Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Amunsen am 02.02.2022 12:32
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Hallo liebe Kollegen/innen,
Frage, ist es rechtlich korrekt das bei Höhergruppierung der Lohngruppe die jeweilige Stufenlaufzeit wieder bei Null der Laufzeit beginnt? (Aussage des AG: Wenn ich dem AN die gewünschte Höhergruppierung jetzt im Jan. gebe, verliert er seine im kommenden Nov. fällige Höherstufung der Stufenlaufzeit!)
Besten Dank für eine Info
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Im TVöD gibt es keine Lohngruppen. Von welchem Tarifvertrag reden wir?
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Hallo liebe Kollegen/innen,
Frage, ist es rechtlich korrekt das bei Höhergruppierung der Lohngruppe die jeweilige Stufenlaufzeit wieder bei Null der Laufzeit beginnt? (Aussage des AG: Wenn ich dem AN die gewünschte Höhergruppierung jetzt im Jan. gebe, verliert er seine im kommenden Nov. fällige Höherstufung der Stufenlaufzeit!)
Besten Dank für eine Info
Wenn es um Entgeltgruppen geht ist das korrekt. Vgl. dazu den TVöD.
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Im TVöD gibt es keine Lohngruppen. Von welchem Tarifvertrag reden wir?
Jaaaha - okay, "Entgeldgruppe"! Verzeihung! >:( Du weißt doch was ich meine....
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Hallo liebe Kollegen/innen,
Frage, ist es rechtlich korrekt das bei Höhergruppierung der Lohngruppe die jeweilige Stufenlaufzeit wieder bei Null der Laufzeit beginnt? (Aussage des AG: Wenn ich dem AN die gewünschte Höhergruppierung jetzt im Jan. gebe, verliert er seine im kommenden Nov. fällige Höherstufung der Stufenlaufzeit!)
Besten Dank für eine Info
Wenn es um Entgeltgruppen geht ist das korrekt. Vgl. dazu den TVöD.
Danke Schön... :)
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Tatsächlich beginnt die Stufenlaufzeit erneut.
Im TVöD ist man wenigstens schon so weit, dass es stufengleiche Höhergruppierungen gibt. Ein Vorteil ggü. bspw. dem TV-L.
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Aber leider nur wenn der Vorgesetzte das auch möchte! Bei uns ist leider das Gegenteil der Fall. ::)
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Nein, die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist vom Vorgesetzten völlig unabhängig.
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Tatsächlich beginnt die Stufenlaufzeit erneut.
Im TVöD ist man wenigstens schon so weit, dass es stufengleiche Höhergruppierungen gibt. Ein Vorteil ggü. bspw. dem TV-L.
Vorteil würde ich da nicht nennen wollen, eher weniger Nachteil. Ziel sollte sein - wenn man schon mehrere Stufen akzeptiert - dass die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung mitgenommen wird.