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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: BlackVoodoo am 05.02.2022 13:15

Titel: Neueinstellung in TV-L - frühere Beschäftigung in TVöD-S
Beitrag von: BlackVoodoo am 05.02.2022 13:15
Hallo.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich war 21 Jahre bei einer Sparkasse angestellt und dort in EG6/6 eingruppiert.

Ich trete zum 01.03. Eine Stelle im öffentlichen Dienst des Landes an und werde dort lt mündlicher Zusage in (vorerst) EG4 eingruppiert, die jeweilige Stufe konnte man mir noch nicht sagen.

Was glaubt ihr, in welcher Stufe ich beginnen werde? In Stufe 1 oder werden hier u.U. meine bisherigen Stufen in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt? Hat da jemand Erfahrung?

Danke.
Titel: Antw:Neueinstellung in TV-L - frühere Beschäftigung in TVöD-S
Beitrag von: XTinaG am 05.02.2022 13:49
Sofern einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren vorliegt, besteht ein Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3. Eine Stufe, die übernommen werden könnte, liegt nicht vor. Förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber nur dann berücksichtigen, wenn er ansonsten ein Personaldeckungsproblem hätte. Dies setzt zumindest den Versuch, über die Stufe verhandeln zu wollen, voraus. Und zwar vor der Vertragsunterzeichnung.
Titel: Antw:Neueinstellung in TV-L - frühere Beschäftigung in TVöD-S
Beitrag von: BlackVoodoo am 05.03.2022 07:45

Danke für die Antworten vorab.

Ein kurzes Update: Es wurde aufgrund meiner früheren Tätigkeit und langen Zugehörigkeit im TVöD-S eine Eingruppierung in (vorerst) EG4/3 vorgenommen mit einer Heraufstufung in EG6/2 nach 6 Monaten.

Titel: Antw:Neueinstellung in TV-L - frühere Beschäftigung in TVöD-S
Beitrag von: WasDennNun am 05.03.2022 08:55
Da solltest du darauf achten, dass dir dann in 6 Monaten auch wirklich höherwertige Tätigkeiten übertragen werden und du auch wirklich andere Tätigkeiten / Zeitzuschnitte erhältst und ausübst.
Da es ansonsten nach einer illegalen Minderbezahlung aussieht.