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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Gio Eros am 02.02.2022 22:09

Titel: Zwischen zwei Stühlen
Beitrag von: Gio Eros am 02.02.2022 22:09
Hallo zusammen,

ich habe nach meinem Studium so einige Bewerbungen verschickt und habe nun ein Jobangebot einer Behörde erhalten. Das Angebot hat mich natürlich gefreut und ich habe das Angebot mündlich angenommen, auch wenn ich gestehen muss, dass die Stelle nicht meine Wunschstelle war/ist. Kurze Zeit später erhielt ich von einer anderen Behörde (selbe Stadt) eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, welches kurz vor dem Start meiner bereits zugesagten Stelle stattfinden soll. Hierzu muss ich sagen, dass die Einladung von der anderen Behörde mich sehr neugierig macht, da diese ganz weit auf meiner Wunschliste stand.

Ich bin nun am grübeln, wie ich hier genau vorgehen soll... in der freien Wirtschaft ist es üblich einen Job anzufangen und den Job nach kurzer Zeit zu wechseln, weil das neue Jobangebot z. B. lukrativer ist. Der Stil ist natürlich nicht der beste, aber dies sei mal dahingestellt.
Im öD habe ich bisher keine Erfahrungen machen können und frage deshalb mal in die Runde, ob solche Vorgehen auch üblich sind.

Liebe Grüße
Titel: Antw:Zwischen zwei Stühlen
Beitrag von: WasDennNun am 03.02.2022 06:20
Dafür gibt es doch die beiderseitige Probezeit.
Wenn man ein besseres Angebot hat, dann wechselt man.
Das das im öD Möglicherweise seltenerer gemacht wird, liegt eher am Charakter der Menschen die dort arbeiten.
Und wenn man das als schlechten Stil empfindet, dann hat man nicht begriffen, dass man Marktteilnehmer ist.
Schlechter Stil ist es, wenn man solche Entscheidungen nicht zeitnah kommuniziert.

zur Info: Ich bin mehrfach von und zur pW aus und in den öD gewechselt.
Titel: Antw:Zwischen zwei Stühlen
Beitrag von: was_guckst_du am 03.02.2022 07:14
...ich sehe da auch kein Problem...

...genau so beim evtl. künftigen AG im Vorstellungsgespräch schildern und mitteilen, dass man kurzfristig zur Verfügung stehn könnte, da noch in der Probezeit, und beim anderen AG in der Probezeit kündigen, wenn die neue Stelle "eingetütet" ist...

...alles Andere wäre falsch verstandene Rücksichtnahme...
Titel: Antw:Zwischen zwei Stühlen
Beitrag von: NWB am 03.02.2022 07:21
Wenn die Stelle noch nicht angetreten wurde, die Urkunde noch nicht entgegengenommen bzw. der Vertrag nicht unterschrieben wurde, gibt es kein Problem.

Wir haben bei unserer Behörde auch regelmäßig das Problem, dass Leute kurz vor Antritt ihrer Ausbildung abspringen und die Stelle dann kurzfristig nachbesetzt werden muss.

Passiert in der freien Wirtschaft genauso.
Titel: Antw:Zwischen zwei Stühlen
Beitrag von: was_guckst_du am 03.02.2022 08:35
...auch, wenn der Vertrag bereits unterschrieben wurde, ist eine Probezeitkündigung überhaupt kein Problem...