeschrieben und besetzt ...
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was ist super PR?
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"super public relations"?!