Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Chelsea am 01.02.2022 21:33
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Salut, aus dem Unterforum TVÖD Bund wurde ich hierher geschickt ;)
Aktuell bin ich im TVÖD VKA, Stufe 5, wechsle aber voraussichtlich demnächst zum Bund in E14, Stufe 3. Nach einem Jahr ist dann die Verbeamtung vorgesehen, damit kenne ich mich jetzt überhaupt nicht aus. Gibt es da eine dem TVÖD entsprechende oder ähnelnde Regelung wegen der Erfahrungsstufen, oder fange ich dann wohl stumpf in Stufe 1 an? Lieben Dank schonmal!
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Bitte mal in § 27 f. BBesG schauen und mit der eigenen Erwerbsbiographie abgleichen. Das sollte die Frage beantworten.
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Also unabhängig von der einjährigen Stufe 3 im TVÖD Bund (auf derselben Stelle, auf der dann verbeamtet werden soll) wird geprüft, was aus der vorherigen Laufbahn "anzuerkennen" ist? Danke!
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Ja. Inkl. Wehrdienstzeiten und weiterer beruflicher Erfahrungen, die in Schwierigkeit und Umfang der angestrebten Laufbahngruppe entsprechen.
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Umfangreiche Erläuterungen finden sich noch in der BBesGVwV (Textziffern zu den entsprechenden Paragraphen):
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm
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Das Thema wurde bereits mehrfach hier im Forum erläutert. Schon einmal die Suchfunktion benutzt?
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Danke auch @xap und nochmal @Asperatus :)
Kann dann zu.