Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: inku am 06.02.2022 15:45
		
			
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				Hallo, ich habe eine Frage zur Reduzierung meiner Arbeitszeit. Unter welchen Voraussetzungen darf mein Arbeitgeber meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 30 Stunden reduzieren?  
			
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				Im Rahmen eines von beiden Seiten akzeptierten Änderungsvertrags.
 Ggf. im Rahmen einer Änderungskündigung mit hohen Hürden.
 Soweit die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen ggf. im Rahmen von Kurzarbeit.
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				Was wenn ich dem Änderungsvertrag nicht zustimme?
			
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				Dann bleibt der bisherige Arbeitsvertrag gültig.
			
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				Hallo, ich habe eine Frage zur Reduzierung meiner Arbeitszeit. Unter welchen Voraussetzungen darf mein Arbeitgeber meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 30 Stunden reduzieren? 
 
 
 Wenn du einen Dehnvertrag hast.