Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: wzsrd2017 am 02.02.2022 11:05
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Ich bin von einem Zweckverband (TVöD-VKA) in einen anderen Zweckverband (ebenfalls TVöD-VKA) gewechselt.
Beim alten Arbeitgeber bekamen wir einen Zuschuss zum Essensgeld. Im neuen Verband sagte man mir, dass solche Zuschüsse im öffentlichen Dienst nicht möglich sind.
Nun meine Fragen:
1.) Ist eine solche Subventionierung im TVöD wirklich nicht möglich?
2.) Wenn doch, kann mir jemand die gesetzliche Grundlage nennen?
3.) Besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter mit Wertgutscheinen (z. B. Tank- oder Einkaufsgutscheinen) Anreize zu geben, sich als Gleichstellungsbeauftragte o. Ä. ernennen zu lassen?
Schließen sich die Zuwendungen gegenseitig aus? (Also z. B.: wenn Tankgutscheine ausgegeben werden, kann kein Zuschuss zur Verpflegung genehmigt werden ...)
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Bei uns gibt es einen Zuschuss für's Fitnessstudio.... zusätzlich kommt der Partner auch in den Genuss einer verbilligten Mitgliedschaft bei dem gewählten Studio.
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Solche Zuschüsse stehen nicht im Tarifvertrag und können vom Arbeitgeber gezahlt werden, oder eben auch nicht.
Ich habe ebenfalls wie mein Vorposter einen 100 % Zuschuss fürs Fitnesstudio, sowie ein kostenfreies Jobticket für den gesamten Nahverkehr in meiner Region, Arbeitgeber ist eine Kommune.
Eine Bekannte die in der Nachbarkommune arbeitet hat beides nicht.
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Ich arbeite in einer dem Innenministerium unterstellten Behörde und bisher wurden vom MI mindestens folgende Dinge nicht zugelassen:
- Bewirtung von Mitarbeitern in jeglicher Form (kostenloses Mittagessen, Obst, Snacks, Essensgutscheine, Bezuschussung der Kantinenbewirtenden Firma mit Zweck günstigerer Preise)
- Hansefit oder generell Sportbezuschussung zu egal welchem Anteil
- Jobrad
- Jobticket
Was die Behörde bisher aufstellen durfte waren Wasserzapfanlagen, bei denen man stilles oder Sprudelwasser bekommt, was ich auch gerne genutzt habe, bevor es ins Homeoffice ging.
Was ganz lustig (oder eher traurig) ist: Wenn jemand aus einer anderen, dem MI unterstellten, Behörde aus dienstlichen Gründen zu Besuch kommt, kann man plötzlich beim LIDL Kaffee und Kuchen für den Gast holen und ihn auf Arbeitgebers Nacken zum Essen einladen. Nur für die eigenen Mitarbeiter darf nicht ein Cent über den Lohn ausgegeben werden.
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Mein AG zahlt nix extra. Es gibt nur Leitungswasser, das dürfen wir gerne umsonst trinken. Wir haben einlagiges WC Papier und unser Kopierpapier ist mittlerweile genauso dünn wie das WC Papier.