Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Leinad24 am 06.02.2022 20:33
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Guten Abend,
Bis zum 02.02.2022 (seit 2019) habe ich als Angestellte gearbeitet E11(TV-L). Jetzt arbeite ich als Beamter- die gleiche Stelle und Arbeitgeber. Ich wollte nur kurz fragen: werde ich die Coronazahlung 1300€ kriegen?
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Nein. Es bestand kein Beamtenverhältnis zum 29.11.2021.
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Aber die Angestellte kriegen auch die Zahlung. Zum 29.11 habe ich als Angestellte gearbeitet (TV-L).
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Als Beamter erhält man die Sonderzahlung nicht, weil die Gesetzesvorlage eine Sonderzahlung nur vorsieht, wenn man zum 29.11.21 Beamter war.
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https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/informationen-zur-corona-praemie-im-tv-l
"Informationen für ausgeschiedene Beschäftigte
Für Personen, die am 29.11.2021 beschäftigt waren, besteht trotzdem Anspruch auf die Corona-Prämie solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, falls Sie Ihre Bankverbindung nach Ausscheiden geändert haben, damit wir Ihnen die Corona-Prämie auszahlen können.
Für Personen, die vor dem 29.11.2021 das Beschäftigungsverhältnis beendet haben, besteht dieser Anspruch nicht."
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@calmac Dann sollte ich es auch kriegen. Ich war am 29.11.2021 beschäftigt.
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..es ist richtig, dass er aus seinem Beamtenverhältnis keinen Anspruch ableiten kann.
..als am 29.11.2021 nach dem TV-L Beschäftigter bekommt er sie aber als (ehemaliger) TV-Ler nachgezahlt...die würde er schließlich auch erhalten, wenn er statt ins Beamtenverhältnis in die Privvatwirtschaft gegangen war...
..die Voraussetzungen waren am Stichtag erfüllt
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Das ist richtig und das habe ich im 2. Thread des Threaderstellers im richtigen Unterforum, nämlich TV-L, gepostet.
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..ach so...die Voraussetzung zum Erhalt der Sonderzahlung ist unter anderem das Posten im richtigen Unterforum ;D ;D ;D
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Nein. Es bestand kein Beamtenverhältnis zum 29.11.2021.
Also JA. :)