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		Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BAT am 04.02.2022 09:01
		
			
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				Kollegin ist inzwischen verbeamtet und hatte 50 Monate RV-Zeiten vor der Verbeamtung. Die Auszahlung scheitert, daran, dass sie für drei Jahre im Studium einen 450 € - Job hatte, bei dem sie sich von der RV hat befreien lassen. Jedoch werden wohl ein Drittel der Zeit angerechnet, womit sie bei 62 Monaten RV-Zeiten landet und damit eine RV weiterhin besteht.
 
 Korrekt? Gibt es Auswegen...
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				Kollegin ist inzwischen verbeamtet und hatte 50 Monate RV-Zeiten vor der Verbeamtung. Die Auszahlung scheitert, daran, dass sie für drei Jahre im Studium einen 450 € - Job hatte, bei dem sie sich von der RV hat befreien lassen. Jedoch werden wohl ein Drittel der Zeit angerechnet, womit sie bei 62 Monaten RV-Zeiten landet und damit eine RV weiterhin besteht.
 
 Korrekt? Gibt es Auswegen...
 
 
 Eine Erstattung ist nur dann möglich, wenn die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist. Mit 5 Beitragsjahren ist dies jedoch der Fall und somit fällt die Erstattung aus. Vgl. § 210 (1a) SGB VI