Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: inku am 06.02.2022 15:45
-
Hallo, ich habe eine Frage zur Reduzierung meiner Arbeitszeit. Unter welchen Voraussetzungen darf mein Arbeitgeber meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 30 Stunden reduzieren?
-
Im Rahmen eines von beiden Seiten akzeptierten Änderungsvertrags.
Ggf. im Rahmen einer Änderungskündigung mit hohen Hürden.
Soweit die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen ggf. im Rahmen von Kurzarbeit.
-
Was wenn ich dem Änderungsvertrag nicht zustimme?
-
Dann bleibt der bisherige Arbeitsvertrag gültig.
-
Hallo, ich habe eine Frage zur Reduzierung meiner Arbeitszeit. Unter welchen Voraussetzungen darf mein Arbeitgeber meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 30 Stunden reduzieren?
Wenn du einen Dehnvertrag hast.